Beratung beim Versicherungsabschluss ist wichtig
Wer sich neu Versicherung möchte oder muss, der sollte sich vor Abschluss eines Vertrages auf jeden Fall intensiv beraten lassen und auch ein Beratungsprotokoll erstellen lassen. In dem Beratungsprotokoll wird alles Dokumentiert, was zwischen dem Kunden und dem Vertreter der Versicherung besprochen wurde.
Versicherungsvermittler sind seit Mai 2007 dazu verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und genau den Inhalt der Beratung zu dokumentieren. Auf ein solches Beratungsprotokoll kann nur verzichtet werden, wenn der Versicherungsnehmer dies schriftlich bestätigt.
Für den Versicherungsnehmer kann dieser Versicht allerdings negative Folgen haben, wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Streitigkeiten kommt, die im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit des Vermittlers stehen. Ist kein Protokoll erstellt worden, so lässt sich das Beratungsgespräch später nicht mehr im Detail nachvollziehen und der Versicherungsnehmer kann eventuelle Forderungen ggf. nicht durchsetzen.
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