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Betriebliche Direktversicherung: Achtung bei der Auszahlung

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist es auf jeden Fall sinnvoll und notwenig eine zusätzliche Absicherung sicherzustellen.

Viele größere Betriebe bieten daher eine betriebliche Direktversicherung an. Der Arbeitnehmer zahlt dabei einen Betrag von seinem Einkommen an diese Direktversicherung. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages, der meistens zum Ende der aktiven Arbeitszeit des Arbeitnehmers liegt, kann der Betrag dann in einer Summe ausgezahlt werden.

Aber Vorsicht!! Wenn eine betriebliche Direktversicherung nach Ablauf in einer Summe auszahlt wird, muss auf den Auszahlungsbetrag die volle Krankenversicherung gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss dann so viel Kassenbeitrag zahlen, als würde er 10 Jahre lang jeden Monat 1/120stel der Einmalzahlung als Rente erhalten. Beispielhaft dargestellt würde dies bedeuten, dass bei einer Auszahlungssumme von EURO 100.000 ca. 16.000 EURO als Krankenkassenbeitrag abgeführt werden müssen. Dies sollte man schon beim Abschluss einer Direktversicherung berücksichtigen.

1 Kommentar


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1 Comment so far

  1. Peter Rochhold Februar 5th, 2009 8:08 pm

    Kann die Krankenkasse auch Beiträge nachverlangen wenn der Vertrag bereits vor 2004 abgeschlossen wurde? Das wäre doch ein unzumutbarer Eingriff in einen bestehenden Vertrag und kann m.E. nicht rechtens sein.

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