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Beiträge aus Dezember, 2006

Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit zumutbar

Wenn die Ausübung des Berufes aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich ist, spricht man von Berufsunfähigkeit. Doch die für diesen Fall abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht in jedem Fall zahlen, sondern nur dann, wenn kein anderer Beruf als Alternative ausgeübt werden kann oder wenn der Wechsel in einen anderen Beruf für den Versicherten unzumutbar wäre. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies in einem aktuellen Urteil die Klage eines Flugbegleiters ab, der sich mit der Zahlungsweigerung seiner Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einverstanden erklärte.

Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Mann alternativ seinen ursprünglich erlernten Beruf des Altenpflegers ausüben könne und dass dies weder erhebliche Einkommensbußen noch einen sozialen Ansehensverlust nach sich ziehe. Bis zu 13% Einkommensminderung seien nach Ansicht des Gerichts durchaus zumutbar. Der Fall wartet momentan auf die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes Karlsruhe, erst dann ist das dort gesprochene Urteil rechtskräftig


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Kein Versicherungsschutz bei angeborenen Krankheiten

Das Kammergericht Berlin widersprach in einem aktuellen Urteil der Entscheidung des Landgerichts Berlin und gab damit einer Versicherung Recht, die sich weigerte, einem an der Bluterkrankheit erkrankten Jungen eine monatliche Rente auszuzahlen. Bei der Bluterkrankheit handelt es sich um eine erblich bedingte Erkrankung, die in der Police vom Versicherungsschutz ausgenommen sei. Die Unfall- und Invaliditätsversicherung zahle zwar ab einem Behinderungsgrad von 50%, der bei der Bluterkrankheit eindeutig gegeben sei, doch aufgrund der Tatsache, dass dieser auf eine angeborene Krankheit zurückzuführen ist, muss die Versicherung nicht zahlen.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Ausnahme solcher Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz gerechtfertigt, da die Risiken zu hoch sind und ohne Ausschluss solcher Risiken keine Prämienbegrenzung mehr möglich sei.

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Krankenkassen erwarten Milliarden Plus

Laut Reuters rechnet die Bundesregierung für die gesetzliche Krankenversicherung bis zum Jahresende mit einem Überschuss von deutlich mehr als einer Milliarde Euro. Der Überschuß hat sich in den ersten neun Monaten vor allem aufgrund der günstigen Ausgabenentwicklung bei den Arzneimitteln deutlich verbessert, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Berlin mit. Die Spitzenverbände der Kassen betonten allerdings, damit könne keine Entwarnung gegeben werden. Die Beitragssätze würden 2007 um rund 0,7 Prozentpunkte steigen.

Mit den Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen erzielten die meisten Kassen in den ersten neun Monaten einen Überschuss. Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und die Bundesknappschaft meldeten hingegen ein Minus, wodurch unter dem Strich ein leichtes Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung von 300 Millionen Euro zu verzeichnen ist.

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