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Beiträge aus Januar, 2007

Erbschaft kein Ersatz für Altersvorsorge

Von der Postbank AG wurde eine Analyse vorgenommen, in wie weit eine Erbschaft die private Altersvorsorge ersetzen kann. Beteiligt an diese Analyse waren unter anderem die Forschungsgruppe Altern und Lebenslauf Freie Universität Berlin (FALL) und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Untersuchung orientiert sich an den Zusammenhängen und den Wechselwirkungen zwischen Erbschaft und Vermögensverteilung.

Die Analyse ergab, dass rund 50% der Haushalte, in denen der Hauptverdiener zwischen 40 und 85 Jahren alt ist, gar kein Erbe bekommen. Die verbleibenden 50 % erhalten zwar ein Erbe, die Schwelle von 51.129 EURO (100.000 DM)wird jedoch nur bei einem Viertel dieser Haushalte überschritten. Erbschaften, die EURO 255.646 (500.000 DM) überschreiten haben weniger als 6% der Haushalte zu erwarten.

In Deutschland werden insgesamt jährlich rund 170 Mrd. EURO vererbt, dass entspricht ca. 10 % des Volkseinkommen. Wie man den zuvor genannten Zahlen unschwer entnehmen kann, ist mit einer Erbschaft also nur ein sehr geringer Teil der Haushalte in Deutschland gut für das Alter abgesichert.


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Überschuss bei der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung hat in den letzten Jahren unter anderem dadurch Schlagzeilen gemacht, dass das Defizit enorm hoch war. Im abgelaufenen Jahr hat die Versicherung nunmehr einen Überschuss von knapp 450 Millionen EURO erzielt. Gemeldet wurde diese Zahl vom Sprecher des Bundesfinanzministeriums Klaus Vater. Als Gründe gelten neben der anziehenden Konjunktur eine Zahl von Einmaleffekten. Durch diesen Überschuss sollten die Rücklagen auf jeden Fall für das Jahr 2008 reichen und evtl. auch noch darüber hinaus. Im Jahr 2005 hatte die Pflegeversicherung noch ein Defizit von 370 Millionen EURO verzeichnet.

Als „Gute Nachricht“ wurde das Ergebnis im Jahre 2006 von der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bezeichnet. Schmidt erkannte jedoch auch, dass man sich auf diesem guten Ergebnis nicht ausruhen kann, da es auf einer Reihe von Sondereffekten beruht. Ein Umsetzen der Pflegereform noch in diesem Jahr sein unumgänglich. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage werde man das Vorantreiben der Reform jedoch mit Bedacht vornehmen.

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Nutzungsentschädigung während der Reparatur

Nach einem Verkehrunfall fangen die Probleme und Schwierigkeiten erst an. Das Auto muss in die Werkstatt und für diese Zeit ist man nicht mobil. Für den Fall, dass der Unfall nicht selbst verschuldet ist und die Versicherung des Unfallgegners den Schaden beheben muss, hat man in der Regel Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.

Grundlage für eine Nutzungsentschädigung muss sein, das der Unfallgeschädigte während der Reparatur des Unfallfahrzeuges seinen PKW gern genutzt oder sogar benötigt hätte und auch zur Nutzung des Fahrzeuges in der Lage war (z. B. gesundheitlich dazu in der Lage war).

Die Nutzungsentschädigung kann in zweierlei Formen erfolgen. Dem Geschädigten steht ein Ersatzfahrzeug für den Zeitraum der Reparatur zu oder er bekommt pro Tag einen festgeschriebenen Betrag als Entschädigung. Für den Einzelfall sollte der Geschädigte prüfen, welcher Betrag ihm am Tag zusteht bzw. welche Fahrzeugklasse er als Leihwagen bekommen kann. Dies ist abhängig vom Alter und von der Größe des eigenen PKW.

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Neue Versicherungssteuer

Die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% ist spätestens seit dem Jahresbeginn in aller Munde. Das zum gleichen Zeitpunkt auch die Versicherungssteuer erhöht wurde ist dabei vielen Bürgern gar nicht auf gefallen. Erst jetzt, wo die ersten Rechungen über die einzelnen Versicherungen im Briefkasten waren, kam bei vielen die bittere Erkenntnis.

Bei den meisten Versicherungen hat sich die Versicherungssteuer genau wie die Mehrwertsteuer von 16% auf 19% erhöht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen stellt die Hausratversicherung da. Die Versicherungssteuer für die Hausratversicherung ist nämlich im Gegensatz zu den anderen Versicherungen nur auf 18% gestiegen.

Beim Prüfen Ihrer Hausratversicherung sollten Sie also auf jeden Fall die neue Versicherungssteuer berücksichtigen, wenn Sie die Prämie mit der des Vorjahres vergleichen. Um die Prämien realistisch vergleichen zu können, sollten Sie aus beiden Prämien die jeweils gültige Versicherungssteuer herausrechnen und die Nettoraten vergleichen. Dann wird deutlich, ob es bei Ihrer Hausratversicherung neben der Erhöhung der Versicherungssteuer noch weitere Erhöhungen gegeben hat.

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Fonds sind zu teuer

Gemäß einer Umfrage unter deutschen Anlegern sind Fonds zu teuer und deshalb bei den Anlegern nicht sonderlich beliebt. Diese Einschätzung vertraten 78% der Befragten bei einer durch die Fondsbörse durchgeführten Umfrage.

¾ der Befragten wissen, dass der Erwerb von Fondsanteilen auch über die Börse möglich ist. Die damit verbundenen Sparmöglichkeiten hingegen waren nur jedem Zweiten bekannt. Als Beispiel sei genannt, dass für Anleger der Ausgabeaufschlag entfällt, wenn sie ihre Kaufaufträge über die Börse laufen lassen und nicht über die Fondsgesellschaft.

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage ist, dass deutsche Anleger gern das Risiko minimieren und auf Nummer sicher gehen. 72 % der Befragten wollen sich demnach gegen Kursrisiken absichern. Eine Möglichkeit dabei ist das Setzen von Stop-Loss-Marken. Damit wird sichergestellt, dass die Anteile verkauft werden, sobald sie einen bestimmten Betrag unterschreiten. Diese Variante wird besonders gern von Anlegern genutzt, die nicht ständig auf evtl. Kursschwankungen achten wollen oder können.

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Doc Morris Apotheke kommt gut an

Wie im eigenen Doc Morris Blog zu lesen ist, kommen die beiden Doc Morris Apotheken in Flensburg und St. Wendel gut an. Erstaunlich auch, dass es aktuell schon über 250 Bewerbungen von Apothekern gibt die mit Doc Morris zusammenarbeiten wollen.

Auch die Filiale in Saarbrücken darf nun wieder geöffnet werden, dass haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vor ein paar Tagen in dem Beschwerdeverfahren von Doc Morris entschieden. Dazu gibt es in den Kommentaren im Doc Morris Blog rege Diskussionen.

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Vorsicht bei Bürgschaften

Viele Menschen geben für Freude, Bekannte, Verwandte oder Geschäftspartner eine Bürgschaft ab, ohne sich über die evtl. Folgen im Klaren zu sein. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, sich im Vorwege damit zu beschäftigen, was eine Bürgschaft rechtlich eigentlich bedeutet.

Bei Abgabe einer Bürgschaft beispielsweise für einen privaten Kredit eines Verwandten haftet der Bürge für die gesamte Kreditsumme inkl. aller Zinsen, für den Fall, dass der Darlehensnehmer nicht mehr zahlen kann. Der Bürge hat jedoch im Gegenzug keinen Anspruch auf z. B. das finanzierte Fahrzeug oder Haus.

Eine Alternative kann z. B. ein privater Darlehensvertrag sein, beim dem man dem Angehörigen sein Geld direkt leiht und die Darlehenshöhe und die Rückzahlungsmodalitäten geklärt werden. Beim Abschluss eines Leasingvertrages kann eine Mitverpflichtung eine sinnvolle Alternative sein. Im Gegensatz zur Bürgschaft hat der Mitverpflichtete auch Rechte am Vertrag und nicht nur Pflichten. Er ist ebenso Vertragspartner wie der Leasingnehmer.

Also immer vorsichtig sein, bei der Unterschrift unter eine Bürgschaft und im Zweifelsfall zunächst Alternativen prüfen.

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Riester-Rente immer beliebter

Über die Riester-Rente wurde in den vergangen Jahren viel berichtet und spekuliert. Auch heute stehen der Riester-Rente noch viele Menschen skeptisch gegenüber.

Wenn man vielen großen deutschen Versicherungsunternehmen glauben schenken darf, hat die Beliebtheit der Riester-Rente im letzten Jahr erheblich zugenommen. Dies ist mit Sicherheit auch darauf zurückzuführen, dass sich die Deutschen seit kurzem erheblich mehr mit der Frage der Altersversorgung beschäftigen. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung ist zu recht gering und eine zusätzliche Absicherung auf jeden Fall notwenig. Wer also die Kriterien für die Bezuschussung der Riester-Rente erfüllt ist mit einem entsprechenden Vertrag auf jeden Fall gut bedient.

Neben der Riester-Rente ist die Anschaffung von Wohneigentum eine sinnvolle und gute Alternative. Auch eine separate Rentenversicherung oder Lebensversicherung kann, in jungen Jahren abgeschlossen, eine gute Absicherung sein. Lassen Sie sich am Besten von einem Fachmann beraten, der Ihre persönliche Situation professionell beurteilen kann. Die Vorsorge für das Alter wird immer wichtiger.

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Höhere Versicherungssteuer seit 01.01.2007

Zum Jahresbeginn hat sich die Versicherungssteuer von 16% auf 19% erhöht. Diese Erhöhung hat bei fast allen Versicherungen zu einer Erhöhung der Prämien geführt, da diese Erhöhung in der Regel von der Versicherung an den Kunden weitergegeben wird.

Hat sich die Versicherungsprämie lediglich um den neuen Versicherungssteuersatz erhöht, steht dem Versicherungsnehmer in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Verbraucherzentrale empfahl jedoch jedem Versicherten, die neuen Prämien mit den Nettoprämien des Vorjahres zu vergleichen, um Prämienerhöhungen losgelöst von der Versicherungssteuer zu erkennen.

Zwei Versicherungen weichen bei der Erhöhung der Versicherungssteuer ab. Die Wohngebäudeversicherung inklusive Feuerversicherung erhöhte sich lediglich auf 17,75 %, die Hausratversicherung auf 18 %. Für alle übrigen Versicherungen gilt jetzt ein Steuersatz von 19%.

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Unfall im Skiurlaub

Ski fahren ist gesund und macht auch noch Spaß. Den ganzen Tag an der frischen Luft und dabei noch Sport treiben, was kann es besseres geben. Doch was ist, wenn es im Skiurlaub zu einem Skiunfall kommt.

Folgen eines Unfalls sind häufig gebrochene Arme oder Beine. Für einen solchen Fall ist eine Unfallversicherung eine wichtige und hilfreiche Absicherung, damit neben dem körperlichen Schaden nicht auch noch ein finanzieller hinzukommt.

Besonders Selbstständige sollten beim Abschluss der Unfallversicherung darauf achten, dass eine Regelung enthalten ist, in der eine Entschädigung für Verdienstausfall enthalten ist. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass die Versicherung eine Regelung für Unfälle im Ausland enthält. Geregelt sein sollten darin die Kostenübernahme für Behandlungen im Ausland sowie der Transport zurück nach Deutschland.

Wenn der richtige Versicherungsschutz für den Fall der Fälle gesichert ist, kann der Winterurlaub beginnen.

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Beschwerden über Versicherungen

Die Beschwerden über Versicherungen haben im Jahr 2006 erheblich zugenommen. Mehr als 18.000 Versicherungsnehmer beschwerten sich im Jahre 2006 beim Ombudsmann für Versicherungen in Berlin. Die Zahl der Beschwerden stieg damit um fast zwei Drittel.

Der Leiter der Schlichtungsstelle Professor Wolfgang Römer sagte gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“, dass eine solche Flut an Beschwerden bisher einmalig ist. Ca. 50 % der Beschwerden erfolgten aufgrund von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung einer Lebensversicherung.

Als Ursache für die Beschwerden hat der Ombudsmann für Versicherungen die verbraucherfreundlichen Urteile der höchsten deutschen Gerichte zur Beteiligung an milliardenschweren stillen Reserven und zu Ansprüchen bei der Kündigung eines Vertrages ausgemacht.

Jede Dritte Beschwerde die beim Ombudsmann für Versicherungen eingeht, ist von Erfolg gekrönt. In vielen Fällen kann die Schlichtungsstelle jedoch nicht helfen, da noch einige Urteile zur Klärung von höchstrichterlicher Stelle fehlen.

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Rechtsschutz bei drohender Kündigung

Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht sollte jeder haben. Sie trägt zum Beispiel die Anwaltskosten, wenn bei einer Kündigung ein Anwalt als Unterstützung benötigt wird. Wie ist es allerdings, wenn die Kündigung nur droht, jedoch noch nicht ausgesprochen wurde.

Das Saarländische Oberlandesgericht hat jetzt einem Arbeitgeber Recht gegeben, dem lediglich die Kündigung in Aussicht gestellt wurde. Begründet wurde dies damit, dass der umfassende Rechtsschutz, den ein Versicherer seinem Kunden bieten muss, auch sich konkret androhende rechtliche Auseinandersetzungen mit einschließt.

Der Rechtsschutzfall ist dann gegeben, wenn der Vorgang die Anbahnung eines Rechtskonfliktes in sich trage. Der Anspruch auf Leistungen bestehe daher für den Versicherungsnehmer nicht erst, wenn tatsächlich ein Prozess ansteht oder er in einen Prozess hineingezogen wird.

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Falsche Angaben bei der Lebensversicherung

Achtung beim Abschluss einer Lebensversicherung! Die Angaben die vom Versicherer abgefragt werden müssen unbedingt wahrheitsgemäß sein. Wer z. B. als Raucher einen Nichtrauchertarif bei seiner Lebensversicherung wählt, hat keinen Anspruch auf Zahlung des Versicherers. Dies wird nicht nur von den Versicherern als arglistige Täuschung gewertete sondern auch von der Gerichtsbarkeit.

In einem aktuellen Fall forderte der Sohn von der Lebensversicherung seiner vor kurzem an Lungenkrebs verstorbenen Mutter EURO 26.000 als Leistung ein. Die Forderung wurde seitens der Versicherung abgelehnt, da die alte Dame über Jahre geraucht hatte, dies jedoch bei Vertragsabschluss im Jahre 2003 nicht angegeben hatte. Bei Vertragsabschluß wurde von der Seniorin ein Nichtrauchertarif gewählt, obwohl sie starke Raucherin war.

Der Vertrag wurde von der Versicherung wegen arglistiger Täuschung angefochten. Vor dem Landgericht Coburg wurde dem Unternehmen Recht gegeben, da die Versicherungsnehmerin bei Vertragsabschluss bewusst falsche Angaben gemacht hatte. Ein unbewusster Fehler konnte ausgeschlossen werden, da die Versicherungsnehmerin ihrem Arzt gegenüber den Tabakkonsum eingestanden hatte und erst mit dem Rauchen aufhörte, als die Diagnose auf Lungenkrebs feststand.

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Mindesteinkommen für Selbstständige sinkt

Wie der Bundesverband der Selbstständigen (BDS) mitteilte, wird das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige ab dem 01.04.07 von EURO 1837,50 auf EURO 1225,00 gesenkt.

Diese Änderung stellt vor allem für schlecht verdienende Selbstständige und Unternehmensgründer eine Erleichterung da. Die fiktive Einkommensgrenze regelt, für welche Höhe an Einkommen mindestens Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, egal ob das Einkommen tatsächlich erzielt wird oder nicht. Durch die Senkung der Einkommensgrenze sinkt entsprechend auch der Krankenversicherungsbeitrag.

Die private Krankenversicherung ist trotz allem für viele Selbstständige zu teuer. Alle Selbstständigen die weniger als EURO 1250,00 verdienen müssen an die private Krankenversicherung mehr zahlen, als es Ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Der BDS geht davon aus, dass ca. 40 % der Selbstständigen bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

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Versicherung für Wenigfahrer

Ab Herbst 2007 soll es ein spezielles Versicherungsangebot für Wenigfahrer geben. Anbieter für diesen besonderen Versicherungstarif wird die Uniqa Sachversicherung sein. Die Ersparnis kann lt. Aussage des Vorstandssprechers Johannes Hajek bei bis zum 35% Prozent liegen. Die Devise lautet: Wer wenig fährt, der zahlt auch wenig.

Die Prämien für die Versicherung sollen dabei an die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges gebunden sein. Als Beispiel ist auf der Landstraße das Unfallrisiko geringer als auf der Autobahn. Die geringste Prämie kann erreicht werden, wenn die jährliche Kilometerleistung unter 5000 liegt. Gemessen wird dies durch Satelitennavigation, Handynetze und IT-Unterstützung. Im Fahrzeug muss dafür für den Preis von EURO 9,00 im Monat eine „Navi-Box“ installiert werden.

Probleme mit dem Datenschutz sieht die Uniqa Sachversicherung nicht, da alle Daten nur „komprimiert“ genutzt werden. Einzeldaten können nur auf richterliche Anordnung herausgegeben werden.

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