Beiträge aus Mai, 2007
Rente mit 67 doch noch nicht durch?
Bei den beiden großen deutschen Parteien CDU und SPD scheinen die Zweifel an der Rente mit 67 immer größer zu werden. Einem Bericht des Spiegels kann man jetzt entnehmen, dass diese Zweifel sogar dazu führen könnten, dass die Rente mit 67 gar nicht eingeführt wird. Dies ist durchaus noch möglich, da es in dem vor kurzem verabschiedeten Gesetz eine Ausstiegsklause für das Jahr 2010 gibt. Die Klausel besagt, dass im Jahre 2010 seitens der Bundesregierung geprüft werden muss, ob die Entwicklung der Arbeitsmarklage und die soziale älterer Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Situation es zulassen, die Altersgrenzen anzuheben.
Horst Seehofer von der CSU soll für einen Ausstieg plädiert haben, da seiner Meinung nach der Anstieg des Rentenalter auf 67 Jahre nur zu einem geringen Absenken der Rentenbeiträge führen kann und nicht im Verhältnis zu den sozialen Verwerfungen stehe.
Da auch seitens der SPD ähnliche Stimmen laut wurden, bleibt die Entwicklung in dieser Angelegenheit abzuwarten und man darf gespannt sein, ob es bei einer so schwerwiegenden Entscheidung wie der Rente mit 67 tatsächlich noch zu einem Umdenken kommt.
Keine Kommentare
Word Trade Center – Vergleich zwischen Versicherungen
Zwei Milliarden Dollar werden von sieben Versicherungen für den Wiederaufbau des World Trade Centers in New York gezahlt. Dies wurde jetzt bei einem Vergleich zwischen den Versicherungen festgelegt. Zuvor hatte es über Jahre einen Streit zwischen den sieben Versicherungen gegeben.
Die Versicherungen sind die Allianz Global Risk, die Zurich American, die Travelers Companies, Employers Insurance, Swiss Re, Industrial Risk Insurers und Royal Indemnity. Wie die Aufteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Versicherungen erfolgt, wurde nicht bekannt gegeben. Seitens der Allianz wurde mitgeteilt, dass es für das Unternehmen zu keinen zusätzlichen Belastungen kommen wird, da für die zu erwartenden Zahlungen im Vorwege Rückstellungen gebildet wurden.
Vor diesem jetzt erzielten Kompromiss hatten bereits die übrigen ca. 24 Versicherungen eine Gesamtleistung von 2,55 Milliarden Dollar geleistet. Für den Wiederaufbau stehen damit insgesamt ca. 4,55 Milliarden Dollar zur Verfügung.
Keine KommentarePrognosen von Lebensversicherungen häufig zu hoch
Eine Untersuchung des Branchendienstes Map – Report hat ergeben, dass viele Lebensversicherungen ihre Renditeprognosen die sie bei Vertragsabschluss aufgestellt haben nicht einhalten können. Betrachte wurden Lebensversicherungen, die vor 12 Jahren geschlossen wurden.
Besonders hat sind davon Versicherungsnehmer betroffen, deren Policen jetzt auslaufen, da diese extrem unter dem Börsencrash von 2000 leiden und die Lücke zwischen der Prognose und dem tatsächlichen Erlös extrem ist. Bei einer 1995 prognostizierten Rendite von 6,19 Prozent und einer tatsächlich erzielten von 4,09 Prozent kann man auf jeden Fall von einem großen Abweichen sprechen. Als Beispiel zwei Zahlen: Prognose 1995 EURO 21 731, Auszahlung 2007 EURO 18.868.
Einen Anspruch auf die Auszahlung der prognostizierten Zahlen hat der Versicherungsnehmer nicht. Wer damals seine Hausfinanzierung über eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, dem fehlt jetzt unter Umständen ein Teil des erwarteten Geldes und er muss einen höheren Betrag weiterfinanzieren, was durchaus kritisch betrachtet werden darf.
Keine KommentareKritik an Unfallversicherungen
Viele Bundesbürger haben gleich mehrere Unfallversicherungen z. B. über eine Kreditkarte, eine Reiseversicherung oder über die typische Unfallversicherung als extra Versicherungsvertrag. Die Zeitschrift ‚"Finanztest" hat jetzt Unfallversicherungen getestet und festgestellt, dass viele Unfallversicherungen Ihr Geld nicht wert sind.
In Deutschland gibt es ca. 30 Millionen Unfallversicherungsverträge. Von Finanztest wurde das Preis – Leistungsverhältnis untersucht, ebenso unter welchen Bedingungen der Versicherte Geld bekommt. Außerdem wurden die Antragsformulare geprüft. Das Ergebnis zeigt, dass nicht unbedingt die teuerste Versicherung die beste sein muss. Eine gute Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 EURO bekommt man schon für 100 – 150 EURO im Jahr. Kunden sollten also vor Abschluss einer Unfallversicherung auf jeden Fall die Leistungen genau Prüfen und insbesondere auf die Progression achten. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich das Produkt vom Versicherungsmakler ausführlich erklären zu lassen, damit man im hoffentlich nie eintretenden Ernstfall auch wirklich gut versichert ist.
Keine KommentareFahrzeugcheck vor Urlaubsantritt
Pfingsten steht vor der Tür und das lange Wochenende lädt zu einem Kurzurlaub ein. Aber auch der Sommerurlaub steht vor der Tür. Immerhin beginnt nächste Woche schon der Juni.
Viele Bundesbürger legen den Weg zu Ihrem Urlaubsziel mit dem eigenen PKW zurück. Die Deutschen KFZ – Versicherer raten jeden PKW Nutzer vor Fahrtantritt auf jeden Fall dazu, das Fahrzeug vorher nochmals technisch durchchecken zu lassen, um auf der Reise Ärger zu vermeiden.
Auch das richtige Beladen des Fahrzeuges ist wichtig, inkl. Überprüfung des Reifensdrucks. Durch falsches Beladen kommt es leider häufig zu schlimmen Folgen bei leichten Auffahrunfällen. Wenn die Ladung im Fahrzeug nicht richtig gesichert wird können harmlos wirkende Gegenstände zu schweren Verletzungen führen, wenn sie bei Bremsen durch das Fahrzeug fliegen. Man sollte beim Beladen also immer überlegen, ob auch die größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist.
Keine KommentareBeratung vor Versicherungsabschluss in Anspruch nehmen
Vor Abschluss einer Versicherung sollten Verbraucher auf jeden Fall eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Verzicht auf eine Beratung ist leichtfertig und kann später zu einem Bösen erwachen führen.
Das Gesetzt schreibt eine Dokumentation aller wesentlichen Vereinbarungen und Absprachen im Zuge eines Vertragsabschlusse vor, welche im Zweifel das Durchsetzen von Ansprüchen helfen kann. Das Beratungsgespräch sollte daher auf gar keine Fall oberflächlich sein sondern so ausführlich wie möglich. Das gleiche gilt auch für die Dokumentation. Nach neuer Gesetzsprechung ist der Versicherungsmakler zur Beratung und zur Dokumentation verpflichtet. Der Kunde bekommt in einem solchen Beratungsgespräch auch ein Gefühl dafür, ob der Versicherungsmakler auch wirklich vom Fach ist.
Keine KommentareGewitterschäden und Sturmschäden
Schäden die durch Gewitter entstehen sollten möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. Beschädigungen durch Blitzschlag oder durch Überspannung werden von der Hausratversicherung abgedeckt.
Entsteht ein Schaden am PKW so kommt dafür die Teilkaskoversicherung auf. Auf jeden Fall sollte man einen Schaden sofort bei seiner Versicherung melden. Die meisten Versicherungen haben eine Telefonhotline, die man auch an Wochenende oder abends erreichen kann. Mann kann Schäden auch per Fax melden. Das schnell melden bei der Versicherung stellt sicher, dass man Schäden auch mit dem aktuellen Wetter in Verbindung bringen kann. Zudem muss der Geschädigte die Beschädigung nachweisen, was er am einfachsten dadurch machen kann, dass er Beschädigte Geräte aufbewahrt um diese ggf. der Versicherung zur Verfügung stellen zu können.
Ob Sturmschäden in der Hausratversicherung enthalten sind, kann man der Versicherungspolice entnehmen.
Keine Kommentare90 Prozent aller Direktversicherungen sind ungültig
Die meisten Anbieter von Direktversicherungen verwenden die Beiträge der ersten Jahre für Provisionen und Abschlusskosten, was diese Direktversicherungen ungültig macht. Die geschätzte Zahl der betroffenen Direktversicherungen liegt bei 90 Prozent.
Es ist unzulässig, Abschluss- und Vertriebskosten mit den Beiträgen der betrieblichen Altersvorsorge aus den ersten Jahren zu verrechnen. Dies erläutete Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale in Brandenburg.
Betroffen hiervon sind Arbeitnehmer, die auf Teile Ihres Einkommens im Rahmen einer Entgeltumwandlung verzichten um dieses in eine Betriebsrente einzuzahlen. Entschieden wurde dies durch Urteile von mehreren Landesgerichten. Es ist dabei unerheblich, ob der Arbeitnehmer im Vorwege über eventuelle Verluste beim Ausscheiden aus der Firma aufgeklärt worden ist oder nicht.
Keine KommentareGekündigte Lebensversicherung zwischen 1994 und 2001
Für alle Versicherungsnehmer, die Ihre Lebensversicherung zwischen 1994 und 2001 gekündigt haben, was ein Urteil des BGH vom Oktober 2005 sicherlich eine erfreuliche Nachricht. Demnach kann der Kunde eine Neuberechung des Rückkaufwertes von seinem Versicherungsgeber verlangen.
Mit dem Urteil wurde festgelegt, dass aus dem ursprünglichen Vertrag ein Nachschlag gezahlt werden muss. Viele Versicherer berufen sich allerdings auf die 5 jährige Verjährungsfirst, was für viele Kunden bedeutete, dass sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht weiter kamen.
Auf der Jahreskonferenz der BaFin in Bonn wurde dieses Thema vom Präsidenten Jochen Sanio angesprochen. Er teilte mit, dass aufgrund von intensiven Gesprächen die Lebensversicherer davon überzeugt werden konnten, das Urteil des BGH auch umzusetzen. Lediglich 3 Versicherer wollen demnach noch den Ausgang des Revisionsverfahrens abwarten.
Keine Kommentare‚"Höchstwert-Garantie" bei Lebensversicherung
Die HUK-Coburg Lebensversicherung hat Ihr Angebot auf dem Sektor der Lebensversicherungen ausgeweitet. Es wird zukünftig eine fondgebundene Lebens- und Rentenversicherung mit ‚"Höchstwert-Garantie" geben. Das Angebot soll einen Kompromiss darstellen zwischen einer sicheren Lebensversicherung und einer potentiell renditestarken Aktienanlage.
Zunächst sichert der Fonds mit Höchstwert-Garantie dem Kunden die Kurshöhe zu Beginn des Vertrages bis zum Ende. Es wird jedes Mal, wenn der Kurs zum Monatsende einen neuen Höchstwert erreicht, dieser als neuer Garantiewert gesetzt. So erzielte Börsengewinne bleiben dann bis zum Vertragsende erhalten.
Die HUK-Coburg wirbt damit, dass das Produkt je nach Lebenslage an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden kann und damit sehr flexibel ist. Die Beiträge können gesenkt oder angehoben werden und ggf. auch ausgesetzt werden. Auch der Rentenbeginn kann vorgezogen oder hinausgeschoben werden.
Keine KommentareZusatzleistungen bei Rürup-Rente
Bevor Sparer einen Rürup – Rentenvertrag abschließen, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, in wie weit sich die Kombination mit Zusatzleistungen für sie lohnen kann.
Die Rürup – Rente dient insbesondere Freiberuflern, Selbstständigen und gut verdienenden Angestellten als Altersvorsorge. Eine Kombination mit einem Hinterbliebenen- oder Invaliditätsschutz kann durchaus Sinn machen, mindert aber auf jeden Fall die angesparte Altersrente. Bei der Rürup – Rente können die gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können Alleinstehende bis zu 20.000 EURO pro Jahr absetzen, Verheiratet das Doppelte. Abzugsfähig sind davon bis zu 64 %. Die Rürup – Rente ist zudem sehr flexibel, da nicht zwingend feste Beträge eingezahlt werden müssen sondern auch Einmalzahlungen möglich sind.
Keine KommentareErwerbslose müssen regelmäßig zur Arbeitsagentur
Wer erwerbslos ist und das 60. Lebensjahr erreicht hat, muss regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden. Wer dies nicht tut, riskiert seinen Anspruch auf Altersrente. Der Arbeitnehmer signalisiert damit seine Bereitschaft, eine Arbeit anzunehmen.
Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichtes in Darmstadt hervor. In dem verhandelten Fall hatte ein 62 jähriger Mann drei Jahre lang Arbeitslosengeld bezogen und erhielt dann von seinem früheren Arbeitgeber Pensionszahlungen. Dies teilte der Mann der Arbeitsagentur mit und er verzichtete gleichzeitig darauf, Arbeitslosengeld zu beantragen. Da er der Meinung war, für eine Vermittlung zu alt zu sein, meldete er sich nicht mehr bei der Agentur. Er war aber der Meinung weiterhin als arbeitslos registriert zu sein. Als er das 60. Lebensjahr erreicht hatte, beantragte er Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Dieses wurde von der Rentenversicherung abgelehnt, mit dem Hinweis, dass er die letzten 12 Monate nicht arbeitslos gemeldet gewesen sei.
Der Mann klagte dagegen vor Gericht. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, der Mann hätte sich auch nach Ende der Leistungsbezüge regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden müssen bzw. einen überzeugenden Nachweis liefern müssen, dass er ernsthaft und ständig in der Bemühung ist, eine Stelle zu finden.
Keine KommentareAllianz kauft Progress-Garant
Die Allianz Versicherung weitert Ihr Geschäft auf dem russischen Versicherungsmarkt weiter aus. Am Montag teilte die Allianz mit, dass sie die russische Versicherungsgesellschaft Progress-Garant übernommen hat. Die Allianz will damit Ihre Position im schnell wachsenden Versicherungsmarkt stärken.
Die Allianz hatte alle Aktien übernommen, die im Besitz vom Management von Progress-Garant waren. Das Kerngeschäft von Progress-Garant liegt im Bereich der Unfall- und Schadenversicherung. Das Unternehmen gehört zu den Top 20 der wichtigsten Russischen Versicherungen. Die Prämieneinnahmen belaufen sich auf über 120 Millionen US-Dollar (in 2006). Die Allianz baut mit diesem Kauf ihre Position als eine der führenden Versicherungen in Russland weiter aus.
Keine KommentareAchtung bei Unfallersatztarif
Der Auto- und Reiseclub Deutschland weißt darauf hin, dass Unfallgeschädigte gem. eines aktuellen Urteils des BGH dazu verpflichtet werden können, statt eines Unfallersatztarifes einen Normaltarif für einen Mietwagen zu nehmen.
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger ein Fahrzeug zum Unfallersatztraif von EURO 1.062 genommen, obwohl die Autovermietung ihm auch einen günstigeren Normaltarif angeboten hatte. Er begründete dies später damit, dass er eine Kaution leisten sollte und in Vorlage treten musste.
Die Versicherung zahlte lediglich EURO 585 und bezog sich auf den Normaltarif. Die Klage wurde von BGH abgewiesen, mit dem Hinweis darauf, dass der Geschädigte bei einem Unfall eine Schadensminderungspflicht hat, von der der Kläger in diesem Fall gebraucht hätte machen müssen. Dem Kläger sein es grundsätzlich zuzumuten, ohne Rückgriff auf einen Bankkredit aus eigenen Mitteln den Betrag für den Mietwagen vorzustrecken, wenn dies ohne Einschränkung des gewohnten Lebensgefühls möglich ist.
Keine KommentareFlucht nicht versichert
Eine Situation, in die wohl die wenigsten kommen werden. Ein Kaufhausdieb hat vor dem Landgericht Köln geklagt, weil seine Haftpflichtversicherung nicht die Kosten für eine schwere Verletzung einer Frau übernehmen wollte, die er auf der Flucht aus einem Kaufhaus über den Haufen gerannt hatte. Die Versicherung sah darin eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung und lehnte jegliche Zahlung ab. Die Richter schlossen sich der Meinung der Versicherung an und gaben ihr Recht.
Für die verletzte Frau bedeutet dies nun, dass sie Schadenersatz vom Dieb einklagen kann. Wenn dieser allerdings mittellos ist, sind die Aussichten auf Erfolg eher gering. Es kann daher sinnvoll sein, die eigene Haftpflichtversicherung um eine so genannte Forderungsausfall-Police zu erweitern. Diese tritt dann ein, wenn der Verursacher des Schadens mittellos ist.
Keine Kommentare

