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Rückkaufwert einer Lebensversicherung

Der Rückkaufwert einer Lebensversicherung muss dem Kunden genau erläutert werden, wenn dieser dies verlangt. Eine solche Entscheidung hat jetzt das Landgericht München I gefällt. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung bestätigt und es ist damit rechtskräftig.

Der Versicherer muss jetzt einem 68-jährigen Versicherungsnehmer aus München genau erläutern, wie sich der Rückkaufwert seiner Lebensversicherung zusammensetzt. Dazu gehört auch die Offenlegung der Abschluss und Stornokosten.

Die Höhe der Mindestrückzahlung beträgt gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes ca. die Hälfte seiner eingezahlten Beträge.



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