HUK Coburg Autoversicherung mit Rabattschutz
Die HUK Coburg Versicherung geht zum 1. April mit einem neuen Autoversicherungstarif in den KFZ-Versicherungsmarkt. Neu an dem Tarif ist, dass die Kfz-Versicherung für den Schadenfreiheitsrabatt einen sogenannten Rabattschutz anbietet.
Der Rabattschutz soll die Kunden vor einer Rückstufung in ihrer Schadenfreiheitsklasse bewahren. Pro Kalenderjahr kann der Kunde somit einen Schaden verursachen, man hat also sozusagen ein Schaden pro Jahr bei der HUK frei. Der Kunde fährt demnach im Folgejahr auch nach einem Schadenfall weiterhin mit seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Der Rabattschutz ist ab 7,5 % des Beitrags für alle Kunden der HUK-COBURG erhältlich. Voraussetzung ist allerdings, dass der betehende Vertrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein muss.
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5 Comments so far
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[…] Via http://www.versicherungen-blog.net/2007/03/19/huk-coburg-autoversicherung-mit-rabattschutz/ […]
Sehr geehrte Damen und Herren,
die web-site von HUK Kfz-Versicherung ist so kompliziert und damit unbrauchbar, dass es mir nicht gelungen ist, für meinen bei der HUK versichterten PKW eine neue grüne Versicherungskarte per mail/internet zu bestellen. Vieleicht können Sie mir weiterhelfen. Meine Vers.-schein-Nr. ist:508/235659-A. Der Versicherungsvertrag läuft seit 1967.
Sehr geehrter Herr Dr. Streit,
gerne möchte ich Ihnen bei der Lösung des Problems mit der Internetseite der HUK-Coburg behilflich sein.
Nutzen Sie bitte folgende Internetseite: www.huk.de/vm/jung. Oben in der Mitte finden Sie die Rubrik “Ihre Verträge” dies klicken Sie bitte an.
Danach wählen Sie bitte “Bescheinigungen und Formulare” aus, dann folgt “Fahrzeuge” und danach “Grüne Versicherungskarte”. Dann können Sie zwischen einem ver- oder unverschlüsselten Verbindungsaufbau wählen. Im folgenden Formular machen Sie Ihre Angaben und in wenigen Tagen liegt die Karte bei Ihnen im Briefkasten.
Sie können auch meinen Service nutzen, dann allerdings müssten Sie mir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Vers-Nr. und Kennzeichen) per Mail zukommen lassen (Mail: Jung@hukvm.de).
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
HMJ
Ich bin in der Haftpflichtversicherung in SF 16 und in der Vollkaskoversicherung in SF13.Ich hatte in der Haftpflicht und Vollkaskoversicherung jetzt einen Schaden.Wenn ich Ihrer Versicherung beitrete entfällt dann eine Rückstufung?Ich bitte um eine Antwort.
Ich habe mich auch um den viel umworbenen Rabattschutz diverser Versicherungen interessiert (darunter auch HUK). Mich interessiert nicht nur der Zeitpunkt um den Schaden sondern auch die Jahre danach. Was passiert, wenn ich den Rabattschutz der Gesellschaft in Anspruch nehme und nach Jahren irgendwann mal zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln möchte?! Das Ergebnis ist ernüchternd! Mir wurde auf meine Anfrage geantwortet, dass der Rabatt im Falle eines Versicherungswechsels nicht mehr den Rabattschutz genießt. Soll heißen dass der Rabattschutz nur bei dem jeweiligen Unternehmen greift, wo man diesen auch beantragt hat. Angenommen ich hatte vor drei Jahren einen Schaden und den Rabattretter.
Ergibt sich für mich folgender Sachverhalt:
2004 - SF 4 + 1 bel. Schaden /Rabattretter vorhanden
2005 - SF 4 (kein Schaden)
2006- SF 5 (kein Schaden)
2007 - SF 6 (kein Schaden)
Wenn ich jetzt jedoch die Versicherung wechsele, würde von der alten Versicherungsgesellschaft folgende Rückstufung vorgenommen:
“Wenn Ihr Vertrag bei uns beständen hätte und wenn es den Rabattschutz im Jahr 2004 - vor Eintritt des Schadenfalls - bereits gegeben hätte, wäre der Verlauf der Einstufung wie von Ihnen dargestellt. Bei einem Wechsel des Versicherers würde der Verlauf der Einstufung so weitergegeben werden, als wäre kein Rabattschutz vorhanden”:
- 2004 SF 4 + 1 bel. Schaden
- 2005 SF 2
- 2006 SF 3
- 2007 SF 4
Das bedeutet, dass das neue Unternehmen nicht die Schadenfreiheitsklasse 6 bestätigt bekommt, sondern nur die Schadenfreiheitsklasse 4. Wer soll hinterher noch durchblicken?! Rabattschutz hört sich zwar gut an, aber man muss sich schon mal vorher informieren! Für mich habe ich entschieden keinen Rabattschutz in Anspruch zu nehmen, denn im Grundsatz wäre ich an die Gesellschaft gebunden, damit mein Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft wird.