Kinderlose zahlen mehr
Das der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose die mindestens 23 Jahre alt sind um 0,25 Prozent höher ist als der Beitrag von Eltern ist mit dem Grundgesetzt vereinbar. Aktuell hatte sich eine Rentnerin gegen die Zusatzbelastung gewehrt mit dem Argument, sie habe keine Kinder bekommen können und müsse daher als Behindert angesehen werden. Gemäß dem Sozialgericht Düsseldorf knüpft jedoch das Gesetzt den höheren Beitrag nicht an eine Behinderung sondern daran, ob ein Versicherter mindesten ein Kind hat oder nicht.
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