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Beiträge aus Dezember, 2006

Kassenärzte nehmen sich Miet-Demonstranten?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll sich bei einer Protestaktion vor dem Reichstag Teilnehmer zur Demo gemietet haben und ist damit auf harsche auf Kritik in der SPD gestoßen. Die “Bild” berichtete das 170 der in weißen Kitteln protestierenden Personen von einem Hostessen-Service für je 30 Euro Tagespauschale gestellt worden sein sollen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich nun gegen den Eindruck gewehrt, Miet-Demonstranten zum Protest gegen die Gesundheitsreform eingesetzt zu haben. Die Bild -Zeitung hatte berichtet, 170 der 200 Teilnehmer einer Demonstration am vergangenen Donnerstag habe ein Hostessen-Service für jeweils 30 Euro Tagespauschale gestellt. KBV-Vorstandschef Andreas Köhler erklärte dazu in Berlin, bei der Veranstaltung habe es sich nicht um eine Demonstration, sondern den Abschluss einer PR-Kampagne gehandelt. Die Mitarbeiter seien von einem externen Dienstleister zum Aufbau der Garderobe engagiert worden. “Dies haben wir genau immer so kommuniziert”, sagte er.


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Winterreifen: Winterreifenpflicht im Urlaub

Eine immer wieder neu gestellte Frage ist die Frage, ob in Deutschland eine Winterreifenpflicht besteht oder nicht und wie es mit dem Versicherungsschutz beim fahren ohne Winterreifen im Winter aussieht, die Antwort finden Sie in diesem gutem Artikel zur Winterreifenpflicht gut beschrieben. Wie verhält sich das nun aber mit der Pflicht von Winterreifen wenn man mit dem Auto im Winter in Urlaub in andere Länder fährt?

Auch hier gibt es leider keine klare Regelung, auf bestimmten Strecken sind Winterreifen aber zwingend einzusetzen. So sind z.B. in Österreich und der Schweiz Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, können aber per Verkehrsschild auf bestimmten Strecken angeordnet werden. Auch Italien und Frankreich schreiben Winterreifen nicht generell vor, aber auf einigen Strecken und Gebirgsstraßen sind die so genannten M+S-Reifen aber Pflicht.

Eine Winterreifenpflicht gibt es z.B. in Finnland und Slowenien und auch auf den Straßen in den drei baltischen Staaten müssen Autofahrer zwingend Winterreifen aufziehen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte sein Fahrzeug im Winter generell mit Winterreifen ausstatten, auch zu seiner eigenen Sicherheit. Winterreifen lassen sich mittlerweile auch schon sehr gut online kaufen, meist bekommt man die Winterreifen billiger als beim normalen Reifenhändler. Eine gute Adresse um Reifen online zu kaufen ist z.B.: Reifen.com, reifen-direkt oder winterreifen.net

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Gesundheitsreform: Und nochmal von vorne

Union und SPD verhandeln die Gesundheitsreform laut Medienberichten in zentralen Punkten neu wozu z.B. auch die umstrittene Ein-Prozent-Regel für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zählt. Weiterhin soll neu verhandelt werden: die Neuregelungen zur Privaten Krankenversicherung (PKV), die geplanten Hausarzttarife der Kassen sowie die Sparbeiträge, die Apotheken und Krankenhäuser leisten sollen, das berichtet die Tageszeitung “Die Welt”. Die Verhandlungen zwischen den Fraktionen und dem Bundesgesundheitsministerium haben dem Bericht nach bereits begonnen.

Im Oktober hatten sich die Koalitionsspitzen darauf geeinigt, dass der Zusatzbeitrag, den Krankenkassen künftig von ihren Versicherten nehmen können, auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und maximal 36 Euro begrenzt wird. Diese Grenze gilt erst bei einem Zusatzbeitrag von über acht Euro. Die Kassen sehen sich dadurch von Geldquellen abgeschnitten, weil Bundesregierung und Bundestag künftig einen einheitlichen Kassenbeitrag festlegen wollen.

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Müntefering verteidigt Rente mit 67

Die meisten Menschen in Deutschland werden laut Aussage oder Meinung von Sozialminister Franz Müntefering zufolge auch künftig nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Das sagte der SPD-Politiker bei der ersten Lesung der Gesetze zur Heraufsetzung des Rentenalters. “Die Frage ist halt, wie viel Geld sie dann haben.” Die Opposition warf der Regierung deshalb erneut vor, die Rente mit 67 laufe auf ein Kürzungsprogramm hinaus.

Die schrittweise Heraufsetzung des Rentenalters von heute 65 auf 67 Jahre soll im Jahr 2012 losgehen und 2029 abgeschlossen sein. Das heißt, die neue Altersgrenze gilt für alle ab dem Geburtsjahrgang 1964. Auch künftig soll es möglich sein, nach 35 Beitragsjahren schon mit 63 Jahren in den Ruhestand zu wechseln - allerdings mit knapp 15 Prozent Rente weniger als mit 67.

Müntefering verteidigte das Paket als alternativlos. “Wir haben ein Konzept entwickelt, von dem ich sage, es ist plausibel, es ist anstrengend, aber es hat viele gute Argumente für sich”, sagte er. Die demografische Entwicklung und längere Lebenserwartung bei gleichzeitig geringeren Geburtenraten lasse der Bundesregierung keine andere Wahl.

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AOK-Beiträge steigen

AOK-Versicherte müssen einem Zeitungsbericht zufolge mit kräftigen Beitragssteigerungen im Jahr 2007 rechnen. Nach einer Vorlage einer AOK-Vorständekonferenz, die der “Süddeutschen Zeitung” (Freitag) vorlag, wollen die Vorstände die Beitragssätze um bis zu 1,6 Prozentpunkte erhöhen. Spitzenreiter ist demnach die AOK Rheinland-Pfalz, die ihren Beitragssatz von derzeit 14,8 Prozent auf 16,4 Prozent anheben will. Kräftig steigen sollen die Sätze auch in Sachsen-Anhalt (plus 1,4 auf 15,8 Prozent), Brandenburg (plus 1,3 auf 15,8 Prozent) und Berlin (plus 1,2 auf 16,7 Prozent). Am Freitag wird die geplante Gesundheitsreform nach wochenlanger massiver Kritik von Verbänden und Opposition zum ersten Mal im Bundesrat beraten.

Am geringsten fällt der Anstieg dem Bericht zufolge in Hessen aus (plus 0,4 auf 15,7 Prozent). Die Ortskrankenkassen Hamburg und Rheinland haben sich noch nicht endgültig festgelegt. Nicht alle Anhebungen seien bereits beschlossen, manchen müssten die zuständigen Gremien noch zustimmen, heißt es in dem Bericht.

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PKW Maut wieder im Gespräch

Die große Koalition hat das Thema PKW Maut wieder aufgegriffen, so wie bei der Lkw-Maut ist es wieder im Gespräch auch für Autos eine Benutzungsgebühr auf Autobahnen einzuführen. Die CSU plant aktuell einen neuen Vorstoß. Als Ausgleich könnten z.B. Mineralöl- oder Ökosteuer gesenkt werden, sogar ein Wegfall der Kfz-Steuer ist im Gespräch.

CSU-Generalsekretär Markus Söder sagte der Zeitung “Bild am Sonntag”, seine Partei werde einen entsprechenden neuen Vorstoß machen. “Es ist nicht einzusehen, dass ausgerechnet in Deutschland die ausländischen Autofahrer nichts für die Benutzung unserer Autobahnen bezahlen müssen”, sagte Söder. “Egal, ob in Österreich, Italien, Frankreich, Spanien oder Polen - überall werden auch ausländische Autofahrer kräftig zur Kasse gebeten.” Die Pkw-Maut schaffe “Gerechtigkeit”. Im Gegenzug solle die Mineralöl- oder Ökosteuer gesenkt werden.

Laut dem früheren Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) wäre eine elektronische Pkw-Maut vertretbar, wenn man dafür die Kfz-Steuer abgeschaffen würde. Eine Pkw-Maut sei in sofern gerecht, da in zahlreichen anderen europäischen Ländern Autofahrer zur Kasse gebeten würden.

Das Magazin “Focus” berichtet in seiner jüngsten Ausgabe, mit der Lkw-Maut werde in diesem Jahr ein Einnahmerekord erzielt. Schon im November liegen die Jahreseinnahmen bei mehr als 2,8 Milliarden Euro, bis zum Jahresende rechnet man mit insgesamt 3,1 Milliarden Euro, geplant hingegen waren im Haushalt lediglich 2,9 Milliarden.

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Versicherungsbeiträge steigen in 2007

Auf Krankenversicherte in Deutschlands kommt 2007 offenbar wieder eine Erhöhung der Beitragssätze um 0,7 Prozentpunkte zu. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen begründeten dies mit der “Kostenexplosion” durch die Gesundheitsreform.

Das Gesundheitsministerium wirft den Verbänden vor, falsch zu rechnen. Aufgrund der Gesundheitsreform ist der Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das kommende Jahr noch nicht geklärt. Der Schätzerkreis von Bundesversicherungsamt und den Spitzenverbänden der Krankenkassen konnte sich am Donnerstag nicht auf eine abschließende Kostenbewertung einigen. Die Krankenkassen verwenden die Empfehlung des Schätzerkreises zur Festlegung ihrer Beitragssätze. In Krankenkassenkreisen war von einem “Eklat” und “einmaligen Vorgang” die Rede.

Während das Gesundheitsministerium mit Entlastungen von über 1,4 Milliarden Euro für die Kassen rechnet, befürchten die Krankenkassen Mehrbelastungen von insgesamt knapp sieben Milliarden Euro.

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Frauen, Kranke und Arbeitslose durch Rente mit 67 benachteiligt

Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung hat sich deutlich gegen die vom Bundeskabinett beschlossene Rente mit 67 ausgesprochen. Vor allem die Ausnahmeregelung für langjährig Versicherte sei ungerecht, da sie bestimmte Personengruppen von vorneherein benachteilige. Arbeitslose und Versicherte, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen die 45 Pflichtbeitragsjahre nicht erfüllen können, profitieren kaum von der Ausnahmeregelung, ebenso wie viel weniger Frauen die kompletten Pflichtbeitragsjahre vorweisen können als Männer, wie Zahlen aus dem Jahr 2004 belegen. Letztendlich könnte die Ausnahmereglung in ihrer jetzigen Form dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen, die Gesetzgebung muss sich dem Entwurf annehmen. Die erste Lesung im Bundestag ist für nächste Woche geplant.

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Versicherung gegen Hackerangriffe

Ein allgemeiner oder gezielter Hackerangriff kann den heimischen Computer mit all seinen Daten lahm legen, doch weitaus folgenschwerer ist ein gelungener Hackerangriff auf ein Firmennetzwerk. Im schlimmsten Fall werden hierbei firmeninterne Daten vernichtet oder gar verbreitet. Firmenkunden können sich nun bei der R+V Versicherung gegen solche Schäden versichern. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Schäden, die aufgrund eingeschleuster Viren, Datenspionage, Phishing, Sabotage, Unterschlagung, Veruntreuung oder Diebstahl entstanden sind und erstattet sämtliche Kosten (Ermittlung der Schadenshöhe, Datenrettung, Rechtsverfolgung), die hieraus entstehen.

Der Beitragssatz ist abhängig von dem Jahresumsatz des Unternehmens und so auch für kleine und mittelständische Betriebe interessant, mindestens 200 Euro sind hier einzuplanen. Bei einem oder mehreren Schadensfällen kann innerhalb eines Jahres maximal die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt werden, eine Begrenzung der Häufigkeit der Schadenfälle in einem bestimmten Zeitraum gibt es nicht.

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Techniker Krankenkasse übernimmt Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs ist relativ gut erforscht und kann durch eine frühzeitige Impfung gegen die auslösenden Humanen Papilloma Viren (HPV) verhindert werden. Diese Viren werden durch Geschlechtsverkehr übertragen und fast drei Viertel aller sexuell aktiven Menschen kommen irgendwann einmal mit ihnen in Berührung. In der Regel hat der Kontakt mit HPV keine weiteren Folgen, da das Immunsystem eine Infektion nicht zulässt und den Körper gegen einen weiteren Kontakt immunisiert.

Bei 6500 Frauen im Jahr gelingt dies jedoch nicht, die Folge der Festsetzung der Viren ist Gebärmutterhalskrebs. Durch die Impfung gegen die auslösenden Viren vor dem ersten Sexualkontakt, die über einen Zeitraum von vier Monaten in drei Einzeldosen verabreicht wird, kann dies verhindert werden. Besonders gute Wirkungen zeigt die Impfung bei Mädchen zwischen 11 und 18 Jahren, deshalb hat die Techniker Krankenkasse (TK) diese Vorsorgemaßnahme in ihren Leistungskatalog aufgenommen und erstattet für Mädchen in diesem Alter die Behandlungskosten nach Einreichung der Arztrechnung.

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Außerordentliche Kündigungen nach Prämienerhöhungen

Heben Schadensversicherungen bei gleichbleibenden Leistungen die Prämien im laufenden Versicherungsjahr an, haben die Versicherten das Recht, innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Prämienerhöhung eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Diese muss dem Versicherungsunternehmen in dem genannten Zeitraum schriftlich zugehen. Die außerordentliche Kündigung ist bei Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Hausratversicherungen möglich, allerdings kann die Hausratversicherung die Prämien aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten anheben, in diesem Fall verfällt der Kündigungsanspruch. Wer sich weigert die Prämienerhöhung zu zahlen und weiterhin nur die früheren Beitragszahlungen leistet, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall Einschränkungen bei der Kostenerstattung vornimmt.

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Hausratversicherung zahlt bei gewaltsamem Taschendiebstahl

Überall in Deutschland haben die Weihnachtsmärkte eröffnet und damit beginnt auch wieder die vorweihnachtliche Saison der Taschendiebe. Versicherungsunternehmen raten deshalb gerade in dieser Zeit zur erhöhten Vorsicht und besonderen Achtsamkeit. Wie der Bezirksverband Hamburg des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute mitgeteilt hat, können Opfer von Taschendiebstählen den entstandenen Schaden bei ihrer Hausratversicherung anzeigen und Schadenersatz verlangen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es sich um einen gewaltsamen Taschendiebstahl handelt, d.h. das heimliche und unbemerkte Entwenden einer Geldbörse aus einer offenen Tasche ist nicht erstattungsfähig. Allerdings reicht eine Androhung von Gewalt zum Entwenden der Geldbörse oder Tasche aus, es muss nicht tatsächlich zu gewaltsamen Handlungen gekommen sein. Generell sind außer Haus höchstens 10% der Versicherungssumme abgesichert, für Bargeld liegt die Höchstgrenze zwischen 250 und 1000 Euro.

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Versicherung bei Ersatzwagen

Ist das eigene Fahrzeug aufgrund einer Reparatur nach einem Unfall zeitweise nicht einsatzfähig, nehmen viele Autofahrer die Möglichkeit eines Ersatzwagens in Anspruch. Dieser muss jedoch nicht unbedingt immer mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet sein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass der Entleiher dazu verpflichtet ist, sich über den Versicherungsschutz des Ersatzwagens selbständig zu informieren und sich nicht darauf zu verlassen, dass immer und für jedes Fahrzeug Vollkaskoschutz besteht. Im konkreten Fall bekam eine Frau für die Dauer der Reparatur ihres Firmenwagens einen teilkaskoversicherten Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, mit dem sie einen Unfall hatte.

Sie weigerte sich, den von der Werkstatt angezeigten Schaden von 5000 Euro zu zahlen und begründete dies damit, dass sie über den fehlenden Vollkaskoschutz nicht aufgeklärt worden sei und diesen automatisch vorausgesetzt habe. Nach Ansicht des Gerichts kann dies jedoch nicht vorausgesetzt werden, es sei denn, das zur Reparatur gegebene Fahrzeug ist ebenfalls vollkaskoversichert und der Ersatzwagen sehr hochwertig.

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Vorsicht bei der Unfall-Schadensregulierung

Die Kfz-Innung der Oberpfalz warnt vor unseriösen Schadensregulierungen, die bei einigen schwarzen Schafen unter den Versicherungsunternehmen vorkommen können. Hierbei ist vor allem der Versicherte das Opfer, denn eine unzureichende Aufklärung über die Rechte des Versicherten und die Bevormundung aus eigennützigen Motiven heraus kann für diesen später teuer werden. Jeder Autobesitzer darf sowohl die Werkstatt als auch den Sachverständigen, der nach einem Unfall hinzugezogen werden sollte, frei wählen.

Diese Rechte sollte man nach Ansicht der Kfz-Innung Oberpfalz auch in Anspruch nehmen, denn so kann eher gewährleistet werden, dass es sich bei der Werkstatt nicht um eine Billig-Werkstatt handelt, die den Schaden nur grob oder rein optisch behebt, was nicht nur teuer, sondern auch für die Weiterfahrt im Straßenverkehr gefährlich werden kann.

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Rentner müssen selbst für Pflegeversicherung aufkommen

Das zum 1. April 2004 geänderte Gesetz zur Pflegeversicherung sorgte dafür, dass die 50% des Rentenversicherungssatzes von 1,7%, der bislang von der Rentenversicherung an die Pflegeversicherung gezahlt wurde entfällt und die Rentner für diesen Beitrag selbst aufkommen müssen. Das Gesetz barg reichlich Diskussionsstoff, viele halten es für unsozial und ungerecht, weil es wieder die Rentner sind, die hier zusätzlich zahlen müssen.

Jetzt hat sich das Bundessozialgericht mit dem Gesetz beschäftigt und es für rechtsgültig und vor allem mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Als Reaktion auf die Klagen von vier Rentnern stellte das Gericht fest, dass durch diese Mehrbelastung zwar eine Rentenkürzung entstanden sei, jedoch sei diese an eine modifizierte und keineswegs beseitigte Versicherungsleistung gekoppelt. Die Gesetzesänderung sei notwendig und legitim gewesen um eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Vermeidung der Rentenversicherungserhöhung zu erreichen. Rentner mit sehr niedrigen Renten sind nach Ansicht des Gerichts nicht belastet, da in diesen Fällen die Beiträge von den Trägern der Grundsicherung übernommen werden.

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