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Beitragsfreie Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei gestellt ist, hat der Versicherungsnehmer in der Regel keinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Dies wurde in einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe festgelegt. Verhandelt wurde ein Fall, in dem der Versicherungsnehmer zum 01.05.2005 Beitragsfreistellung für seine Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht hat. Zu diesem Zeitpunkt wusste er noch nicht, dass er rückwirkend zum 25.06.04 berufsunfähig werden würde. Die Versicherung verweigerte den von Ihm gestellten Rentenanspruch.

Der Versicherte bekam vor Gericht Recht. Die Versicherung müsste entsprechend regulieren. Die Begründung des Gerichtes lag darin, dass der Versicherungsnehmer zu dem Zeitpunkt zu dem er Berufsunfähig geworden ist, noch über einen gültigen Vertrag verfügte. Die Versicherung sei daher noch nicht beitragsfrei gestellt gewesen.

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