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Diebstahl von Gartenmöbeln

Die Hausratversicherung tritt nicht unbedingt ein, wenn Gartenmöbel gestohlen werden. Dies machte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein deutlich.

Versicherer schließen den Diebstahl von Gartenmöbeln im Basis-Tarif im Allgemeinen nicht mit ein, wenn die Möbel im Garten zurückgelassen werden. Um dies mit einzuschließen muss meistens ein so genannter Komfort-Tarif mit abgeschlossen werden.

Über den Komfort-Tarif sind häufig allerdings auch lediglich 300 bis 500 EURO versichert, was bei hochwertigen Möbeln nicht ausreichend sein dürfte. Es stellt sich daher im Einzelfall die Frage, in wie weit Gartenmöbel überhaupt mit versichert sein sollten, oder ob man bei längerer Abwesenheit diese nicht lieber wegschließt.



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