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Direktversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung

Direktversicherungen sind als betriebliche Altersversorgung steuerlich besonders begünstigt. Bis zu 4 Prozent der Bemessungsgrenze sind die Beiträge steuerfrei. Die Bemessungsgrenze liegt 2006/2007 bei 2520 EURO. Bis zum Jahre 2008 ist sind diese Beiträge zudem sozialversicherungsfrei. Weitere 1800 EURO sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Bisher nicht bekannt war, dass im Rahmen einer abgeschlossenen Direktversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen kann. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat hier nun für Klarheit gesorgt.

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