Basistarif für Eheleute bei der privaten Krankenversicherung
Abweichend von den bisherigen Plänen wird der Basistarif für die private Krankenversicherung für mitversicherte Ehepartner nicht auf 50 % des Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Der Höchstbetrag wird vielmehr für beide Ehepartner bei 100% der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Heute liegt dieser Betrag bei ca. 500 EURO im Monat.
Der Basistarif wird mit der Gesundheitsreform eingeführt und muss von allen privaten Krankenversicherungen in Deutschland ab dem 01.01.09 erhoben werden. Der Leistungsumfang ist branchenweit einheitlich und entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Basistarif kann von allen gewählt werden, die bisher nicht krankenversichert waren oder mindestens sechs Monate lang freiwillig versichert sind. Jeder Versicherte, der bereits eine private Vollversicherung hat, kann nur im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif wechseln.
Diesen Beitrag im Forum diskutieren.
1 Comment so far
Geben Sie Ihre Meinung ab:


Man darf aber nicht vergessen, dass der Basistarif eben nicht der gesetzlichen Leistung entspricht, sondern sogar noch schlechter ist. Jeden den das interessiert, soll einfach mal seinen Hausarzt fragen oder sich den Spaß erlauben, dem Arzt zu sagen, dass man demnächst Standardtarifpatient ist. Der wird Sie im hohen Bogen aus der Praxis werfen, da er an Ihnen dann noch weniger verdient, als an Kassenpatienten!