Griechische Rentenversicherung
Das Angebot des griechischen Versicherers Aspis Pronia umfasst eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalzahlung oder mit laufenden Beitragszahlungen mit einer Garantieverzinsung von 3,35 %. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Athen. Die Vermittlung des Produktes erfolgt über Vermittler in Deutschland.
Der Vorteil dieser Rentenversicherung liegt darin, dass die Versicherung nicht den strengen Risikovorgaben bei der Kapitalanlage unterliegt. Die Garantiere Verzinsung liegt damit mit 3,35 % wesentliche über dem für deutsche Anbieter erlaubten Höchstzinssatz von 2,25 %. Eine Auszahlung aus der Versicherung mit erreichen des Renteneintrittsalters kann sowohl in einer Summe als auch in einem Teilbetrag erfolgen. Der Rest wird dann als monatliche Rente gezahlt.
Von Nachteil ist allerdings, dass bei einer Musterrechnung mit verschiedenen Überschussbeteiligungen auf knappe Zuteilungen geschlossen werden kann, da die Rente im Vergleich zu anderen Anbietern wenig steigt. Zudem unterliegt die Versicherung der griechischen Aufsicht. Beschwerden müssen daher dorthin gerichtet werden.
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Griechische Versicherungsaufsicht untersagt Aspis Pronoia A.E.G.A. das Neugeschäft in Deutschland
Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C teilte der BaFin mit, dass sie mit Beschluss vom 29. Juli 2008 dem Versicherer Aspis Pronoia A.E.G.A. untersagt hat, im Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehr in den EU -Staaten außerhalb Griechenlands Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezieht sich somit auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der griechische Versicherer als Dienstleister angemeldet ist.
Die Aufsicht über den Versicherer führt in erster Linie die griechische Aufsicht als Sitzlandbehörde. Über den Geschäftsumfang der Aspis Pronoia A.E.G.A. in Deutschland liegen der BaFin keine Erkenntnisse vor.
Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.
Bonn/Frankfurt a.M.