Beiträge aus November, 2006
Empfohlene Versicherungen für Skifahrer
Natürlich steht beim Skifahren Sport und Spaß im Vordergrund, doch damit der Skiurlaub im Schadensfall nicht zum Albtraum wird, sollte man vor Beginn der Skisaison überprüfen, ob alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen sind. Die wichtigste Versicherung überhaupt - unabhängig von der Saison und der betriebenen Hobbies - ist die private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die unbeabsichtigt einem Dritten zugefügt wurden. Besucht man auch Skigebiete außerhalb Deutschlands sollte man eine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen haben, die im Idealfall mit einer privaten Unfallversicherung inklusive Absicherung gegenüber Berufsunfähigkeit und Invalididät kombiniert ist, so sind auch eventuell anfallende Bergungskosten und andere weitreichende Folgen eines schweren Unfalls abgedeckt. Skifahrer, die regelmäßig den neusten Trends der Bretter folgen, können sich über eine Skiversicherung informieren, die den Schaden ersetzt, hier ist es aber wichtig, genau die Konditionen über die Erstattung und die Höhe der Kosten zu kennen, sonst kann man eine böse Überraschung erleben. Gerade vor der Skisaison werben einige Versicherungen mit Rundum-Sorglos-Paketen für Skifahrer, Experten empfehlen hier, diese nicht ungeprüft abzuschließen, sondern sich genau zu überlegen, welcher Versicherungsschutz für die eigene Person wirklich sinnvoll ist und welche Bedingungen im Schadensfall zu beachten sind.
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Kein Versicherungsschutz für betrunkene Fußgänger
Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit, dies gilt nicht nur für Autofahrer und andere fahrende Verkehrsteilnehmer, sondern ebenso für Fußgänger und Wanderer. Das Oberlandesgericht Köln gab in einem konkreten Streitfall zwischen einem Versicherten und seiner Unfallversicherung dem Versicherungsunternehmen Recht, das sich weigerte für die Behandlungskosten eines Wanderers aufzukommen. Dieser hatte sich bei einer Wanderung im Elbsandsteingebirge bei einem Sturz verletzt und wollte seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Versicherte jedoch eine Blutalkoholkonzentration von 2,67 Promille, die nach Ansicht der Versicherung und des Gerichts zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Eine Unfallversicherung ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn seitens des Versicherten der eindeutige Nachweis erbracht werden kann, dass der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der Blutalkoholkonzentration steht, was im vorliegenden Fall nicht möglich war.
Keine KommentareErhöhte Brandgefahr im Advent
Nächsten Sonntag ist es wieder soweit, in den Wohnzimmern und guten Stuben wird die erste Kerze des Adventskranzes angezündet. Doch überall dort, wo sich vermehrt Feuerquellen befinden, steigt auch die Brandgefahr. Bei einem Brand des Adventskranzes oder des Weihnachtsbaumes haftet die Hausratversicherung, wenn das Risiko Feuer explizit mitversichert ist. Um sicher zu gehen, und nicht im Schadensfall auf den Kosten sitzenzubleiben, lohnt es sich, die Police genau zu überprüfen, ob dies der Fall ist. Bei grob fahrlässigem Verhalten haftet jedoch auch die Hausratversicherung mit Risikoschutz Feuer nicht. Als fahrlässiges Verhalten gilt jedes sorglose Handeln, das durch die eigene Unachtsamkeit den Brand überhaupt erst ermöglicht hat. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zählt bereits das 15minütige Verlassen des Zimmers oder der Wohnung zu fahrlässigem Verhalten. Wem jedoch etwas Unvorhersehbares dazwischen kommt und sich deshalb das Fernbleiben verlängert, der kann nicht für den Feuerschaden verantwortlich gemacht werden.
Keine KommentareBerufsunfähigkeit bei Selbständigen
Für Selbständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso wichtig wie für Arbeitnehmer. Wie das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil festhielt, muss die Versicherung Selbständigen jedoch nur dann die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen, wenn es aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden keine Möglichkeit gibt, in dem eigenen Betrieb weiterzuarbeiten, unabhängig von der Art der möglichen Aufgabenfelder. Im aktuellen Fall hat ein Gastwirt seine Versicherung auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verklagt, da er aufgrund seines Rückenleidens nicht mehr als Kellner arbeiten konnte. Nach Ansicht des Gerichts liegt hier keine 50%ige Berufsunfähigkeit vor, da der Gastwirt im Rahmen der Buchführung und der Aufsicht einsatzfähig ist. Die Einstellung eines neuen Kellners, der die Aufgaben des Gastwirts in diesem Bereich übernimmt, stellt keinen unzumutbaren Einkommensrückgang dar. In einem solchen Fall müssen Arbeitsabläufe und Aufgabenfelder umstrukturiert, umorganisiert oder sogar neu geschaffen werden. Erst wenn all dies nicht möglich oder finanziell unzumutbar ist, kann eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden.
Keine KommentareVermehrte Zustimmung für längere Auszahlung von ALG I
Der Vorschlag von NRW-Ministerpräsident Rüttgers, die Auszahlungszeit des Arbeitslosengeld I an die Dauer der Einzahlung zu koppeln, findet immer mehr Zustimmung in den Reihen der Union. Gerade erst hat sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den Plänen geäußert und die Überlegungen als grundsätzlich richtig beurteilt. Bundespräsident Köhler hingegen verurteilt die Kopplung der Beitragszahlungen und der Bezugsdauer, da die Arbeitslosenversicherung eine Risikoversicherung sei, die nur im Notfall greife und nicht als individueller Sparplan oder als Lebensversicherung zu betrachten sei. Genau das würde aber geschehen, wenn sich jemand aufgrund jahrelanger Beitragszahlungen auf eine längere Bezugsdauer verlassen könne. Neben Angela Merkel unterstützen auch andere wie Karl-Josef Laumann (Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft) und Verdi-Chef Frank Bsirske Rüttgers Vorschläge. Der CDU-Parteitag in Dresden werden diese wohl heftig diskutiert werden.
Keine KommentareKasse zahlt nicht bei Behandlung aus Freundschaft
Nimmt man die Behandlung eines befreundeten Arztes in Anspruch, der sich bereits im Ruhestand befindet, kann dies teuer werden. Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte, muss die Private Krankenversicherung für solche Behandlungskosten nämlich nicht aufkommen. Im aktuellen Fall ließ sich ein Privatpatient von einem Arzt in Ruhestand behandeln, der seit einiger Zeit weder über eine eigene Praxis noch über ein Praxisschild mehr verfügt. Dies kam bei einer Überprüfung der Krankenversicherung zutage, die sich daraufhin weigerte, die Behandlungskosten sowie das beantragte Krankentagegeld zu erstatten. Zudem forderte sie die bereits erstatteten Kosten von dem Patienten zurück, da die Bedingungen der Versicherung besagen, dass eine Behandlung von einem niedergelassenen Arzt vorgenommen werden muss, der nach Ansicht der Richter u.a. über voll ausgestattete Praxisräume und ein Praxisschild verfügen muss. Das Gericht stimmte dieser Argumentation somit zu. Experten warnen zudem vor den möglichen juristischen Folgen für den behandelnden Arzt, der auch im Ruhestand noch tätig ist. Im Schadensfall können Schadenersatzforderungen an ihn herangetragen werden, die nicht zwangsläufig durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Keine KommentareHartz-IV-Leistungen sind nicht verfassungswidrig
Die Hartz-IV-Regelleistungen verstoßen nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundessozialgericht lehnte somit die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg ab, die gegen die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro und die Anrechnung von Partnereinkommen geklagt hatte.
Nach Auffassung des Senats ist der Regelsatz mit dem materiellen und auch mit dem so genannten soziokulturellen Existenzminimum vereinbar und führe nicht zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV-Empfängern. Somit werden Hartz-IV-Empfänger vorerst auch weiter mit dem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen.
1 KommentarPauschale Besteuerung der Direktversicherung
Direktversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind und den jährlichen Beitragssatz von 1752 Euro nicht überschritten haben, können mit 20% pauschal versteuert werden. Wurde oder wird nach diesem Datum der Arbeitsplatz gewechselt, kann diese Pauschalversteuerung bestehen bleiben, wenn der Arbeitgeber die Direktversicherung direkt weiterführt oder wenn die Versicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Diese Beibehaltung der so genannten Alt-Zusage ist unabhängig davon, ob es in der Zwischenzeit arbeitsfreie Zeiträume gab, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeit. Solange die Beiträge in dieser Zeit privat weitergezahlt wurden oder aber eine Beitragsfreistellung für diesen Zeitraum vorliegt, kann die Pauschalversteuerung von dem neuen Arbeitgeber übernommen werden.
Keine KommentareUnfallversicherung bei Weihnachtsfeier
Die betriebliche oder abteilungsinterne Weihnachtsfeier gehört bei vielen Unternehmen und Betrieben zur alljährlichen Tradition. Da es sich jedoch nicht um Arbeitszeit handelt, stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer während dieser Feier gesetzlich unfallversichert sind. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bejaht diese Frage, jedoch ist der gesetzliche Unfallschutz an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handeln, d.h. Vorgesetzter und Geschäftsführung, also der Arbeitgeber, müssen Kenntnis von der Feier haben und diese billigen, private Feiern mit Kollegen, auch wenn sie in den Diensträumen stattfinden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Zweitens greift die Unfallversicherung nur dann, wenn der Unfall nicht im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum steht.
Keine KommentareBluthochdruck muss der Versicherung gemeldet werden
Eine Risikolebensversicherung darf von dem Vertrag und somit von der Auszahlung der Versicherungssumme zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss oder später gesundheitliche Leiden und Beschwerden verschweigt. Dies bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken. Im aktuellen Fall hat sich die Versicherungsgesellschaft geweigert, der Witwe des verstorbenen Versicherungsnehmers die Summe auszuzahlen, da dieser nicht angegeben hatte, dass er unter Bluthochdruck leidet. Die Witwe reichte daraufhin eine Zahlungsklage ein, doch die Argumentation, dass der Versicherungsnehmer dem Bluthochdruck keinen Krankheitswert beigemessen habe und er an einem Hirntumor, der nicht in Zusammenhang mit dem Bluthochdruck stehe, verstorben sei, schloss sich das Gericht nicht an. Bluthochdruck ist nach Ansicht des Gerichts ein medizinisches Risiko, was auch einem Laien bekannt sein müsste. Deshalb hätte dies angegeben werden müssen. Da dies aber weder bei Vertragsabschluss noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist, ist der Vertragsrücktritt der Versicherung rechtlich absolut zulässig.
Keine KommentareReligiöse Handlungen fallen nicht unter Pflegeversicherung
Wie das Sozialgericht Dortmund am Dienstag urteilte, sind die Kosten für religiöse Handlungen wie beispielsweise rituelle Waschungen nicht im Leistungskatalog der Pflegeversicherung enthalten und müssen somit auch nicht übernommen werden. Im aktuellen Fall sollte der Zeitaufwand für die rituellen Waschungen einer pflegebedürftigen gläubigen Muslimin, die diese nur mit einer Pflegehilfe durchführen konnte, zum Grundpflegebedarf hinzugerechnet werden. Die Waschungen, die fünf Mal täglich durchgeführt werden sollten und insgesamt einen Zeitaufwand von 15 Minuten ausmachen, zählen nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht zu absolut notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebensführung, auch wenn das Gericht die Bedeutung der Religionsausübung für die gläubige Klägerin durchaus anerkennt. Die Anerkennung und Unterstützung dieser Grundrechte (Glaubensfreiheit und Religionsausübung) ziehe jedoch kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung nach sich.
Keine KommentareErziehungsgeld oder Elterngeld: Ärzte warnen
Ärzte warnen massiv davor angesichts des minutengenauen Starts des neuen Elterngeldes in der Nacht zum 1. Januar 2007 vor künstlichen Verzögerungen von Geburten. “Auch mehrere tausend Euro sind es nicht wert, dass man die Gesundheit des Kindes und der Mutter gefährdet. Von den Ärzten wird es hierfür definitiv keine Hilfe geben”, so der Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF), Christian Albring, in einem dpa-Gespräch.
Theoretisch könnten Mittel wie zum Beispiel Wehenhemmer oder Magnesium eingesetzt werden um die Geburt aufschieben. “Das wäre mit unserem ärztlichen Codex aber nicht vereinbar und würde von den Kassen auch nicht bezahlt.” Sollte das Kind kurz vor Mitternacht auf die Welt kommen, gibt es für Ärzte auch keinerlei Spielraum, die Geburtszeit auf dem Papier falsch anzugeben.
Ob das Baby in den letzten Stunden des 31. Dezember oder erst am 1. Januar geboren wird, kann sich finanziell massiv bemerkbar machen - besonders bei besser verdienenden Eltern. So kann der Unterschied bis zu 25.200 Euro nach Angaben des Bundesfamilienministeriums der betragen. Für alle Kinder, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 zur Welt kommen, zahlt der Staat das Erziehungsgeld also über zwei Jahre bis zu 300 Euro im Monat oder alternativ maximal 450 Euro monatlich für ein Jahr. Wer mehr als 30.000 Euro Jahresnettoeinkommen verdient, bekommt allerding kein Erziehungsgeld!
Kommt das Baby allerdings erst kurz nach Mitternacht zur Welt, alo im Jahr 2007 kommt das neue Elterngeld zum tragen. Dieses ist einkommensabhängig und beträgt von 300 Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro je Monat und wird sogra bis zu 14 Monate lang gezahlt.
Keine KommentareSchweizer Pilotprojekt: Black Box für’s Auto
Anfang 2007 startet im Kanton Zürich ein Pilotprojekt der Winterthur-Versicherungen, das sowohl die Unfallprävention als auch eine Vereinfachung der Schadensabwicklung zum Ziel haben soll. Hierbei soll ein so genannter “Crash-Recorder” in Fahrzeuge eingebaut werden, der im Falle eines Unfalls sämtliche relevanten Daten zur Rekonstruktion des Unfallhergangs speichert. Der Recorder ist mit der Black Box eines Flugzeugs vergleichbar, die die gleiche Funktion erfüllt. Zu den aufgezeichneten Daten, die nicht permanent, sondern nur einige Sekunden vor und nach einem Unfall gespeichert werden, gehören kollisionsbedingte Gewschwindigkeitsveränderungen, Datum und Uhrzeit des Unfalls sowie die Beschleunigung in verschiedene Richtungen. Zunächst nehmen ca. 300 Freiwillige zwischen 18 und 25 Jahren an dem Projekt teil. Für ihre Teilnahmebereitschaft erhalten sie 20 Prozent Rabatt auf die Kasko- und Haftpflichtversicherung, es fallen keine Kosten für den Recorder oder dessen Einbau an, diese übernimmt die Winterthur. Die Zürich-Versicherungen führen ab Januar 2007 ebenfalls ein solches Pilotprojekt durch, allerdings mit eigenen Mitarbeitern.
Keine KommentarePrivate Krankenversicherung lohnt sich nicht für alle
Die Stiftung Warentest hat 40 Krankenversicherungen mit insgesamt 344 Angeboten getestet und kam zu dem Ergebnis, dass sich der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung nur für bestimmte Zielgruppen lohnt, der Großteil der Bevölkerung findet in gesetzlichen Krankenkassen deutlich günstigere Konditionen. Nach den Ergebnissen des Tests profitieren vor allem Beamte, Besserverdienende und junge, gesunde, alleinstehende Männer von einer Privaten Krankenversicherung. Alle anderen zahlen deutlich höhere Beiträge als in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt insbesondere für jüngere Frauen, die aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung und der Möglichkeit einer anstehenden Schwangerschaft und Geburt tiefer in die Tasche greifen müssen. Kinder und Ehepartner sind, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht beitragsfrei mitversichert, sondern separat beitragspflichtig. Verbraucherschützer empfehlen auch innerhalb einer Versicherungsart (privat oder gesetzlich), die Angebote genau zu prüfen, da die Beiträge auch hier deutlich variieren können.
Keine KommentareAltersvorsorge mit Fonds
n-tv bingt gerade online ein Spezial zum Thema Altersvorsorge mit Fonds, in kurzen sowie ausführlichen Artikel wird hier beschrieben auf was bei der Altersvorsorge mit Fond zu achten ist. An dieser Stelle kurz die Überschriften:
Die Rentenlücke - Gesetzliche Rente schrumpft
Schleichende Gefahr - Die folgen der Inflation
Verbraucherberater im Interview - Altersvororge mit Fonds
Richtig sparen mit Fonds - Was ist zu beachten
Return Fonds - Fonds für schwächere Nerven
Also viele durchaus lesenswerte Artikel zum Thema Fonds und Rente, bzw. Altersvorsorge.
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