Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall
Wer einen Unfall mit seinem PKW hatte und nicht selbst Schuld hat, der hat Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur seines eigenen PKW. Die entstehenden Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Wer auf den Ersatzwagen verzichtet hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Darauf haben Sachverständige jetzt im Zuge eines Kongresses hingewiesen. Die Nutzungsausfallentschädigung stellt eine finanziellen Ersatz an statt eines Leihwagens für den Unfallgeschädigten da.
Für die Höhe der Entschädigung ist im Grundsatz entscheidend, was man selbst für einen Wagen fährt. Die Tagessätze sind in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Außerdem ist entscheidend, wie lange sich der eigenen PKW in der Reparatur befindet und man diesen nicht nutzen kann.
Wer also nicht unbedingt auf den PKW angewiesen ist, sollte sich nach einem Unfall gut überlegen, ob er eine Zeit auf ein Auto verzichten kann und nicht lieber das Geld nimmt.
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