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Beiträge aus Februar, 2007

Todesfall

Die Sterbeurkunde ist für Hinterbliebene nach einem Todesfall das wichtigste Dokument. Für das Ausstellen der Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat. Die Sterbeurkunde sollte nach Ausstellung umgehend allen Unternehmen und Kassen zur Verfügung gestellt werden, bei denen Versicherungen geschlossen sind.

Bei Bankkonten ist es sehr hilfreich, wenn jemand bevollmächtigt ist, über das Konto zu verfügen. Ist dies nicht der Fall, genügt nicht die Sterbeurkunde sondern es muss ein Erbschein vorgelegt werden. Alternativ genügt auch eine beglaubigte Abschrift eines Testaments.

Gibt es ein privatschriftliches Testament, so muss der Besitzer dies unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht vorlegen. Ansonsten macht sich der Besitzer ggf. strafbar.


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Direktversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung

Direktversicherungen sind als betriebliche Altersversorgung steuerlich besonders begünstigt. Bis zu 4 Prozent der Bemessungsgrenze sind die Beiträge steuerfrei. Die Bemessungsgrenze liegt 2006/2007 bei 2520 EURO. Bis zum Jahre 2008 ist sind diese Beiträge zudem sozialversicherungsfrei. Weitere 1800 EURO sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Bisher nicht bekannt war, dass im Rahmen einer abgeschlossenen Direktversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen kann. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat hier nun für Klarheit gesorgt.

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Fahrzeugzubehör richtig versichern

Der Teile und Zubehörklau hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Besonders interessant sind dabei für Diebe Navigationsgeräte, Handys und mobile Freisprechanlagen. Den höchsten Wert mit 50 – 60 % stellen dabei Mobile Navigationsgeräte da. Der Einbruch ins Fahrzeug geht blitzschnell und wird häufig erst wesentlich später bemerkt. Die Seitenscheibe wird eingedrückt und das wertvolle Gut ist weg.

Die Autoversicherer zahlten im Jahre 2005 für gestohlene Zubehörteile ca. 273 Millionen EURO. Der tatsächliche Schaden wird jedoch wesentlich höher geschätzt, da viele Fahrzeughalter nicht ausreichend versichert sind und für den Schaden selbst aufkommen müssen.

Im Anbetracht dieses Risikos sollte man also auf jeden Fall seine KFZ – Versicherung überprüfen lassen und den entsprechenden Versicherungsschutz sicherstellen. Besonders junge Leute lassen sich gern dazu verleiten, den Versicherungsschutz einzuschränken, um ein wenig Geld zu sparen. Das kann im Schadenfall teuer werden.

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Mittelständische Unternehmen

Nur etwa die Hälfte aller mittelständischen Unternehmen bietet Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung. Dabei greifen die Unternehmen zu fast 70 Prozent auf die Lebensversicherung zurück. Dies kam bei einer Umfrage bei rund 500 Unternehmen mit fünf bis 1000 Mitarbeitern heraus. In Großunternehmen bieten dagegen ca. 98 Prozent aller Unternehmen Ihren Mitarbeiter eine Altersvorsorge an.

Das Problem bei den Unternehmen im Mittelstand liegt häufig darin, das die Unternehmer nicht ausreichend über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Alterversorgung Informiert sind und selbst nicht die Zeit haben, oder nicht dazu bereits sind, sich mit dem Thema ausreichen zu beschäftigen.

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Rechtsschutzversicherung gewinnt an Bedeutung

Ca. 15 Prozent aller Bundesbürger halten eine Rechtsschutzversicherung für unverzichtbar. 64 Prozent halten den Besitz einer solchen Versicherung für wichtig. Im Vergleich zum Jahr 2005 hat die Wahrnehmung und die Bedeutung der Versicherung damit zugenommen.

Besonders die mittlere Altersgruppe von 30 – 59 Jahren legt Wert auf diese Art der Absicherung. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Rechtsstreitigkeiten gelegt. Der Anteil der Bundesbürger, die eine Rechtsschutzversicherung für überflüssig halten, ist mit 11 Prozent verhältnismäßig gering. Rund 2 von 5 Bundesbürgern besitzen eine oder mehr Rechtsschutzversicherungen.

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Rente ab 67

Die Rente mit 67 wird gemäß dem Verein MANNdat e. V. besonders für Männer zu einem Problem. Die Berufe, in denen am wahrscheinlichsten mit einer vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit zu rechen ist (die sogenannten ‚"Todesberufe") sind fast ohne Ausnahme Berufe, die in der Hauptsache von Männern ausgeübt werden. In diesem Berufen gehen bereits heute viele Arbeitnehmer schon vor dem 65 Lebensjahr in Rente, aufgrund der hohen Verschleißerscheinungen. Für diese Arbeiterschicht würde eine Erhöhung des Rentenalter auf 67 Jahre also zu einer Rentenkürzung führen, da nicht damit zu rechnen ist, das in diesem Berufen zukünftig länger gearbeitet werden kann als bisher.

Da in diesen Berufen zudem die Lebenserwartung entsprechend gering ist, wird durch die Rentner nur wenige Jahre Rente bezogen. MANNdat e. V. vertritt die Auffassung, dass eine Abstufung des Rentenalters nach der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit erforderlich ist.

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Nachträgliche Vereinbarungen

Versicherungen müssen gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes Ihre Kunden im Falle von nachträglichen Vereinbarungen bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung über die mögliche Risiken und Probleme ausreichend aufklären. Die Versicherung darf nicht Ihre überlegenen Sach- und Rechtskenntnisse ausnutzen und den Versicherten in schwerwiegender Form benachteiligen.

Im dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegtem Fall hatte die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eines Fischwirts nach 2 Jahren eingestellt mit der Begründung, das gemäß einer Zusatzvereinbarung eine neuerliche Überprüfung der Berufsunfähigkeit mit Blick auf eine Umschulung zum Kaufmann vereinbart sei. Der Fischwirt war aufgrund eines Bandscheibenvorfalls zu 100% berufsunfähig. Das Gericht entschied, dass nur eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Einstellung der Zahlung zulassen würde.

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Basiszinssatz gestiegen

Ab dem 01.01.2007 beträgt der Basiszinssatz nicht mehr wie bisher 1,95% sondern 2,7%. Dies hat insbesondere für säumige Zahler Konsequenzen. Für Verbraucher steigen die Verzugszinsen dadurch auf 7,7%, für Unternehmer auf 10,7%.

Zahlungsverzug bei Entgeltforderungen tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechung und Fälligkeit ein. Rechnungen, die an Verbraucher gerichtet sind, müssen einen Hinweis über die Fälligkeit und den Verzug enthalten. Die Beweispflicht, dass die Rechnung die notwendigen Hinweise enthalten hat und dass die entsprechenden Mahnungen zugegangen sind, liegt beim Gläubiger.

Sobald Zahlungsverzug eingetreten ist, fallen entsprechende Verzugszinsen an. Für Verbraucher liegen die Verzugszinsen 5% über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 8%.

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Lebenslange Rente

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich für das Alter abzusichern. Von den klassischen Sparmöglichkeiten unterscheidet sich die private Rentenversicherung dadurch, dass ab einem vorher festgelegtem Zeitpunkt (in der Regel das 65. Lebensjahr) eine lebenslange Rentenzahlung erfolgt, unabhängig davon, wie Alt der Einzahler tatsächlich wird.

Angeboten werden viele verschiedene Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung. Zum einen die reinen privaten Absicherungen, die aus dem versteuerten Einkommen gezahlt werden oder Rentenversicherungen, die durch monatliche Zahlungen oder durch Einmalzahlungen aufgebaut werden.

Die richtige Altersversorgung im Einzelfall herauszufinden ist nicht ganz einfach. Sie ist abhängig von der persönlichen Situation wie z. B. dem Einkommen, dem Familienstand und den vorhandenen Vermögensgegenständen (Wohneigentum etc.). Im Einzelfall sollte man sich also vom Fachmann beraten lassen. Schließlich geht es um eine wichtige Frage bei der Altersversorgung.

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Gesundheitsgefahr durch Schiffssmog

Wie der Spiegel berichtet, gefährden schwefelhaltige Abgase von Hochseeschiffen die Gesundheit der Anwohner und Mitarbeiter in Seehäfen. Der Spiegel beruft sich dabei auf ein Luftschadstoffgutachten der Hansestadt Hamburg für die geplante HafenCity.

Wohnbebauung wird demzufolge rund um den Kreuzfahrtterminal wegen der hohen Schadstoffbelastung durch Stickoxide, Schwefeldioxid sowie Feinstaub verboten. Der Bau von Bürogebäuden wird nur genehmigt, wenn die Fassade zur Wasserseite geschlossen ist und eine kontrollierte Lüftung aus unbelasteten Bereichen erfolgt.

Die Ursache für dies schlechte Ergebnis liegt in den geringen Umweltanforderungen, die an Passagier- und Handelsschiffe gestellt werden. So hat das Passagierschiff ‚"Queen Mary 2" etwa den Strombedarf von 200.00 Einwohnern, was einen entsprechenden Dieselverbrauch und damit verbundenen Schadstoffausstoß zur Folge hat.

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Riester-Rente im Scheidungsfall

Was passiert mit der Riester- Rente, wenn es zu einer Scheidung kommt. Die Riester-Rentenversicherung fällt unter den Versorgungsausgleich und muss zum Teil an den Ehegatten abgetreten werden. Das gleiche gilt für alle übrigen Riester-Vorsorgeformen.

Eine Kündigung des Riester-Vertrages und damit eine Teilung des Guthabens ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Eine Kündigung würde zur Folge haben, dass eine schädliche Verwendung vorliegt und damit müssten alle Zulagen und eventuelle Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Im Fall einer Scheidung kann dies allerdings umgangen werden. Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann zum Beispiel geteilt werden und in eine vom Ehegatten neu anzuschließende Rentenversicherung eingebracht werden. Alternativ kann mit dem geteilten Vermögen auch eine Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Ehepartner aufgebaut werden. Um eine Antwort für den konkreten Einzelfall zu bekommen, sollte man sich Unterstützung bei einem Experten holen.

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Krank zur Arbeit

Statistisch gesehen schleppt sich jeder 3. Arbeitnehmer zur Arbeit obwohl er krank ist. Die Angst davor, den Job zu verlieren ist in der Regel der Grund für dies unvernünftige Verhalten. Die Gesundheit steht dabei im Hintergrund.

Der Krankenstand hat sich nach Angaben der Betriebeskrankenkassen seit Beginn der 90 er Jahre fast halbiert. Im Jahr 2006 lag die Krankenquote im Durchschnitt bei 7,2 Tagen. Die Krankheitsstände sind in den deutschen Unternehmen in den letzten 10 Jahren um 20% gesunken.

Vielen ist nicht bewusst das Arbeitnehmer, die gegen den Rat des Arztes trotzdem zur Arbeit gehen dem Arbeitgeber damit keinen gefallen tun. Die Produktivität des Betriebes wird dadurch langfristig schlechter. Gemäß einer Studie ist der Verlust an Produktivität bei Arbeitnehmer, die trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen 3x so hoch als bei Mitarbeitern, die im Krankheitsfall zu Hause bleiben. Schuld sind daran Langzeitfolgen wie zum Beispiel Depressionen, Husten oder Kopfschmerzen, die sich aus dem falschen Ergeiz ergeben.

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Grob Fahrlässig

Ein Wasserschaden, weil die Waschmaschine bei Waschen einen Defekt erlitten hat. Ein häufig vorkommender und damit alltäglicher Versicherungsschaden. Das AG Frankfurt hat jetzt in einem Streitfall entschieden, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, wenn er seine Waschmaschine länger als 15 Minuten unbeaufsichtigt lässt. Der Versicherungsschutz erlischt in diesem Fall und die Versicherung reguliert den Schaden nicht.

Wie dieses Beispiel zeigt, muss eine grobe Fahrlässigkeit nicht immer wirklich ‚"grob" sein. Denn wer hätte die Tatsache, seine Waschmaschine nicht alle 15 Minuten zu überprüfen als grob fahrlässig eingeschätzt. Um das Risiko der groben Fahrlässigkeit auszuschließen sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz diese mit beinhaltet. Den Versicherungsbedingungen kann man die entsprechende Regelung entnehmen.

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Hedge-Fonds

Laut einem Beschluss der führenden G7 Industrieländern sollten die Rolle und die eventuellen Gefahren von Hedge-Fonds geprüft und damit genauer unter die Lupe genommen werden. Hedge-Fonds tragen zwar, gemäß der G7 Finanzministern, zur Effizienz im Finanzsystem bei, sie können aber auch ein Risiko für den Finanzmark darstellen.

Die G7 Staatengruppe wird dem Thema daher mehr Aufmerksamkeit widmen und mit den entsprechenden Branchen das Gespräch suchen.

Im Gegensatz zu üblichen Fonds sind Hedge-Fonds bei der Strategiewahl erheblich freier. Die Freiheit kann durchaus ein Vorteil sein, durch den Einsatz von riskanten Mittel aber auch eine negative Entwicklung nehmen.

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Versicherungsbetrug

Für viele Versicherungen wird jährlich eine Prämie gezahlt und die Leistung der Versicherung wird nie in Anspruch genommen. Da ist die Verlockung groß, schon mal einen Versicherungsschaden zu melden, der eigentlich gar keiner ist.

Ca. 7% aller bei Versicherungen gemeldeten Großschäden sind schlichtweg Betrug. Bei kleineren Schäden ist die Hemmschwelle offensichtlich erheblich geringer und die Quote mit 20 – 30% entsprechend höher. Brillen und Handys sind beispielsweise beliebte Objekte für einen Versicherungsbetrug. Viele Versicherer gehen daher schon bei kleineren Schäden dazu über, sich den Schaden anzuschauen oder sich das beschädigte Objekt zusenden zu lassen. Die Versicherungen sind dazu grundsätzlich berechtigt.

Sollte sich bei der Untersuchung des Schadens oder durch Befragung der Beteiligten herausstellen, dass es sich um einen Versicherungsbetrug handelt, ist nicht nur die Zahlung der Versicherung ausgeschlossen, die Versicherung wird in den meisten Fällen auch eine Anzeige wegen Betruges erstatten und die Versicherungspolice wird gekündigt. Da die Information über eine Kündigung der Versicherung allen anderen Versicherungen zur Verfügung steht, erhält der Versicherte auch keine neue Versicherung bei einem anderen Unternehmen.

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