Beiträge aus Juni, 2007
Pflegeversicherung: Merkel ist zufrieden
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den am vergangenen Dienstag beschlossenen Kompromiss zur Pflegeversicherung nochmals gelobt. Es sei gelungen, zum ersten Mal seit 1995 die Leistungen zu verbessern. Dies gelte besonders für Demenzkranke, zudem werde die ambulante Pflege gestärkt.
Merkel betonte weiter, dass durch die Reform die unterschiedlichen Angebote der Pflege besser koordiniert werden können. Damit Angehörige die Pflege übernehmen können, sollen Pflegezeiten eingeführt werden. Für Beschäftigte die in Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten soll es Freistellungen aus dem Beruf geben. Angehörigen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Pflegezeiten zu Hause zu nehmen, ohne das eigenen Urlaub oder anderes dafür in Anspruch genommen werden muss.
Keine Kommentare
Gezahlte Rentenbeiträge werden nicht erstattet
Wer als Selbstständiger hofft, die in der Vergangenheit gezahlten Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse erstattet zu bekommen, sollte sich nicht zu große Hoffnung machen.
Zunächst ist eine Rückerstattung nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Der Selbstständige darf nicht mehr versicherungspflichtig sein und dies seit mindestens zwei Jahren. Zudem darf er sich nicht freiwillig gesetzlich versichern können. In einer aktuellen Entscheidung wurde vom Hessischen Landessozialgericht auf diese Rechtslage hingewiesen.
In dem Verfahren verlangte ein 45 jähriger Selbstständigen die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge aus den vergangenen Jahren in Höhe von ca. 24.000 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Der Mann begründete diese Forderung mit der Tatsache, dass er seit über zwei Jahren nicht mehr pflichtversichert sei. Er wollte das Geld nehmen und in eine private Altersvorsorge investieren.
Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Es wurde zudem ausgeschlossen, dass der Mann sich auf sein Eigentumsrecht beziehen kann, da die Rentenversicherungsbeiträge nicht verloren gegangen sind sondern der erworbene Rentenanspruch bestehen bleibt.
Keine Kommentare700.000 neue Arbeitsplätze durch Umwelttechnologie
Die Allianz SE rechnet damit, dass in Deutschland bis zum Jahre 2030 ca. 700.000 neue Jobs durch Umwelttechnologie entstehen können. Joachim Faber, Vorstandsmitglied der Allianz SE und CEO von Allianz Global Investors sagte dazu in Berlin: ‚"In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die Automobilindustrie der wichtigste Jobmotor in Deutschland. In den kommenden Jahrzehnten kann das die Umwelttechnologie werden. Dies ist für Deutschland eine große Chance."
Allein im Bereich der erneuerbaren Energien könne die Anzahl an Arbeitsplätzen auf bis zu 330.000 verdoppelt werden. Die Volkswirte der Dresdner Bank und der Allianz schätzen dabei das Marktvolumen der Umwelttechnologie auf 60 Milliarden Euro in 2006. Bis zum Jahre 2030 wird ein Anstieg auf 400 Milliarden Euro prognostiziert. Damit diese Zahlen eintreten können, müssen allerdings die Beschlüsse der 27 EU-Mitgliedsstaaten zur integrierten Klima- und Energiestrategie sowie der Acht-Punkte-Plan der Bundesregierung zur Minderung von Kohlendioxid-Emission umgesetzt werden.
Keine KommentareGang am Anstieg nicht eingelegt
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit jetzt entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der an einem Hang parkt und keine Gang eingelegt hat, grob fahrlässig handelt. Es reicht dabei nicht aus, nur die Handbremse anzuziehen. Die Versicherung muss bei einem Unfall dann nicht zahlen.
I n dem verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Wagen an einer Steigung mit 10 Prozent Gefälle abgestellt und nur die Handbremse angezogen. Der Wagen kam ins Rollen und wurde dabei beschädigt. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis auf fahrlässiges Verhalten des Fahrers. Das Gericht gab der Versicherung Recht, auch wenn der Mann angab, den Gang nur versehentlich nicht eingelegt zu haben. In einer solchen Situation sei besondere Sorgfalt angebracht, so die Begründung des Gerichtes.
Keine KommentareFür KFZ-Versicherung soviel zahlen wie man fährt
Agentes und die Zurich Schweiz haben einen Proof of Concept (PoC) vorgenommen, um zu prüfen welche technischen Möglichkeiten es gibt, Versicherungsprämien für die KFZ Versicherung anhand des jeweiligen Fahrverhaltens des Versicherten zu berechnen. Ziel dieser Untersuchung ist es, durch ein solches Modell Potenziale in interessanten Kundensegmenten zu erschließen.
Die Zurich Versicherung Schweiz nutzte für diesen PoC die Dienste des deutschen IT-Dienstleisters agentes. Es wurden dabei über einen Zeitraum von 3 Monaten die Fahrstrecken von 20 Mitarbeitern ausgewertet, um die technische Machbarkeit zu prüfen. Die gleiche Untersuchung wurde mit 20 Fahrzeugen eines anderen Dienstleister vorgenommen. Mit dieser Untersuchung sollen die Tarifkriterien für einen ‚"Zurich pay as you drive" Tarif festgelegt werden.
Die Datenerhebung erfolgt mit einer Telematik-Box, die mit Zustimmung des Mitarbeiters im Fahrzeug montiert wurde und Informationen wie z. B. Geschwindigkeit, Fahrzeiten und Fahrstrecken über das Mobilfunknetz an ein Rechenzentrum von agentes sendet. Die übertragenden Daten werden dann in eine elektronische Straßenkarte übertragen und mit der Unfallstatistik des Versicherers verglichen. Anhand dieser Daten erfolgt die Tarifberechnung.
Eine solche Tarifberechnung erfordert von den Versicherern einen hohen technischen Aufwand sagte der Vorstand von agentes Olaf Ahl. Die Computertechnik müsse die Datenmengen von vielen tausend Versicherungskunden verwalten können und dabei die Datenschutzrechtlichen Bedingungen beachten.
Keine KommentareLebensversicherungen wieder stärker gefragt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Broschüre ‚"Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2006" veröffentlicht. Aus der Broschüre geht hervor, dass der Kapitalbestand der Lebensversicherer im Jahre 2006 676 Milliarden Euro betrug (inkl. Pensionskassen).
Das endgültige Geschäftsergebnis ergab, dass im Jahre 2006 rund 78,3 Milliarden Euro in Lebensversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt wurden. Daraus ergeben sich pro Haushalt in Deutschland durchschnittlich 2.000 Euro im Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 4,1 Prozent.
Der Geschäftsführer des GDV Professor Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann bezeichnete das Ergebnis zwar als positiv, wies aber auch darauf hin, dass aufgrund der demographischen Entwicklung das langfristige Sparverhalten der Deutschen im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern noch zu gering ist und damit noch weit hinter der Notwendigkeit an zusätzlicher Vorsorge zurückbleibe.
Für die Versicherungswirtschaft wird dies als Chance gewertet, da die Nachfrage nach langfristiger Vorsorge in den nächsten Jahren zunehmen wird.
Keine KommentareRente in Großbritannien geringer als in Deutschland
Das Thema Rente ist nicht nur in Deutschland aktueller denn je. Auch in Großbritannien steht die Altersvorsorge auf dem Prüfstand. Eine im Februar 2007 durchgeführte Studie von Fidelity hat ergeben, dass das Einkommen aus der Rentenabsicherung der Briten nur etwa 50 % ihres letzten Brutto-Haushaltseinkommens betragen wird. Berücksichtigt wurde dabei die Summe aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.
Mit dieser Zahl liegt das zu erwartende Einkommen der zukünftigen Rentner in Großbritannien sogar noch unter dem der Deutschen. In Deutschland ergab eine ähnliche Studie, dass das zu erwartende Einkommen der Deutschen Senioren bei etwa 56 % liegen wird. Für die Menschen in beiden Ländern bedeutet dies aber auf jeden Fall, dass die Aussichten auf eine ausreichende Altersabsicherung unter den momentanen Bedingungen alles andere als rosig sind.
Die Politiker beider Länder ebenso wie Fidelity betonen daher ausdrücklich, das jeder Bürger seine persönliche Situation aktuell überprüfen sollte und zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. In Deutschland wird das Thema Altersvorsorge und Rente in den letzen Jahren bewusster wahrgenommen und diskutiert. Die Folge ist unter anderem, dass die staatliche geförderte Riester Rente in den letzten Monaten einen hohen Zuspruch erfährt und damit deutlich wird, dass sich immer mehr Menschen in Deutschland mit dem Thema Absicherung im Alter befassen.
Keine KommentareGleicher Anspruch auf Rente für Frauen
Seitens der Deutschen Rentenversicherung wurde in Berlin darauf hingewiesen, dass es keinen Unterschied im Rentenanspruch zwischen Männern und Frauen gibt, bei gleicher Beitragszahlung. Der Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente sei bei Männern und Frauen exakt identisch.
Diese Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung wurde veröffentlicht als Reaktion auf eine Aussage eines Versicherungsunternehmens, in der der Eindruck entstand, dass Frauen in der gesetzlichen Rente schlechter gestellt seinen als Männer. Dieser nicht korrekten Aussage widersprach damit die Deutsche Rentenversicherung.
Diese gesetzliche Rentenversicherung biete Frauen sogar Möglichkeiten, die eine private Rentenversicherung nicht leisten könne. Beispielsweise werden Erziehungszeiten für Kinder in der gesetzlichen Rente angerechnet und es entsteht somit ein Rentenanspruch, für den keine Beiträge geleistet werden.
Keine KommentareAchtung bei Schmuck und Kunst
Die Sammelleidenschaft der Deutschen ist allseits bekannt und wohl auch fast nicht zu überbieten. Gesammelt wird so ziemlich alles was man sich vorstellen kann und auch Dinge, die man sich eigentlich nicht vorstellen kann. Vom Bierdeckel über Kronkorken bis hin zur guten alten Briefmarkensammlung.
Nun sind die meisten Sammelstücke zwar für den Sammler selbst Wertvoll, aber der Materielle Wert ist häufig sehr gering. Es gibt aber durchaus auch Sammlungen die einen erheblichen Wert haben wie z. B. Gemälde oder Schmuck.
Wer über eine hochwertige Sammlung an Schmuck oder Gemälden verfügt, der sollte sich auf jeden Fall über einen ausreichenden Versicherungsschutz Gedanken machen. Eine einfache Haftpflichtversicherung zahlt nämlich nicht, wenn bei einem Einbruch die teuren Gemälde gestohlen wurden. Diese müssen extra versichert werden. Gleiches gilt für hochwertigen Schmuck.
Keine KommentareVersichert auf dem Betriebsausflug
Wenn sich ein Mitarbeiter auf einem Betriebesausflug oder auf einer Betriebesfeier verletzt, wird seitens der gesetzlichen Unfallversicherung häufig die Zahlung verweigert mit der Begründung es handele sich um eine Privatveranstaltung. Vor dem Sozialgericht in Karlsruhe wurde jetzt ein Urteil gefällt, das verdeutlicht, dass sich Versicherte nicht so einfach mit einer solchen Entscheidung abfinden sollten.
Das Gericht entschied, dass einem Arbeitnehmer Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht, der sich bei einem Fußballturnier verletzt hatte, dass von seinem Arbeitgeber im Anschluss an ein Seminar organisiert worden war. Der Richter entschied, dass es sich um eine ‚"betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung" gehandelt habe. Dies wurde nach Ansicht des Richters dadurch deutlich, dass es allen Beschäftigten freigestanden hätte an dem Turnier teilzunehmen, entweder als Spieler oder als Zuschauer. Außerdem sei die Führungsriege anwesend gewesen und es habe nicht der Wettkampfcharakter im Vordergrund gestanden.
Keine KommentareSchuldlos geirrt bei Gesundheitsfrage
Wenn sich ein Versicherer bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen schuldlos geirrt hat, so führt dies nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Dies ergab ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes in Saarbrücken. Das Gericht vertrat die Meinung, dass dies der Fall sei, wenn ein Versicherungsagent den Sinn und den Zweck der jeweiligen Frage verdeckt hat.
In dem Urteil bekam ein Arbeitnehmer Geld aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zugesprochen. Der Versicherungsnehmer hatte bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Frage nach ‚"Heilbehandlungen" nicht angegeben, dass er sich wegen Angstzuständen in psychologischer Behandlung gefunden hatte. Er wurde dann wegen anderer Leiden berufunfähig und die Versicherung verweigerte aufgrund der nicht gemachten Angabe die Zahlung. Da der Versicherungsvertreter aber bei Vertragsabschluss nicht deutlich darlegte, dass eine psychologische Behandlung eine ‚"Heilbehandlung" darstellte gab das Gericht der Klage des Mannes Recht und die Versicherung musste zahlen.
Keine KommentareAXA Versicherung bald in Russland?
Seitens des Versicherungskonzerns AXA SA wird geplant, das Geschäftsgebiet weiter auszudehnen und zukünftig auch auf dem russischen Versicherungsmarkt aktiv zu werden. Der AXA-CEO für die Region Nord- und Osteuropa, Alfred Boukaert, sagte zu diesem Thema gegenüber dem Dow Jones Newswires, dass die Vorraussetzung dafür die ‚"richtige Gelegenheit" sei. Zudem würden Länder wie Bulgarien und Rumänien, in denen die AXA bisher nicht vertreten ist, allein aufgrund ihrer hohen Bevölkerungszahl sehr interessant sind.
Nach Einschätzung von Bouckaert seien diese Länder allerdings für das Lebensversicherungsgeschäft noch nicht bereit. Die Märkte werden daher geprüft und in diesem Zuge die Möglichkeit, in diese durch eine Übernahme, ein Joint Venture oder ein Greenfield-Projekt einzusteigen.
Der Erwerb einer großen europäischen Bank sei für die Versicherung indes kein Thema.
Keine KommentareKrankenversicherung für Studenten wird teurer
Die Krankenversicherung für Studenten hatte zwei ‚"Nullrunden" im Beitrag, wo es nicht zu einer Erhöhung gekommen ist. Dies wird mit dem nächsten Wintersemester vorbei sein. Ab dann steigt der Beitrag zur Krankenversicherung von momentan 47,53 Euro pro Monat auf 49,40 Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung hingegen bleibt unverändert.
Studenten, die ihr Studium durch Bafög finanzieren werden diese Erhöhung kaum zu spüren bekommen. Der derzeitige staatliche Zuschuss zur Kranken- und zur Pflegeversicherung liegt bei 55 Euro und damit nur ca. 2 Euro unter den zu zahlenden Beiträgen.
Für einen Großteil der Studenten wird diese Erhöhung ebenfalls keine Rolle spielen, da sie noch bei den Eltern mitversichert sind. Diese Möglichkeit besteht bis zum 25. Lebensjahr, solange der Student bestimmte Einkommensrenten nicht übersteigt.
1 KommentarKünstlersozialabgabe wird geprüft
Die Künstlersozialabgabe wurde bisher von der Künstlersozialkasse vorgenommen. Zukünftig wird die Deutsche Rentenversicherung die Prüfung bei den Arbeitgebern vornehmen.
Diese Änderung wurde aufgrund einer Anpassung im Künstlersozialversicherungsgesetz vorgenommen. Mit dieser Änderung wird das Ziel verfolgt, möglichst viele abgabepflichtige Unternehmen im Bereich der Künstlersozialversicherung zu erfassen. Die Neuregelung ist seit dem 15.05.2007 in Kraft.
Neben der Prüfung der Ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber soll zukünftig auch geprüft werden, ob und wenn ja in welcher Höhe Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
Keine KommentareNeues Umweltschadensgesetzt tritt in Kraft
Auf Deutschlands Strassen sind jährlich fast 160 Millionen Tonnen an Gefahrgütern unterwegs. Für die Transporteure dieser Güter hat die Änderung des Umweltschadensgesetztes gravierende Konsequenzen.
Der Fahrzeuginhaber haftet bei einem Unfall nach der neuen Gesetzbebung für die Sanierung von Gewässern und Böden sowie für die Renaturierung des Lebensraums von geschützten und selten Pflanzen und Tieren. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 30.04.2007 in Kraft.
Da diese Gesetzesänderung besonders für Klein- und Mittelständische Fuhrunternehmen ein enormes Risiko birgt, hat die R + V Versicherung auf die neue Situation bereits reagiert. Von der Versicherung wurden alle notwendigen Service- und Versicherungsleistungen sichergestellt. Das Angebot der Versicherung umfasst ab sofort auch die Deckung für Umweltschäden im Zuge der KFZ-Haftpflichtversicherung. Auch das Thema der Maßnahmen zur Gefahrabwehr wird seitens der Versicherung mit angeboten.
Keine Kommentare

