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Mindesteinkommen für Selbstständige sinkt

Wie der Bundesverband der Selbstständigen (BDS) mitteilte, wird das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige ab dem 01.04.07 von EURO 1837,50 auf EURO 1225,00 gesenkt.

Diese Änderung stellt vor allem für schlecht verdienende Selbstständige und Unternehmensgründer eine Erleichterung da. Die fiktive Einkommensgrenze regelt, für welche Höhe an Einkommen mindestens Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, egal ob das Einkommen tatsächlich erzielt wird oder nicht. Durch die Senkung der Einkommensgrenze sinkt entsprechend auch der Krankenversicherungsbeitrag.

Die private Krankenversicherung ist trotz allem für viele Selbstständige zu teuer. Alle Selbstständigen die weniger als EURO 1250,00 verdienen müssen an die private Krankenversicherung mehr zahlen, als es Ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Der BDS geht davon aus, dass ca. 40 % der Selbstständigen bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.



2 Kommentare

2 Comments so far

  1. Schwipp April 3rd, 2007 4:05 pm

    Mich interessiert, ob dieses fiktive zu versichernde Mindesteinkommen verbindlich ist für ALLE gesetzlichen Krankenversicherungen!
    - da die BEK nämlich gerade sagte, dieses Einkommen betrage noch 1825 Euro, ggf wissen die das (noch) nicht?

  2. Nikolaus Lehnen Januar 12th, 2009 4:59 pm

    ich bin 35 j. zahle privat ca. 150 € inkl pflegeversicherung. wäre ich gesetzluich versichert müsste ich um die 300 € zahlen.

    effektiv sind die privaten versicherungen immer günstiger. jeder selbstständige der weniger hat als das mindesteinkommen oder auch mehr, der steht sich besser sich privat zu versichern.

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