Beiträge aus Oktober, 2006
Streit in der Union um Anrechnungen bei ALG II
Einige Unionspolitiker sprechen sich nun doch gegen weitere Kürzungen beim ALG II aus und wollten bestimmte Maßnahmen zur Altersvorsorge, die von ALG II-Empfängern getroffen wurden, nicht mehr auf das ALG II anrechnen. Der Mainzer CDU-Parteichef Baldauf nennt hierbei sowohl Lebensversicherungen, Immobilien aber auch andere Rückstellungen, die der Altersvorsorge dienen sollen. Die verschiedenen Alternativen zur Altersvorsorge müssten gleichwertig behandelt werden und nicht nur der Riester-Rente vorbehalten sein. Laut Baldauf sei dies zu finanzieren, jedoch müssten Mitnahmeeffekte sowie falsche Anreize ausgeschlossen werden. ALG II-Empfänger dürften durch weitere Beschränkungen nicht noch mehr an die Grenzen der Gesellschaft gedrängt werden, indem ihnen auch die Grundlage der Altersvorsorge, die sie unter Umständen schon vor Jahren gelegt haben, weggenommen werden.
Auch andere Unionspolitiker sprechen sich für positive Maßnahmen für Langzeitarbeitslose aus, so fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers eine Ausweitung der Freibeträge und CSU-Generalsekretär Söder bezeichnet die Gleichbehandlung von ALG I-Empfängern unabhängig von der Zeit ihrer Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung als ungerecht. Wer länger einbezahlt hat, solle auch länger davon profitieren, allerdings müsse gleichzeitig der Druck auf arbeitsunwillige Arbeitslose weiter erhöht werden.
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Bei Trennung/Scheidung Policen prüfen!
Bei einer Trennung oder Scheidung gibt es wegen gemeinsam angeschaffter Gegenstände nicht selten Meinungsverschiedenheiten, die beide Parteien belasten. Wer auch immer welchen Gegenstand letztendlich erhält, Folgen hat der Verzicht wohl kaum. Anders sieht es bei Versicherungen aus. In einem gemeinsamen Haushalt versichern sich Paare aus Kostengründen häufig gemeinsam, doch bei einer Trennung oder Scheidung verfällt der gemeinsame Versicherungsschutz, so dass dich ein Partner dringend nach neuen Versicherungen umsehen muss. Dies kann nicht nur die Hausrat-, Haftpflicht- oder Autoversicherung betreffen, sondern auch die Krankenversicherung. Versicherungsexperten von Verbraucherzentralen raten deshalb dringend zu einer frühzeitigen Beratung und Information über sämtliche Policen, die beide Partner betreffen und empfehlen einen Versicherungsvergleich im Falle eines notwendigen Neuabschlusses.
Keine KommentareFalsche Angaben führen zu Verlust des Anspruchs
Dass im Schadensfall wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Versicherung zu machen sind, ist lange bekannt. Dies gilt für jede Art von Versicherungen, unter anderem also auch für die Unfallversicherung. Im Schadensfall muss der Versicherte jedes noch so kleine Detail korrekt anzeigen, auch wenn ihm dies als irrelevant erscheint, sonst kann die Versicherung von ihren Leistungsverpflichtungen zurücktreten oder sie zurückfordern, wenn sie bereits gezahlt wurden und sich im Nachhinein herausstellt, dass falsche Angaben gemacht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte selbst Details verschweigt oder falsch angibt, oder diese von jemand anderem stammen. Der Versicherte selbst ist verantwortlich für die korrekten Angaben.
Im aktuellen Fall forderte eine Unfallversicherung den bereits gezahlten Betrag von 11.800 Euro für einen Krankenhausaufenthalt eines Unfallopfers zurück, weil dieser bei der Unfallbeschreibung den eigenen Alkoholkonsum verneint hat. Der Mann, der als Fußgänger unterwegs war, hatte jedoch nach eigenen Angaben Alkohol getrunken, was sich auch in dem vorgenommenen Blutalkoholtest vor Ort in einem Messwert von 2,79 Promille niedergeschlagen hat. Laut eigener Aussage stamme die falsche Angabe in der Schadensanzeige von der Ehefrau, die diese für ihn ausgefüllt habe. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sieht hierin dennoch ein Verschulden des Versicherten, der mit seiner Unterschrift auf der Schadensanzeige die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben übernimmt. Da dies nicht gegeben war, darf die Versicherung von ihrer Leistungsfreiheit Gebrauch machen, die dann eintritt, wenn Bedingungen nicht erfüllt sind.
Keine KommentareLinke fordert solidarische Krankenversicherung
Die Linksfraktion hat im Bundestag einen Antrag gestellt, mit dem sie eine als Alternative zur Gesundheitsreform der CDU/CSU und SPD gedachten solidarische Bürgerversicherung fordert und hat dazu auch schon Eckpunkte vorgelegt. In diese solidarische Bürgerversicherung sollen Selbständige, Beamte und Freiberufler mit einbezogen werden, da nur so der Solidargedanke der GKV gewährleistet werden könne. Im Zuge dieser solidarischen Bürgerversicherung sollen dann die Praxisgebühr, Sonderbeiträge und Zuzahlungen abgeschafft werden. Ebenso soll die Versicherungspflicht- sowie stufenweise die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben werden. Außerdem fordert die Linksfraktion, dass geprüft wird, die Arbeitgeberbeiträge von einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte auf eine Wertschöpfungsabgabe umzustellen. In dem Antrag heißt es weiter, dass sich die Grundprinzipien der GKV wie Solidarausgleich, paritätische Finanzierung und Sachleistungsprinzip bewährt hätten und von der breiten Bevölkerung akzeptiert würden. Aufgrund der sinkenden Lohnquote, reduzierten Beiträgen für Arbeitslose und der immer weiter zunehmenden Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, habe sich das Einnahmeproblem der GKV in den vergangenen Jahren immer weiter zugespitzt. Das System der Krankenkassen sei momentan nicht in der Lage, die Dominanz der Anbieter, bestehend aus Pharmakonzernen, Krankenhäusern und Ärzten zurückzudrängen und deshalb sei eine Kurskorrektur unerlässlich.
Keine KommentareEntlastung bei Abgaben für alle Bürger
Laut dem Ergebnis einer Simulationsrechnung des Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstituts (FiFo) der Kölner Universität für die FTD, wird es im kommenden Jahr trotz der höheren Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung zu einer deutlich spürbaren Entlastung in allen Einkommensgruppen kommen. Das begründet sich in der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Dabei zählt, dass wer mehr Geld verdient, auch mehr entlastet wird. Haushalte mit einem Nettoeinkommen zwischen 35.800 Euro und 46.100 Euro werden in 2007 so etwa 270 Euro mehr zur Verfügung haben. Höhere Einkommen kommen auf ca. 360 Euro mehr, da sich dort die prozentuale Entlastung weniger bemerkbar macht, weil viele Gutverdiener nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Keine KommentareProblemkind Basistarif
Mit der Gesundheitsreform kommen nicht nur Veränderungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung zu, sondern auch auf die Private Krankenversicherung. So wurde die Private dazu verpflichtet einen Basistarif einzuführen, der dem der GKV entspricht. Dabei ist der Beitrag für diesen Basistarif auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV beschränkt, was momentan 473,81 Euro ausmacht. Würde der Versicherte durch die Zahlung dieses Höchstbetrags hilfebedürftig im Sinne der Sozialhilfe, zahlt er nur die Hälfte. Wäre die Halbierung dann immer noch zu viel für den Versicherten, tritt der Bund mit bis zu 120 Euro ein, was auch dem Betrag entspricht, den der Bund für einen gesetzlich versicherten Arbeitslosen an die Krankenkasse überweist.
In den neuen Basistarif können alle derzeit freiwillig gesetzlich Versicherten, die ehemals privat versichert waren und die keinen Krankenversicherungssschutz haben. Auch bereits PKV-Versicherte können in den Basistarif wechseln. Versichert werden muss jeder von den privaten Krankenversicherungen, auch dann, wenn Erkrankungen vorliegen. Zuschläge dürfen nicht verlangt werden. Als Kriterien für höhere Beiträge gelten nur das Alter und das Geschlecht. Durch diese neuen Vorschriften befürchtet die PKV bereits hohe Beitragsbelastungen für bereit privat Versicherte. Die PKV muss die freiwillig in der GKV Versicherten allerdings nur binnen der ersten sechs Monate in den neuen Basistatif aufnehmen, nachdem die Voraussetzungen für den Basistarif erfüllt wurden.
Keine KommentareUnfallgefahr im Herbst: Laub auf Gehwegen
Im Herbst steigt auch wieder die Gefahr von Unfällen. Das Laub rieselt langsam von den Bäumen auf die Gehwege und gemischt mit dem Regen ergibt sich daraus eine glitschige Masse, auf der man schnell ausrutschen und sich die Knochen brechen kann. Liegt das Laub auf Gehwegen, sind die Anlieger in der Pflicht. Uwe Gail, Betriebshofleiter: “Verantwortlich für die Sicherheit auf einem nicht-öffentlichen Gehweg ist der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks”. Wenn es passiert ist und doch jemand ausrutscht und sich verletzt, dann greift in der Regel die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers. Nur die Tatsache, dass ein Fußgänger stürzt, sichert jedoch noch keinen Anspruch. Hier muss jeder Einzelfall genau geprüft werden. Solche unangenehmen Situationen lassen sich aber durch regelmäßiges Kehren einfach umgehen.
Keine KommentarePrivate Weiterfahrt beendet den Dienst
Ein Arbeitnehmer ist zwar auf dem Weg zur und auch von der Arbeitsstelle gesetzlich unfallversichert, was jedoch nicht mehr gilt, wenn man nach einer Dienstfahrt im entfernt gelegenen Appartement der Ehepartnerin übernachtet und auch das Wochenende verbringt, um von dort aus nach dem Wochenende wieder zur Arbeit zu fahren (in diesem Fall von Aachen nach Hannover, wo der Wohnsitz der Familie liegt). Dies gilt auch dann, wenn der Mann am Ort der Zweitwohnung seiner Frau eine geschäftliche Besprechung mit seinem Sohn hatte und in seinem Auto ein für die Firma bestimmtes Paket mit Werkzeugen mitgenommen hat. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Fahrt ohne den privaten Hintergrund nicht unternommen worden wäre, womit auch die Berufsgenossenschaft außen vor bleibe. In diesem konkreten Fall hat das Bundessozialgericht geurteilt (B 2 U 20/05 R), dass nach einem tödlichen Verkehrsunfall des Mannes der Frau keine Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehe.
Keine KommentareLücken bei der Altersvorsorge und Rente
In aktuellen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass sich die Situation bei der Rente für die heute arbeitende Generation weiterhin dramatisch entwickelt. Gut ein Drittel der Befragten betreibt aktuell überhaupt keine Altersvorsorge und wird das wahrscheinlich auch in der Zukunft nicht tun. Die Lücke zwischen den Armen und den Reichen wird immer größer, was auch der letztjährige Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung gezeigt hat. Da spielen die zurückgehenden Erwartungen bei der gesetzlichen Rente eine große Rolle. Nicht jeder kann aus eigenen Mitteln für das Alter vorsorgen, was unweigerlich zu einem weiteren finanziellen Abrutschen im Alter führt. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat in einer aktuellen Untersuchung außerdem festgestellt, dass die tatsächliche Lebenserwartung von den Versicherten deutlich unterschätzt wird. Bei Männern liegt diese aktuell bei 81,6 und bei Frauen bei 87,5 Jahren. Das bedeutet, dass Männer im Schnitt 17 Jahre auf die Rente angewiesen sind und Frauen sogar 24 Jahre. Diese Zeit kann die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichend abdecken, was eine private Altersvorsorge zwingend erforderlich macht.
Keine KommentareGesundheitsreform bringt steigende Beiträge
Entgegen der Vermutung, dass die Beiträge nach der Gesundheitsreform stabil bleiben oder sogar sinken, werden die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wahrscheinlich sogar deutlich steigen. So warnt zumindest der Krankenkassenverband. Nach den Schätzungen des KKV könnte durch die Reform eine Steigerung der Beitragssätze von 14,3 Prozent auf 15,9 Prozent des Bruttoeinkommens erfolgen. Es drohen aber noch weitere Steigerungen von bis zu 0,4 Prozentpunkten, weil der Abbau der Schulden bis zum Start des neuen Gesundheitsfonds im Jahr 2009 erfolgt sein soll. Die Belastung der GKV-Mitglieder wird durch die gleichzeitig eingeführten Zusatzbeiträge deutlich höher liegen. Von den Kassen darf eine monatliche Extraprämie von bis zu acht Euro verlangt werden, ohne das eine Einkommensprüfung stattfinden muss. Liegt dieser Zusatzbeitrag über den 8 Euro, darf er ein Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten.
1 KommentarHausratversicherung für Wertgegenstände
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin bestätigte, müssen sich Versicherungsnehmer beim Abschluss der Hausratversicherung genau informieren, welche Konditionen für die Übernahme eventueller Schäden an Wertegegenständen durch Einbrüche und Diebstähle zu beachten sind. Einige Versicherungen verlangen eine besondere Sicherung dieser Gegenstände, sonst verweigern sie die Erstattung. Dies kann bis zur expliziten Vorschrift eines bestimmten Tresors gehen. Andere Versicherungen belohnen die sorgsame Vorsicht ihrer Versicherungsnehmer, die ihre Wertgegenstände in einem Tresor aufbewahren durch niedrigere Beiträge.
Die Bedingungen, die von den Versicherungen gestellt werden dürfen und die Auswirkungen auf Schadensersatz und Prämienhöhe, sind den Versicherungen selbst überlassen und daher relativ breit angelegt. Verbraucherschutzverbände empfehlen daher auf jeden Fall einen Versicherungsvergleich und einer genauen Durchsicht der verschiedenen Konditionen, die bei einer Hausratversicherung bestehen.
Keine KommentareFreibeträge schon jetzt eintragen lassen
Viele kennen das Problem: Die während des Steuerjahres zu viel gezahlten Steuern werden erst ein Jahr später nach Einreichung der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet, je nach Höhe des Betrages eine lange Wartezeit. Diese kann man verkürzen, indem man sich die anstehenden Freibeträge schon jetzt auf die neue Lonsteuerkarte, die dieser Tage die Haushalte erreicht, eintragen lässt. Hierzu muss man beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dieser lohnt sich jedoch nur für Menschen, deren Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen deutlich über den festgelegten Pauschalen liegen. Die Pauschale für Werbungskosten, zu denen beispielsweise das Arbeitszimmer oder berufliche Weiterbildungen zählen, liegt hierbei bei 920 Euro. Die Voraussetzung für einen Freibetrag ist jedoch, dass diese Pauschalen um insgesamt 600 Euro überschritten werden müssen, erst dann kann er gewährt werden.
Im Unterschied zu den vergangenen Jahren können allerdings nicht mehr alle Ausgaben geltend gemacht werden, so kann z.B. das Arbeitszimmer nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden und auch Vorsorgeaufwendungen zählen nicht zu den Sonderausgaben, die für den Steuerfreibetrag geltend gemacht werden können.
Medikament zur Behandlung von Übergewicht ist Lifestyleprodukt
Wie das Ärzteblatt berichtet, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das zur Behandlung von Übergewicht zugelassene Medikament “Acomplia” als ein Lifestylepräparat eingestuft. Der Bundesausschuss teilte nach Beratungen in Düsseldorf mit, dass das Arzneimittel, welches den Anfang 2006 zugelassenen Wirkstoff “Rimonabant” enthält, nicht verschrieben werden darf, wenn dies zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Es besteht bereits eine gesetzliche Regelung, nach der Arzneimittel, die zur Abmagerung, Appetitzügelung oder zur Gewichtsreduzierung dienen, nicht von den Kassen bezahlt werden. Diese Regelung setzt der Bundesausschuss damit um. Das Arzneimittel “Acompila” hemmt laut den Angaben der Herstellers im Gehirn und anderen Regionen des Körpers wie Leber, Muskeln und Fettgewebe die so genannten “CB1-Rezeptoren”, die hauptsächlich für den Glukose- und Fett-Stoffwechsel verantwortlich sind.
Keine KommentareSPD schlägt Kompromiss zur Eigenheim-Förderung vor
Im Koalitionsvertrag wurde die Integration des Wohneigentums in die geförderte Altersvorsorge als Ziel festgelegt, doch eine Einigung über die konkrete Umsetzung steht bislang noch aus, obwohl es von beiden Seiten bereits mehrere Entwürfe gab. Nun hat die SPD der Union einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der folgende Änderungen vorsieht:
Erstens soll die zum Zweck der Altersvorsorge genutzte Immobilienförderung vereinheitlicht werden, indem Bausparverträge eine neue Förderung enthalten. Acht Jahre lang sollen Bausparer eine Förderung erhalten, die sich mit der Anzahl der eigenen Kinder erhöht. Als Bemessungsgrunflage für die Förderung wird das jährliche Brutto-Einkommen herangezogen. Diese Förderung wird aber nur dann gewährt, wenn die Immobilie selbst genutzt wird und somit offensichtlich der Altersvorsorge dient. Besteht die eigene Nutzung nicht oder nicht mehr, kann die Förderung für den Kauf einer neuen Immobilie genutzt werden, in der man selbst lebt oder aber in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Eine solche Verwendung der Förderung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, sonst verfällt nicht nur der Anspruch, sondern das bereits gezahlte Geld muss zurückgezahlt werden.
Zweitens soll es nach den Plänen der SPD möglich sein, 50% aus einem Riester-Sparvertrag für eine Immobilie als Altersvorsorge zu entnehmen, glatte 20% mehr als bisher.
Von der Union gibt es bislang nur die Eingangsbestätigung des SPD-Vorschlags, aber noch keinen weiteren Kommentar.
Keine KommentareTeilkasko muss bei Beinahe-Unfall mit Wild zahlen
Durch Wildunfälle entstandene Schäden wurden bislang nur unter bestimmten Bedingungen von der Versicherung ersetzt. Hierzu gehörte die Beteiligung eines Haarwilds, sprich Reh, Fuchs oder Hase (Federwild ist in der Regel nicht abgedeckt) und der direkte Kontakt mit dem Tier. Für eine Schadensregulierung bei Beinahe-Unfällen musste man auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Das OLG Koblenz bekräftigte nun in einen Urteil die Ansicht eines Klägers, der die Weigerung seiner Versicherung zur Schadensregulierung nicht akzeptieren wollte, die durch einen Beinahe-Unfall gemeldet wurde.
Im konkreten Fall ist der Kläger einem Rudel Rehe ausgewichen, dieses Ausweichmanöver hat zum Sturz und so zu Schäden am Motorrad geführt. Die Versicherung lehnte seinen Anspruch auf Schadensregulierung ab und begründete dies mit dem Bericht des hinzugezogenen Sachverständigen, der keine Spuren von Haarwild am Fahrzeug fand. Das Landgericht Trier gab der Versicherung zunächst recht, doch mit dem neuen Urteil aus Koblenz muss die Versicherung zahlen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger durch sein Ausweichmanöver einen möglicherweise schlimmeren Schaden verhindern wollte und die hieraus entstandenen Rettungskosten nicht selbst zahlen müsse.
Wahrscheinlich kam dem Kläger jedoch zugute, dass ein Zeuge den von ihm beschriebenen Wildwechsel bestätigte.
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