Beiträge aus Januar, 2007
Bafög-Förderung: Keine Erhöhung
Nahezu jeder zweite Student ist ach Schätzungen bei der staatlichen Bafög-Förderung auf den Höchstsatz angewiesen. Mittlerweile beziehen rund 47,5 Prozent aller Bafög-Empfänger die volle Förderung in der Höhe von 585 Euro bei Studenten, so berichtete die “WirtschaftsWoche” unter Berufung auf den Entwurf des neuen Bafög-Berichts der Bundesregierung. Diesen Bericht stellt Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) am Dienstag im Kabinett vor.
Seit fünf Jahren stagniert das Bafög nun, auch dieses Jahr will die Bundesregierung es wieder nicht erhöhen: Kein Spielraum, die Sanierung des Staatshaushalts habe höhere Priorität und setht somit ganz vorne, heißt es im neuen Bafög-Bericht. Das Deutsche Studentenwerk ist empört und protestiert.
Verbesserungen sind lediglich für die rund 28.000 Bafög-Empfänger mit Kindern geplant. Sie sollen zum Wintersemester 2007/2008 bis zu 113 Euro im Monat mehr erhalten, allerdings soll der bisherige Teilerlass der Darlehensschuld für ehemalige Bafög-Empfänger mit Kindern entfallen. Der Trend wird also leider weiter zum Studentenkredit gehen.
Keine Kommentare
Gesundheitsreform verfassungswidrig?
Knapp zwei Wochen vor der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag gibt es in der Union mal wieder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. “Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann”, sagte Vize-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Mittwoch). “Es wäre durchaus möglich, dass Karlsruhe das letzte Wort hat.”
So ähnlich äußerten sich auch andere Politiker aus der Union. Fraktionschef Volker Kauder und der Parlamentarische Geschäftsführer Norbert Röttgen (beide aus der CDU) sagten am Dienstag in Berlin, dass die Bedenken nicht gerechtfertigt sind. Jetzt am Mittwoch beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit der Reform.
Als grundgesetzwidrig gilt unter den Rechtspolitikern zum Beispiel der Punkt, dass Presonen die bereits Privatversichert sind ab 2009 lediglich innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den neuen Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen könnten. Nach dpa-Informationen konnten Experten des Innen- und des Justizministeriums zum Koalitions-Kompromiss im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) in einer vorbereitenden Anhörung der Union am Dienstag noch keine Stellungnahme abgeben. (Quelle: KSTA)
Keine KommentareNeuer Beitragssatz ab 01.01.2007
Ab dem 01.01.07 ändern sich die Bemessungsgrenzen und der Beitragssatz für die Rentenversicherung. Der Beitragssatz steigt von derzeit 19,5 % auf 19,9 % und ist wie bisher je zu 50 % vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.
Zudem wurde die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgelegt. Mit dieser Bemessungsgrenze wird geregelt, bis zu welchem Einkommen Beiträge abgeführt werden müssen. Die Grenze in den alten Bundesländern bleibt unverändert bei EURO 5.250 in den neuen Bundesländern steigt sie auf EURO 4.550.
Mit der Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung soll die hoch belastet Rentenkasse ein wenig entlastet werden. Zu einer Entlastung dürfte zudem die sich entspannende Lage am Arbeitsmarkt führen. Die Zahl der in sozialversicherungspflichtiger Anstellung befindlichem Arbeitnehmer führt ebenfalls zu Mehreinnahmen in der Rentenkasse
Vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen war bisher eine extrem kostspielige Angelegenheit. Da der Versicherer bisher alle Kosten und Provisionen zu Beginn des Versicherungsvertrages bereits zu Lasten des Vertrages berechnet hat, erhielt der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung im ersten Jahr der Laufzeit keine Rückerstattung seiner eingezahlten Prämien, im zweiten Jahr maximal die Hälfte.
Seit Jahresbeginn gilt nunmehr ein neues Versicherungsgesetzt, dass auch die Abrechnung im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung neu regelt. Der Versicherer ist seit diesem Jahr verpflichtet, die Kosten auf die ersten 5 Jahre zu verteilen. Kündig der Kunde nun seine Lebensversicherung im ersten Jahr erhält er ca. 60 Prozent seiner einbezahlten Prämien ausgezahlt.
Das neue Versicherungsgesetzt gilt für alle Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden. Alle Versicherungen die davor abgeschlossen wurden unterliegen noch den alten Vorgaben.
Keine KommentareGesundheitsreform: Krankenversicherung bald für alle Pflicht.
Lange wurde zwischen den beiden Regierungsparteien Union und SPD über die Gesundheitsreform gestritten. Jetzt wurden in einer 13-stündigen Marathonsitzung viele Streitpunkte ausgeräumt.
In einem wesentlichen Punkt konnte sich die SPD durchsetzen. Der seitens der Sozialdemokraten schon lange gehegte Wunsch nach der Pflicht zur Krankenversicherung für jeden Bundesbürger soll in der neuen Gesundheitsreform verankert werden. Die konkrete Umsetzung ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Ebenso steht noch nicht fest, wie kontrolliert werden soll, ob alle versichert sind und von wem die Versicherungspflicht durchgesetzt werden soll.¬† Was bei Verstößen gegen die Versicherungspflicht passieren soll, ist ebenfalls noch nicht geklärt.
Fest steht hingegen, dass für die Einführung und Kontrolle keine neue Behörde gegründet werden soll. Der weitere Verlauf der Verhandlungen in dieser Sache bleibt also abzuwarten, ebenso wie der Zeitpunkt der Umsetzung, der zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht festgelegt ist.
Keine KommentareBetriebliche Direktversicherung: Achtung bei der Auszahlung
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist es auf jeden Fall sinnvoll und notwenig eine zusätzliche Absicherung sicherzustellen.
Viele größere Betriebe bieten daher eine betriebliche Direktversicherung an. Der Arbeitnehmer zahlt dabei einen Betrag von seinem Einkommen an diese Direktversicherung. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages, der meistens zum Ende der aktiven Arbeitszeit des Arbeitnehmers liegt, kann der Betrag dann in einer Summe ausgezahlt werden.
Aber Vorsicht!! Wenn eine betriebliche Direktversicherung nach Ablauf in einer Summe auszahlt wird, muss auf den Auszahlungsbetrag die volle Krankenversicherung gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss dann so viel Kassenbeitrag zahlen, als würde er 10 Jahre lang jeden Monat 1/120stel der Einmalzahlung als Rente erhalten. Beispielhaft dargestellt würde dies bedeuten, dass bei einer Auszahlungssumme von EURO 100.000 ca. 16.000 EURO als Krankenkassenbeitrag abgeführt werden müssen. Dies sollte man schon beim Abschluss einer Direktversicherung berücksichtigen.
Keine KommentareVersicherungsforum - Forum zum Thema Versicherung
Auf vielfachen Wunsch unserer Leser haben wir heute nun endlich unser Versicherungsforum gestartet. Im Forum können Sie jetzt rund um das Thema Versicherungen diskutieren, Fragen stellen und Antworten erhalten. Das Forum wird von uns moderiert und wir werden versuchen alle ihre Fragen zu beantworten. Viel Spaß beim diskutieren.
Hier gehts zum Versicherungsforum
Keine Kommentare1470 EURO durchschnittlich für Versicherungen
Mann kann sich heute so ziemlich gegen alles versichern. Sei es die Waschmaschine, der Fernseher oder gar der verlorene Schlüssel, keine Versicherung ist undenkbar. Im abgelaufenen Jahr hat jeder Bundesbürger im Durchschnitt 1470 EURO für Versicherungen ausgegeben.
Leider ist ein Großteil der Versicherungen nicht zwingend notwendig oder gar überflüssig. Wichtige und unumgängliche Versicherungen sind z. B. private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung. Umso überraschender ist es, dass ein Großteil der Bundesbürger zwar eine Hausratversicherung haben jedoch keine Haftpflichtversicherung.
Wichtig ist es daher, sich bei der Wahl des richtigen Versicherungspaketes von einem Fachmann¬† beraten zu lassen. Ein Versicherungsfachmann kann eine große Hilfe sein und dabei helfen, viel Geld zu sparen, da er sich in der Branche sehr gut auskennt und das Versicherungspaket speziell auf die persönliche Situation abgestellt zusammenstellen kann.
Keine KommentareWann müssen Kinder für Eltern zahlen?
Wenn Menschen alt werden kommen häufig gesundheitliche Probleme und gebrechen hinzu. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand so sehr, dass Pflegebedürftigkeit besteht, so reichen die Zahlungen aus der 1995 gegründeten Pflegeversicherung häufig nicht aus. In diesem Fall übernehmen die Sozialämter die anfallenden Kosten, treten jedoch unter anderem an die Kinder der gesundheitlich angeschlagenen Patienten heran.
Nun stellt sich für viele die Frage, in welchem Rahmen müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen. Selbstverständlich besteht eine moralische Verpflichtung, für die eigenen Eltern einzuspringen, aber auch die rechtlichen Verpflichtungen sind festgelegt. Die wesentliche Frage hierbei ist:
Kann das gesamte Einkommen des Kindes weggenommen werden?
Nein. Der Selbstbehalt beträgt pro Monat EURO 1.400 zzgl. der Hälfte des verbleibenden Nettogehaltes. Bei dieser Berechnung müssen von einem Nettoeinkommen von EURO 3.000 ein Betrag von EURO 800 an die Sozialbehörde abgeben werden.
Auch viele weitere Dinge wie z. B. Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Wohneigentum dürfen nicht für die Kostenübernahme herangezogen werden.
Die Doppelkarte hat bald ausgedient.
Die gute alte Doppelkarte oder heute Versicherungsbestätigung genannt hat bald ausgedient.
Zum Jahreswechsel ist es jedem Fahrzeughalter möglich, seine KFZ Versicherung zu wechseln. Um dies bei den Zulassungsbehörden zu dokumentieren muss die Doppelkarte der Versicherung dort neu hinterlegt werden. Die Erfassung der Versicherungsdaten in den elektronischen Systemen der Zulassungsstellen ist mit hohem manuellem Aufwand verbunden und führt aufgrund der zahlreichen Versicherungswechsel zum Jahresende zu einem sehr hohen Mehraufwand.
Um diesen Aufwand zu verringern sollen die Doppelkarten durch die Verpflichtung der Versicherungen zur elektronischen Übertragungen der Daten abgelöst werden. Bei der elektronischen Übertragung müssen dann von den Mitarbeitern der Zulassungsstellen nur noch Eingabefehler und Zahlendreher korrigiert werden.
In einigen Zulassungsbezirken ist der Übertrag der Daten in elektronischer Form bereits ab dem 01.03.2007 vorgeschrieben.
Keine KommentareWas ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit ist relativ einfach erklärt. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Erwerbsunfähigkeit liegt jedoch erst vor, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, eine Tätigkeit auszuüben. Die Art und der Umfang dieser Tätigkeit sind ¬†dabei nicht entscheidend.
Nimmt man als Beispiel einen ungelernten Hilfsarbeiter, so sind für diesen Arbeitnehmer viele unterschiedliche Tätigkeiten möglich. Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit wird in diesem Fall wahrscheinlich nicht die richtige Absicherung sein, da das Spektrum der möglichen Tätigkeiten sehr groß ist. Für einen gelernten Facharbeiter hingegen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich sinnvoller sein, da diese bereits zahlt, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, unabhängig davon, ob der Versicherte erwerbsunfähig ist.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden daher von der Versicherung im Vorwege diverse Untersuchungen, Bestätigungen und Angaben angefordert.
Im Einzelfall sollte man sich auf jeden Fall von einem Fachmann beraten lassen, welche Versicherung für die persönliche Situation am besten geeignet ist.
Keine KommentareSilvester: In welchem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung
Wer kennt Sie nicht, die Silvesterparty zum Jahreswechsel? Die Party ist organisiert, Freunde sind eingeladen und die Vorfreude ist groß. Wer eine Silvesterparty ausrichtet, sollte sich jedoch auch bewusst sein, dass die Silvesterparty die Feier mit den meisten Unfällen ist bzw. die größte Anzahl an Sachschäden entstehen.
Dabei sind die unterschiedlichsten Ausprägungen denkbar. Unfälle mit Feuerwerkskörpern und Raketen gehören zu den häufigsten Risikoquellen. Aber auch ganz ‚"normale" Brandlöcher im Sofa oder kaputte Gläser und Teller kommen häufig vor.
Hier einige Beispiele, in denen die private Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert:
Die Party findet in der eigenen Wohnung statt. Einem Gast ist beim Rauchen die Zigarette auf das Sofa gefallen und hat ein Brandloch hinterlassen oder sogar ein Feuer verursacht. Dieser  Schaden wird durch die private Haftpflichtversicherung reguliert.
Verletzt sich ein Gast durch den ‚"Abschuss" eines Feuerwerkkörpers eines anderen Gastes, so wird auch der körperliche Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.
Eine Haftpflichtversicherung ist also eine sinnvolle Risikoabdeckung, auch für Unfälle und Schäden, die trotz größter Vorsicht zu Stande gekommen sind.
Keine KommentarePrivate Altersvorsorge trotz steigender Kosten
Auf die deutschen Haushalte kommen ab dem 01.01.07 unter anderem durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie durch das Streichen von steuerlichen Vergünstigungen rund 24 Millarden EURO an Mehrbelastungen zu.
Trotz dieser Mehrbelastung für die Haushalte, die im Durchschnitt für jeden Bundesbürger ca. 290 EURO jährlich bedeuten wird, baut der Staat darauf, dass jeder Bürger schon frühzeitig und ausreichend eine private Altersversorgung abschließt. Die Frage ist sicherlich berechtigt, wo das Geld für diese Altersversorgung herkommen soll. Nichts desto trotz ist eine Absicherung zusätzlich zur gesetzlichen Altersversorgung unumgänglich. Betrachtet man die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, so kann man eine wachsende Zahl an Rentner beobachten, der eine immer geringere Zahl an Einzahlern in die Rentenkasse gegenübersteht. Dass diese Rechnung auf lange Sicht nicht aufgehen kann, wird sicherlich jeder verstehen.
Um eine private Altersversorgung finanzieren zu können, bleibt häufig nur die Möglichkeit, bestehende Ausgaben zu senken und die Ausgaben so umzuschichten. Eine Möglichkeit hierbei ist sicherlich, bestehende Versicherungen und Sparverträge auf Ihre Lukrativität und Notwendigkeit zu überprüfen. Gerade Versicherungen sind häufig aufgrund geänderter Umstände nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nötig. Hier lässt sich der ein oder andere EURO sparen.
Keine KommentareMit Altersteilzeit gegen Rente mit 67
Durch Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung sind Zehntausende Beschäftigte in den letzten Wochen des vergangenen Jahres noch der Rente mit 67 entgangen.
Gewerkschaftsvertreter sprachen im “Handelsblatt” von einem regelrechten Run der 52- bis 54-Jährigen auf die im Reformgesetz vorgesehene Vertrauensschutzregelung. Bei einzelnen Firmen wie der BASF und Degussa würden 80 Prozent der betroffenen Jahrgänge vorzeitig aus dem Job ausscheiden, berichtete die Zeitung am Dienstag vorab. Genaue Zahlen, wie viele Beschäftigte das Schlupfloch nutzten, gibt es allerdings nicht, da die Altersteilzeitvereinbarungen nicht zentral erfasst werden. Im Unternehmerlager wird aber von mehreren zehntausend Fällen gesprochen.
1 Kommentar

