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Wechsel zur privaten Krankenversicherung wird erschwert

In diesen Tagen wird im Bundesgesundheitsministerium mit Ländern, Verbänden und Ressorts über den Referentenentwurf zur geplanten Gesundheitsreform beraten. Nicht nur gesetzlich Krankenversicherte sind von den geplanten Neuregelungen betroffen, sondern auch die Privaten. Schon im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass es den gesetzlich Versicherten nicht so einfach gemacht werden soll, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für den Wechsel in ein anderes System ist die Entgeltgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von Bedeutung. Diese soll nun laut einem vorgelegten Referentenentwurf überproportional angehoben werden. Um wechseln zu können, muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze dreimal überschritten werden. Bislang entfiel die Versicherungspflicht bereits mit Ablauf des Jahres, in dem die Jahresentgeltgrenze überschritten wurde.



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1 Comment so far

  1. denis Dezember 29th, 2006 7:27 pm

    Naja, man kann nicht sagen, dass die Verdienstgrenze überproportional angehoben wurde. Nur auf 47.700 ‚Ǩ. Aber die 3-Jahres-Regel ist ein schwerer Schlag gegen die PKV, weil wechselwillige betuchte Beitragszahler länger in der GKV gehalten werden.

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