Versicherungen News



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Beiträge aus Juni, 2007

Geringe Nutzung von Teilrenten

Wer schon vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen möchte, hat dazu durchaus die Möglichkeit. Dafür gibt es die so genannte Teilrente, bei der der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf einen Teil seiner eigentlichen Rente hat, dafür aber mehr als die sonst erlaubten 350 Euro dazuverdienen darf, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Die Teilrente wird momentan allerdings nur sehr selten in Anspruch genommen.

Wer sich für die Teilrente entscheiden möchte, hat dabei drei Möglichkeiten. Er kann eine 1/3, eine halbe oder eine 2/3 Rente beantragen. Die Höhe der zulässigen Nebenverdienste richtet sich eben nach dieser gewählten Form der Teilrente. Je geringer die Teilrente desto höher die Grenze für Nebenverdienste. Was man aber auf jeden Fall berücksichtigen sollte, wenn man sich für eine Teilrente entscheiden möchte ist, dass die Teilrente in der Regel nur dann Sinn macht, wenn man auch den höchstmöglichen Nebenverdienst erzielt. Die Grenze für den zulässigen Nebenverdienst bei der geplanten Teilrente kann man beim Rentenversicherungsträger erfragen.


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Mehr Arbeitsunfälle in 2006

Der Aufschwung in der Wirtschaft ist selbstverständlich positiv zu bewerten. Gleichzeitig mit dem Aufschwung ist allerdings auch die Zahl der Arbeitsunfälle merklich angestiegen. Im Jahre 2006 ereigneten sich im Vergleich zu 2005 1,8 Prozent mehr Unfälle, nämlich 948.546. ein Anstieg war auch bei den tödlichen Unfällen zu verzeichnen, von 656 auf 711. Diese Zahlen wurden jetzt von Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bekannt gegeben, der vor kurzem neu gegründet wurde.

Unfälle, die zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit geführt haben, gingen erfreulicherweise zurück. Dagegen stieg die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit um 3,3 % auf 191.186. Das Gesamtvolumen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung betrug 2006 8,97 Milliarden Euro. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt und liegen bei 1,33 % vom Bruttolohn.

Vom neu gegründeten DGUV werden seit dem 01.06.07 die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vertreten.

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Höhere Steuern auf VL

Einem Bericht des Focus zur Folge müssen Millionen von Arbeitnehmer ab 2009 höhere Steuern für Ihre vermögenswirksamen Leistungen zahlen. Aus dem Bericht geht hervor, dass dies die Folge eines bisher kaum beachteten Details der vor kurzem vom Bundestag verabschiedeten Unternehmenssteuerreform ist.

Von dieser Neuregelung sollen ca. 4,4 Millionen Arbeitnehmer betroffen sein, die ihre vermögenswirksamen Leistungen in einem Fondssparplan anlegen. Für den Wertezuwachs aller nach dem 01.01.2009 erworbenen Anteile sollen dann 25 % Abgeltungssteuer gezahlt werden. Bisher können die Anleger nach dem Ablauf von 7 Jahren steuerfrei über das Kapital verfügen.

Die hätte zur Folge, dass der Staat auf der einen Seite die vermögenswirksamen Leistungen mit 18 % Sparzulage fördert, um dann im Nachwege 25 % Abgeltungssteuer zu verlangen. Der Branchenverband BVI bezeichnete dieses Vorgehen als ‚"aberwitzig" und fordert, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle dringend nachbessern muss.

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Lebensversicherungsumschreibung bald teurer

Das geltende Erbschaftsteuerrecht wurde vor kurzem für Verfassungswidrig erklärt, was Auswirkungen auf die Kapitallebensversicherung hat. Eine Umschreibung einer Lebensversicherung wird es steuergünstig kurz vorm Auslauf nicht mehr geben. Von den Richtern am Bundesgerichtshof in Karlsruhe werden neue Bewertungsrichtlinien auf Basis des Markpreises ab 2008 gefordert.

Betroffen von einer solchen neuen Bewertung sind ca. 92 Millionen Lebensversicherungspolicen die eine Spareinlage von etwa 600 Milliarden Euro verwalten. Die Möglichkeit eine Lebensversicherung steuerschonend als Nachlass zu übertragen wird durch diese Gesetzesänderung nicht mehr lange gegeben sein. Momentan löst der Übertrag einer Lebensversicherungspolice unabhängig von Abschlussdatum nur geringe Schenkungssteuer und gar keine Einkommenssteuer aus. Viele Familien nutzen daher die Möglichkeit, eine Lebensversicherung noch kurz vor deren Ablauf zu verschenken. Für die Versteuerung sind dann nur etwa zwei Drittel der bis dahin gezahlten Prämien maßgebend, während im Todesfall auf den vollen Auszahlungsbetrag Erbschaftssteuer anfällt.

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Äko-Bonus bei der Versicherung

Umweltschutz und Klimakatastrophe gehören im Moment zu den wohl am häufigsten gebrauchten Begriffen und wie erst das Thema ist zeigt am besten die Tatsache, dass ich Politiker aller Parteien und in allen Ländern der Welt sein einigen Wochen intensiv mit diesem Thema beschäftigen.

Auch auf dem anstehenden G8 Gipfel in Heiligendamm wird das Thema Klimakatastrophe eine große Rolle spielen und man darf gespannt sein, ob seitens der Politik tatsächlich verbindlichen Vereinbarungen getroffen werden.

Einen Beitrag zum Umweltschutz will jetzt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) leisten. Er hat zusammen mit der DA Direkt Versicherung einen KFZ – Versicherungstarif im Angebot, bei dem je nach Antriebsart, Schadstoffklasse und CO2 – Werten bis zu 30 Prozent Vergünstigungen möglich sind. Damit sollen beim Kunden Anreize geschaffen werden, sich ein umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen.

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Autohersteller setzen Versicherungen unter Druck

Das Autohersteller neben dem Verkauf von PKW´s auch das passenden Leasing- oder Finanzierungsangebot im Portfolio hat ist mittlerweile gang und gebe. Auch die PKW-Versicherung wird mehr und mehr direkt zusammen mit dem Fahrzeug selbst verkauft.

Die Fahrzeughersteller arbeiten dabei mit Versicherern zusammen, mit denen sie Tarifangebote und Preise verhandelt haben, die für ihre Kunden besonders attraktiv sind. Für die Versicherungen ist der Wettbewerb auf diesem Gebiet sehr hart und die Preise daher entsprechend gering. Damit erhöht sich das Risiko der Versicherungen und die Marge fällt immer geringer aus. Experten aus der Versicherungsbrache betrachten diese Entwicklung kritisch, da es für die Versicherungen zukünftig immer schwieriger werden dürfte direkt mit dem Kunden ins Geschäft zu kommen, ohne eine Provisionszahlung an einen Händler leisten zu müssen.

Für den Kunden ist diese Entwicklung allerdings positiv zu betrachten. Als Käufer eines Neuwagens geht er zu seinem Händler und erhält dort neben seinem Traumwagen auch gleich das passende Versicherungsangebot und wenn er möchte die Flatrate für die fälligen Inspektionen gleich dazu. Der Händler wiederum bindet den Kunden damit an die Werkstatt und hat ihn regelmäßig zu Besuch. Diese neuen Einkommensquellen werden für die Händler bei immer geringen Margen im Neuwagengeschäft zukünftig immer wichtiger werden.

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Liquiditätsdirektversicherung

Wenn Geschäftsführer im Alter vor der Frage stehen, wie sie Ihr Unternehmen auflösen sollen, muss zunächst die Frage geklärt werden, was mit Versorgungsverpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern passieren soll. Eine Firma kann erst aufgelöst werden, wenn diese Frage geklärt ist. Für die Frage, wie man sich von Pensionsverpflichtungen befreien kann, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Eine davon ist die Liquiditätsdirektversicherung. Das Unternehmen schließt dabei eine Direktversicherung ab, die wertgleich ist mit der Pensionszusage der vereinbarten Versorgungsleistung der garantierten Leistung. Wenn dann Rentenzusagen abgelöst werden sollen, werden bei ausgeschiedenen und noch aktiven Anwärtern aufgeschobene Rentenversicherungen verwendet und bei Rentner sofort beginnende. Finanziert wird diese Form der Absicherung immer durch eine Einmalzahlung.

Beiträge die zu einer Liquiditätsdirektversicherung geleistet werden sind generell steuerfrei und sind für das Unternehmen Betriebsausgaben. Für den Versorgungsberechtigten ist der Einmalbetrag kein steuerlicher Zufluss. Versteuert werden müssen lediglich die Leistungen aus der Liquiditäts-Direktversicherung, wie es auch bei Leistungen aus einer Pensionskasse der Fall ist. Die aktuelle Gesetzgebung regelt zudem, dass sogar Pensionszusage für beherrschende Geschäftsführer steuerneutral durch eine Liquiditätsdirektversicherung abgelöst werden können.

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Renten sicher durch Rentenfonds?

Vielen Bundesbürgern scheint es schwer zu fallen, die Komplexität und den Umfang von Fonds zu erkennen und die Zusammenhänge eines Rentenfonds zu durchschauen. Das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest und AXA Investment Manager haben eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage durchgeführt, bei der es um die Frage ging, ob Rentenfonds die gesetzliche Rente absichern. 51 % der Frauen und 41 % der Männer waren der Meinung, dass diese Aussage richtig wäre, obwohl sie falsch ist. 7 % der Männer und 11 % der Frauen konnten auf diese Frage gar keine Antwort geben.

Rentenfonds investieren in festverzinsliche Wertpapiere und sichern nicht die gesetzliche Rente ab. Zu der Tatsache, dass es sich bei diesem Umfrageergebnis um ein schlechtes handelt, kommt noch die Tatsache, dass die Bundesbürger bei der gleichen Umfrage vor einem Jahr noch besser abgeschnitten haben. Damals ordneten 60 % der Männer die Aussage als falsch ein und 44 % der Frauen.

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Rentenversicherungsgeschäft der Zurich teilweise verkauft

Berichten zu Folge verkauft die Zurich Financial Service Group einen Teil ihres Rentenversicherungsgeschäfts in Großbritannien an die Swiss Re. Der Verkauft soll durch die britische Tochter Zurich Assurance Ltd. erfolgen. Dies geht aus einer Nachricht des Unternehmens vom Montag hervor. Die Geschäfte sollen zukünftig von der Swiss Re Tochter Life Assurance Company Ltd. weitergeführt werden.

Zwischen der Swiss Re und der Zurich Versicherung soll ein Rückversicherungsvertrag geschlossen worden sein. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Risiken und die Gewinne des Rentenversicherungsportfolios von der Zurich auf die Swiss Re zum Jahresbeginn 2007 übertragen werden sollen. Das Volumen des Übertrags von der Zurich an die Swiss Re soll bei 3,7 Milliarden GBP Aktiva und 3,9 Milliarden Passiva liegen. Den Übertrag des Portfolios will die Zurich zusammen mit der Swiss Re vornehmen, um die Swiss Re so zum Träger der Rentenversicherungen zu machen.

Der Übertrag kann erst abgewickelt werden, wenn die Zustimmung der einzelnen Gerichte und Aufsichtbehörden vorliegt. Die Zurich verfolgt mit dieser Maßnahme ihre Strategie, Finanzmittel frei zu machen um den Ausbau ihrer Angebote in bestimmten Märkten zu verstärken. Den Rentenversicherungskunden würden durch diese Maßnahmen keine Nachteile entstehen, machte das Unternehmen deutlich.

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Nicht vorschnell die Krankenversicherung wechseln

Der Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk) warnt selbstständige Handwerker davor, vorschnell die Krankenversicherung zu wechseln. Vor ca. zwei Monaten ist die erste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft getreten, die jeden Selbstständigen dazu verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Es besteht allerdings noch keine Klarheit darüber, welche Auswirkungen die Gesundheitsreform auf die Beiträge der gesetzlichen und der privaten Kassen haben wird.

Der IFHandwerk weist darauf hin, dass erst deutlich werde, wie sich die Prämien insbesondere bei den privaten Krankenversicherungen entwickeln, wenn der so genannte Basistarif ab 2009 in Kraft tritt. Es ist davon auszugehen, dass die privaten Krankenversicherungen durch den Basistarif teurer werden, sagte Michel Wörle, vom IFHandwerk.

Selbstständige Handwerker sollten daher auf jeden Fall vor dem Eintritt oder den Wechsel der Versicherung die Rahmenbedingungen der Versicherung prüfen. Gerade Handwerker, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben, können in den gesetzlichen Kassen teilweise Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wie z. B. einen reduzierten Beitragssatz für ICH-AG¬¥s

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Stress im Beruf

Stress im Beruf kann negative Auswirkungen für den Mitarbeiter haben und im Falle eines längeren krankheitsbedingten Ausfalls auch zu erheblichen Kosten für die Krankenversicherung führen. Es ist allerdings nicht zwingend so, dass berufsbedingter Stress negative Auswirkungen haben muss.

Man unterscheidet bei Stress durchaus zwischen gutem Stress (Eustress) und negativem Stress (Distress). Eine hohe Arbeitsbelastung kann beispielsweise durchaus zu positivem Eustress führen, wenn der Arbeitnehmer dabei zur Höchstform aufläuft und Spaß an der Sache hat. Diesen Hinweis haben jetzt Mediziner der Verwaltungsberufgenossenschaft (VBG) im aktuelle ‚"Sicherheits-Report" gegeben.

Negativer Distress kommt dann zu Stande, wenn der Mitarbeiter mit den an ihn gestellten Anforderungen überfordert ist. Zu Distress kann es unter anderem durch Lärm oder Leistungs- und Zeitdruck kommen. Aber auch ein unergonomischer Schreibtisch oder –stuhl kann negative Auswirkungen haben. Auch das Betriebsklima spielt hier eine wichtige Rolle.

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Ferienhaus als Altersabsicherung

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung im Ausland stellt für viele Deutsche eine reizvolle Alternative zum Rentenleben in kalten und nassen Deutschland da. Dabei zählt Spanien gemäß einer Umfrage zu den am meisten genannten Ländern. Ein Haus am Meer bei sonnigem Wetter und angenehmen Temperaturen ist der Traum von vielen.

Experten warnen jetzt davor, voreilig eine Immobilie im Ausland zu kaufen, ohne sich vorher über die Gesetzte und Vorschriften des Landes im Detail informiert zu haben. Auch die anfallenden Kosten für den Kauf, neben dem Kaufpreis, sollten im Vorwege erfragt werden, damit nicht nach Unterschrift unter den Kaufvertrag noch eine hohe Rechnung kommt.

Wer plant, seinen Lebensabend im Ferienhaus im Ausland zu verbringen sollte auch klären, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um dauerhaft in dem fremden Land leben zu dürfen. Nichts währe schlimmer, als im Alter Besitzer eines Ferienhauses im Ausland zu sein und dies nicht wie geplant nutzen zu können, weil irgendwelche Regeln dies verhindern.

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Restschuldversicherung

Restschuldversicherungen stehen sehr stark in der Kritik, nicht zuletzt, weil sie von vielen Kreditinstituten bei jeder Finanzierungsanfrage mit angeboten werden und nicht ausreichend erklärt werden.

Verbraucherschützer raten nicht grundsätzlich von einer Restschuldversicherung ab, da diese immer im Einzelfall auf die persönliche Situation abgestellt werden muss. Die Risikobereitschaft des Kreditnehmers sowie seine persönlichen Lebensumstände spielen dabei die entscheidende Rolle. In vielen Fällen ist es günstiger, eine separate Risikolebensversicherung abzuschließen bzw. zu prüfen, in wie weit die bereits bestehenden Absicherungen ausreichend sind, um das Kreditrisiko auch noch mit abzudecken.

Wenn sich der Kreditnehmer für den Abschluss einer Restschuldversicherung entscheidet, so sollte er sich im Vorwege auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen anschauen und darauf achten, dass die Kosten für die RSV im Vertrag separat ausgewiesen sind. Die Kosten müssen von der Bank bei der Berechnung des Effektivzinses berücksichtig werden.

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Haftbefehle gegen Manager der Göttinger Gruppe

Nach einem Bericht der ‚"Süddeutschen Zeitung" sollen vom Vollstreckungsgericht im Amtsgericht Göttingen mehr als 170 Haftbefehle gegen frühere Manager als gesetzliche Vertreter der Göttinger Gruppe ausgesprochen worden sein. Außerdem sollen noch mehrere hunderte folgen.

Von der Göttinger Gruppe wurden in den Neunzigern so genannte atypische stille Beteiligungen in Deutschland angeboten. Der Konzern soll dabei von mehr als 100.000 Anlegern mehr als eine Milliarde Euro eingenommen haben.

Nach Information der ‚"Süddeutschen Zeitung" soll sich die Haftbefehle gegen die beiden früheren Manager und gesetzlichen Vertreter der Securenta AG Jürgen Rinnewitz und Marina Götz richten. Die Securenta AG war das Herzstück der Göttinger Gruppe. Die den Anlegern als Altersvorsorge angebotenen Unternehmensbeteiligungen hatten den Kunden häufig hohe Verluste eingebracht. Zudem wurden die Kunden über die hohen Risiken der Anlagemodelle nicht ausreichend informiert.

Vom Bundesgerichtshof wurden den Anlegern, die mit der Göttinger Gruppe im Streit lagen der Rücken gestärkt. Die Anleger konnten demnach auf Rückzahlung ihrer Gelder hoffen. Aufgrund der Tatsache, dass viele gegen die Securenta Klage eingereicht haben, ist das Rückzahlungsvolumen enorm angestiegen so dass Rechtsanwälte zwischenzeitlich von Zahlungsproblemen der Göttinger Gruppe berichtet hatten.

Die Haftbefehle wurden seitens des Gerichtes erhoben, um damit die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen und somit einen Überblick über die aktuellen Vermögensverhältnisse der Securenta zu erhalten.

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Haftung bei Dunkelheit

Wer ein eigenes Haus hat, der hat auch gewisse Pflichten im Bezug auf die Beleuchtung des Hofes und des Einganges in Dunkeln. Dies gilt sowohl für die dunkle wie auch für die helle Jahreszeit.

Hauseigentümer sind verpflichtet, den Hauseingang und den Weg bis zur Straße so zu beleuchten, dass Besucher nicht aufgrund von Dunkelheit zu Schaden kommen können. In einem Urteil des Oberlandesgereichtes Celle wurde festgelegt, dass Hauseigentümer ab 07.00 UHR morgens das Licht vor Ihrem Haus einschalten müssen. Nebeneingänge wie z. B. Kellertüren müssen nicht extra beleuchtet werden, wenn sie nicht als regelmäßiger Eingang vorgesehen sind.

Kommt doch mal ein Besucher zu Schaden, so kommt dafür die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers auf. Dies gilt allerdings nur, wenn der Eigentümer auch selbst in der Immobilie wohnt. Für vermietet Eigentum muss eine separate Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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