Beiträge aus November, 2006
Neue Regelungen für Rürup-Rente
Seit dem Aufschwung der Riester-Rente ist die Rürup-Rente, die vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant sein sollte, fast in Vergessenheit geraten. Durch neue Regelungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 wirksam werden sollen, soll die Rürup-Rente wieder attraktiver werden. So sollen die eingezahlten Beiträge auch für Freiberufler und Selbständige ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar sein und nicht wie bisher im Einzelfall bis 4300 Euro steuerlich wirkungslos sein. Der Vorteil der Rürup-Rente besteht in den flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten: Einmalzahlungen sind jederzeit und in unterschiedlicher Höhe möglich. Experten empfehlen den Vertragsabschluss noch in diesem Jahr durchzuführen, dann profitiert man noch von dem Basiszins von 2,75%, der ab 1. Januar 2007 auf 2,25% verringert wird.
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Kein Schadensersatz bei Diebstahl im Zug
Wer grob fahrlässig handelt und so einen Diebstahl provoziert, hat keinen Anspruch auf eine Erstattung des Schadens durch die Versicherung. Dies musste jetzt auch ein Mann am eigenen Leib erfahren, dem auf einer nächtlichen Zugfahrt eine teure Uhr vom Handgelenk entwendet wurde, während er schlief. Der Mann verlangte eine Erstattung des Schadens von seiner Versicherung, die dies jedoch ablehnte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Versicherung recht und schloss sich deren Begründung an, wer zu tief schlafe, handele grob fahrlässig, wenn er sichtbar teure Gegenstände mit oder an sich führt, die zum Anreiz für potentielle Diebe werden könnten.
Keine KommentareNeuer Streit bei Reform der Pflegeversicherung in Sicht
Am 1. Januar 2008 soll sie in Kraft treten, die Reform der Pflegeversicherung, doch bis dahin ist es für die Große Koalition noch ein weiter Weg. Obwohl sich Union und SPD beide optimistisch äußern, lehnt die SPD die so genannte Kopfpauschale für die Pflegeversicherung weiter kategorisch ab. Der Vorschlag der Union, mit zunächst sechs Euro monatlich pro Kopf den Pflegebeitrag zu ergänzen, stehe nicht zur Debatte. Stattdessen favorisiert die SPD einen einkommensabhängigen Beitrag in Höhe von 1,7%. Ziele der Reform der Pflegeversicherung sind unter anderem Verbesserungen in der häuslichen Pflege sowie eine verstärkte Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei stabilen Beiträgen. Durch den anhaltenden demografischen Wandel der Bevölkerung ist eine Reform zwingend notwendig, soweit sind sich beide großen Parteien einig, der Rahmen und darin enthaltene Details werden ausdiskutiert werden müssen.
Keine KommentareEx-Minister Riester fordert Nachbesserung der Riester-Rente
Ausgerechnet der Namensgeber der Riester-Rente, Ex-Bundessozialminister Walter Riester (SPD) hat sich erneut zu Wort gemeldet, um die nach ihm benannte Rente als ungerecht und unsozial zu kritisieren. Vor allem der Ausschluss von Selbständigen und Freiberuflern sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich, bei den Ausgeschlossenen handelt es sich ja genau um die Gruppen von Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und somit auch keinen Anspruch auf staatliche Rente haben. Eine solche Benachteiligung sei nicht im Sinne einer gerechten Ermöglichung und Förderung der privaten Altersvorsorge, erst recht nicht, wenn diese ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird. Eine solche Finanzierung dürfe nicht von vorneherein bestimmte Gruppen ausschließen. Sollte es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, sieht Riester die Chancen gut, mit ihr durchzukommen.
Keine KommentareVersicherung muss bei Fahrraddiebstahl zahlen
Wird ein Fahrrad vom eigenen Grundstück gestohlen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Fahrrad nicht nur abgeschlossen sein muss, sondern auch auf einem “eingefriedeten Grundstück” gestanden hatte. Die Definition der Einfriedung hat jedoch im aktuellen Fall zu einem Streit zwischen einer Hausratversicherung und dem Versicherten geführt, mit der Folge, dass die Versicherung die Zahlung verweigert hat. Das betreffende Grundstück war nach Meinung des Versicherungsunternehmens nicht ausreichend eingefriedet, da die offene Grundstückseinfahrt den Schutz durch Hecken und hohe Zäune zunichte gemacht habe. Der hinzugerufene Versicherungsombudsmann stimmte jedoch dem Versicherten zu, dass diese Einfriedung durch Hecken und Zäune als Schutz vor willkürlichem Betreten durchaus ausreiche und die Versicherung so zur Zahlung verpflichtet ist.
Keine KommentareKeine Versicherung außerhalb der Saison
Viele Cabrios und Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet, da in den Wintermonaten kaum gefahren wird und so die Versicherungsbeiträge nur auf einen Teil des Jahres beschränkt sind. Die meisten Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind bis Ende Oktober angemeldet, in Ausnahmefällen auch bis September oder November. Nach Ablauf der Saison, die man rechts am Kennzeichen ablesen kann, darf das Fahrzeug in der Äffentlichkeit weder gefahren noch abgestellt werden. Ignoriert man das Saisonkennzeichen, kann das teuer werden, in diesem Fall werden sowohl Punkte in Flensburg als auch ein Bußgeld fällig. Da außerhalb der Saison keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden, und die Versicherung somit ruht, tritt sie in diesem Zeitraum auch im Schadensfall selbstverständlich nicht ein. Kommt es hier zum Unfall, muss der Fahrzeughalter sowohl den eigenen Schaden komplett selbst bezahlen, als auch für die Schäden an weiteren beteiligten Fahrzeugen oder gar Personenschäden selbst aufkommen. Dies kann richtig teuer werden, deshalb rät die uniVersa Versicherung dringend, die Ablauffrist des Saisonkennzeichens unbedingt einzuhalten.
1 KommentarBVG stärkt Datenschutz von Versicherten
Positiv wird das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht über den stärkeren Schutz bei der Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten an Versicherungen von Datenschutzexperten und der Versicherungswirtschaft aufgenommen, das die Rechte der Versichten deutlich stärkt. Auslöser war der Fall einer Frau, der in allen Instanzen abgewiesen wurde, den die Karlsruher Richter jedoch zugunsten der Frau beurteilten. Die Frau hatte sich geweigert, wegen der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung einer allgemeinen und umfassenden Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zuzustimmen, welche die Versicherung gefordert hat. Sie stimmte lediglich einer fallweisen Entbindung der Schweigepflicht zu, was der Versicherung jedoch mit Hinweis auf ihre Vertragsbedingungen nicht genügte und die Einstellung der Zahlungen an die seit 1999 berufsunfähige Kundin zur Folge hatte. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist mit dieser Handhabung das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, welches jedem Patienten zustehen muss. Somit dürfen Versicherte durchaus eingeschränkte Ermächtigungen erteilen, die sich nur auf konkrete, und für die Beurteilung des Falls relevante, Informationen beziehen.
2 KommnentareKeine ärztliche Schweigepflicht bei Reiserücktritt
Eine Reise kurzfristig abzusagen, kann ohne Reiserücktrittsversicherung richtig teuer werden. Deshalb lohnt es sich bei allen größeren Reisen, diese auf jeden Fall abzuschließen, denn gesundheitliche Gründe können jederzeit eine Reise unerwartet verhindern. Um in den Nutzen der Reisekostenrücktrittsversicherung zu kommen, reicht es allerdings nicht immer aus, ein allgemeines ärztliches Attest vorzulegen. Wie das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil entschieden hat, ist die Versicherung berechtigt, detaillierte Fragen über die Erkrankung des Versicherten zu stellen, deren Beantwortung Grundlage für die Reisekostenerstattung ist. Dies kann bis zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht führen, um aussagekräftige Informationen über die Erkrankung zu erhalten. Das Gericht stimmte der Meinung der betroffenen Versicherung zu, dass ein einfaches Attest für eine umfassende Beurteilung nicht ausreiche und sieht den Versicherten in der Pflicht alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Keine KommentareWechsel der Kfz-Versicherung nach dem 30. November
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss seine alte Versicherung in der Regel bis zum 30. November gekündigt haben, da bei den meisten Versicherungen nur zum Ende des Kalenderjahres ein Wechsel möglich ist. Um sicher zu gehen, dass die schriftliche Kündigung das Versicherungsunternehmen rechtzeitig erreicht, sollte die Kündigung frühzeitig und vor allem per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung nach dem 30. November ist in einigen Ausnahmefällen möglich. Zum einen dann, wenn sich der Vertrag nicht zum 1. Januar, sondern zu einem anderen Monat verlängert, dann muss das Kündigungsschreiben ebenfalls spätestens einen Monat vorher bei der Versicherung eingetroffen sein. Zum anderen ist ein Wechsel und somit ein außerordentliches Kündigungsrecht möglich, wenn sich die Versicherungsprämien erhöht haben. Wie der ADAC in München betont, gilt dies auch dann, wenn eine höhere Prämie aufgrund Änderungen in der Typ- oder Regionalklasse entsteht.
Keine KommentareKindermitversicherung soll früher über Steuern finanziert werden
Die große Koalition hat mitgeteilt, dass sie die Kindermitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung schon ab 2007 über die Steuern teilfinanzieren möchte. Das bestätigte SPD-Chef Kurt Beck kurz nach einem Gespräch der Koalitionsspitze im Berliner Kanzleramt. “Wir haben die Absicht, das zu regeln”, meinte Beck. Bislang sind aber noch keine Konzepte der Haushaltsexperten für die Umsetzung vorgelegt worden. Insgesamt geht es um 1,5 Milliarden Euro, die benötigt würden, um eine steuerfinanzierte Kindermitversicherung bereits frühzeitig umzusetzen.
1 KommentarSturmschäden sind ab Windstärke acht abgesichert
Die Herbstzeit bringt auch viele Stürme und Unwetter mit sich, wie z.B. der Sturm in der letzten Woche an der Nordsee, bei dem der Wind eine Stärke von bis zu 14 erreichte. Dabei kommt es natürlich immer wieder zu Schäden an Häusern und Autos. Wie sieht es da mit dem Versicherungsschutz aus? Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg meint, dass Schäden, die durch Wind und Regen entstehen, von den Versicherungen übernommen werden müssen, wenn die Wetterämter mindestens Windstärke acht gemessen haben. Im Zweifelsfall erkundigen sich die Versicherungen bei den Wetterämtern. Erst ab dieser Grenze gelten Schäden durch Wind und Regen als Sturmschäden. In diesen Fällen werden Schäden, die Autos und Gebäude betreffen, von der Hausratversicherung übernommen. Ausgenommen sind Schäden durch Sturmflut und Hochwasser. In den gefährdeten Gebieten müssen die Einwohner eine so genannte Elementarschadenversicherung abschließen.
1 KommentarKfz-Versicherung: Bedingungen wichtiger als Beiträge
Bis zum 30. November können alle Autofahrer noch ihre Kfz-Versicherungen kündigen, um sich für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden. Viele Autofahrer achten dabei aber nur auf die Höhe des Beitrags, nicht auf die Bedingungen, was im Falle eines Falles teuer werden kann. Bianca Höwe vom Bund der Versicherten hat einige Eckpunkte aufgezählt, die in keiner Kfz-Versicherung fehlen sollten: - Die Deckungssumme zur Kfz-Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen. Der Versicherer sollte bei der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Sonderausstattungen wie Radio, CD-Wechsler, Navigationsgeräte sollten bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert sein. Schäden an einem Neufahrzeug sollten mindestens bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert ersetzt werden. Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Tiere aller Art als versichert gelten. In der Kaskoversicherung sollten Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbisse erstattet werden. Wer mit seinem Fahrzeug ins außereuropäische Ausland reist, sollte auf Unterschiede beim räumlichen Geltungsbereich achten. Der in Deutschland für ein Fahrzeug vereinbarte Haftpflichtschutz sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten (so genannte Mallorca-Police). Positiv zu bewerten ist ein Rabattretter. Dadurch erhöht sich der Beitragssatz nach einem Schadensfall nicht.
Keine KommentareGravierende Einschnitte bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Zur Zeit plant die Europäische Kommission einige neue Regeln zur betrieblichen Altersvorsorge. Sollten diese Regeln in Deutschland Realität werden, dürfte mit erheblich größeren Belastungen der Arbeitgeber gerechnet werden, daher formt sich aktuell ein Widerstand gegen die Entwürfe der Komission. In entscheidenden Dingen unterscheiden sich die Vorstellungen der Europäischen Kommission von den gültigen Regelungen in Deutschland. Der Brüsseler Entwurf fordert zum Beispiel eine Anwartschaft für Beschäftigte ab 21 Jahren, während in Deutschland ein Einstiegsalter von 30 Jahren gilt. Eine weitere neue Regel ist die, dass die betriebliche Altersvorsorge schon nach zwei Jahren unverfallbar sein soll, was drei Jahre früher wäre, als es die deutschen Arbeitgeber gewohnt sind. Bislang war es außerdem gang und gäbe, dass wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt, das zurückgelegte Geld für die Betriebsrenten aufgelöst wurde. Die Europäische Kommission sieht jedoch vor, dass die Rückstellungen nicht mehr aufgelöst werden dürfen, sondern die Mitarbeiter die gebildeten Rückstellungen mit zum neuen Arbeitsgeber transferieren können. Für Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand, da die Altersrückstellungen für einzelne Mitarbeiter bereits früher gebildet werden müssen, was Kapital bindet und Investitionen verhindert.
Keine KommentareLebensversicherung zunehmend unattraktiver
Zwar ist die Kapitallebensversicherung immer noch die meist genutzte Altersvorsorge der Deutschen, doch sie verliert zunehmend an Attraktivität. Flexiblere und günstigere Alternativen laufen der Lebensversicherung langsam aber sicher den Rang ab. Investmentfonds zeichnen sich beispielsweise nicht nur durch eine deutlich größere Flexibilität aus, sondern vor allem auch durch höhere Renditen, was für eine umfassende Altersvorsorge berücksichtigt werden muss. Die Kapitallebensversicherung steht vor allem für Sicherheit, doch wird oft übersehen, dass nur ca. 50% aller Versicherten überhaupt das Vertragsende erleben und so hieraus Nutzen ziehen können. Auch der frühere Steuervorteil, der aus einer Lebensversicherung hervorgegangen ist, ist seit 2004 stark geschrumpft. Finanzexperten empfehlen jedem ein individuelles Altersvorsorge-Modell zu suchen, welches präzise auf die eigenen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Hierfür ist ein genauer Vergleich von Nöten, der sich, auch wenn er zeitraubend erscheint, in jedem Fall auszahlen kann.
Keine KommentareBGH-Urteil: Teilkasko haftet nicht für Vandalismus
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden hat, deckt eine Teilkaskoversicherung nicht alle Schäden ab, die durch Vandalismus entstanden sind. Im konkreten Fall hat ein Autobesitzer, dessen Cabrio mutwillig zerstört wurde und aus demunter anderem ein CD-Media-Player entwendet wurde, seine Kfz-Versicherung auf die Erstattung sämtlicher hierdurch entstandener Kosten verklagt. Der Bundesgerichtshof wies die Klage mit der Begründung ab, eine Teilkasko-Versicherung komme nur für Schäden auf, die unmittelbar mit dem Diebstahl in Zusammenhang stehen. Dies betreffe im konkreten Fall das gestohlene Gerät sowie den Glasschaden, der durch die eingeschlagene Fensterscheibe entstanden ist. Die mutwillige Zerstörung des Verdecks sowie die Schäden an der Karosserie seien einem Vandalismus zuzuordnen und somit seitens der Versicherung nicht erstattungspflichtig.
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