Ab 01.07.2007 hat jeder das Recht auf eine Krankenversicherung
Jeder Bundesbürger hat ab kommenden Sonntag das Recht auf eine Krankenversicherung. Diese neue Regelung ist nach Meinung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ein Kernstück der Gesundheitsreform. Auch Bürger, die früher privat Versichert waren und ihren Schutz verloren haben, haben dann wieder das Recht auf eine Krankenversicherung.
Das Rückkehrrecht aus der Gesundheitsreform gilt für alle Bürger, die ehemals gesetzlich Versichert waren schon seit Beginn der Reform am 01.04.2007. Ab dem 01.07.2007 greift die neue Regelung dann auch für alle, die früher in einer Privatversicherung waren oder normalerweise in eine Privatversicherung gehören.
Die Anzahl der Bürger, die bisher von Ihrem Rückkehrrecht gebraucht gemacht haben ist allerdings noch verhältnismäßig gering. Bei der gesetzlichen Versicherung liegt die Zahl bisher bei nur einigen Tausend, eine Anfrage auf private Versicherung haben erst etwa 2.200 Personen gestellt.
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Nun mal was zur Aufklärung. Ich lese hier in verschiedenen Berichten immer wieder davon,das es in Deutschland seit April 2007 eine Versicherungspflicht gibt. Toll wirklich sehr toll. Ich bin selbst seit gut 3 Jahren arbeitslos,trotz guter Ausbildung und Studium. Weiterhin lebe ich,wie es in Amtsdeutsch heißt,in einer “eheähnlichen Gemeinschaft” somit auch keinerlei Anspruch auch ALG2. Meine Lebensgefährtin liegt mit ihrem Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze. Soll heißen,Sie soll zahlen,sonst ist nichts mit Arztbesuchen. Bemerkt sei,das sie auch immer noch in Steuerklasse 1 eingestuft wird.Wir sind ja nicht verheiratet!!
Was ist das denn für ein Regelung? Meine Freundin auch noch damit zu belasten,wo das Geld hinten und vorne nicht reicht. Seltsame Politik! Vielleicht sollte ich ausziehen,und dann die vollen ALG 2 Bezüge kassieren! In diesem Sinne!!