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Beiträge aus September, 2006

SPD für Veränderung der privaten Kassen

Noch bevor es in die heiße Phase der Beratungen zur Gesundheitsreform geht, hat sich die SPD nochmals für eine deutliche Veränderung der privaten Krankenversicherung ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern wird sich in dieser Woche erstmals über einen Arbeitsentwurf aus dem Gesundheitsministerium beraten. Bis Ende September wollen sich die Koalitionspartner auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigen. In Reihen der CDU und CSU wehrt man sich unterdessen gegen eine zu starke Änderung am Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung. Hier hatte besonders eine Tabelle für Ärger gesorgt, die für junge Neukunden Prämiensteigerungen von bis zu 37 Prozent prognostiziert hatte.

Die SPD beharrt darauf, dass für Privatversicherte der Wechsel zu einem anderen Anbieter deutlich erleichtert werden soll. Ein Punkt ist, dass die Versicherten zukünftig ihre Alterungsrückstellungen zu einem neuen Versicherer mitnehmen können. Außerdem soll nach Wunsch der SPD ein Basistarif verfügbar sein, der alle Leistungen der gesetzlichen Versicherung enthält. Dieser Tarif muss “bezahlbar” sein und muss außerdem auch frei von Risikozuschlägen sein. Die CDU wehrt sich jedoch dagegen, dass bereits privat Versicherte in diesen Basistarif wechseln können.


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Preiskrieg der Kfz-Versicherer

Die Kfz-Versicherer liefern sich aktuell einen wahren Preiskrieg. Der Vorstandssprecher der HUK-Coburg, Rolf-Peter Hoenen, sagte der “Wirtschaftswoche”: “Die Kriegskassen vieler Konkurrenten sind gut gefüllt. Einige wollen jetzt um jeden Preis Marktanteile kaufen.” Grund für den aktuellen Preiskampf ist die Erhöhung der Versicherungssteuer zum Jahreswechsel. Laut einem Bericht der “Welt am Sonntag”, erwägen etwa 3,2 Millionen Bundesbürger im Herbst eine Änderung der Auto-Haftpflichtversicherung. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach in einer repräsentativen Umfrage herausfand, planen viele einen Wechsel oder einen Neuabschluss aufgrund der höheren Prämien. Für 80 Prozent ist dabei die Kostenersparnis das entscheidende Kriterium. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Wechselbereitschaft in den neuen Bundesländern besonders hoch sei.

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DGB und BDA sind gegen Gesundheitsfonds

Selten gibt es eine solche Einmütigkeit zwischen den beiden Verbänden, wie im Fall der Gesundheitsfonds. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnen beide den so genannten Gesundheitsfonds ab und fordern statt diesem eine weitergehende Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Beide Verbände wünschen sich, dass die Beitragssouveränität in vollem Umfang bei den gesetzlichen Krankenkassen bleibt. Beide sind dagegen, dass demnächst das Bundesgesundheitsministerium die Beitragssätze zur Krankenversicherung festsetzt. Nach Ansicht der beiden Verbände stelle dies “eine nicht zu akzeptierende Schwächung der Selbstverwaltung dar und lässt die Interessen der Beitragszahler in den Hintergrund treten. DGB und BDA fordern, die staatsferne und versichertennahe Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten und zu stärken.”

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Auf dem eigenen Hausboot wohnen

Es ist ein echter Traum: Das Leben auf dem eigenen Hausboot. In immer mehr Städten findet man an den Häfen nicht nur Tanker und Sportboote, sondern auch Hausboote. Dieser alternative Lebensstil erfordert aber auch eine ganz eigene Absicherung. So benötigt ein Hausboote eine eigene Versicherung. Die schwimmenden Häuser werden versicherungstechnisch nicht als Häuser angesehen. Hier ist eine Haftpflichtversicherung wie bei Sportbooten notwendig. Weitere Kosten, die bedacht werden müssen, sind die Liegeplätze, die je nach Stadt und Lage zwischen 150 Euro und 650 Euro monatlich kosten. Neben- und Erschließungskosten kommen natürlich noch zusätzlich auf die Rechnung, ebenso wie Wasser, Abwasser, Strom, Brennstoff, Telefon und Post, da diese oftmals erst erschlossen werden müssen.

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Sichere Pensionszusagen

Zu einem attraktiven Arbeitsplatz gehört heute auch eine angemessene betriebliche Altersvorsorge. Besonders bei leitenden Angestellten wie Geschäftsführern zählt eine Absicherung des Ruhestands als wünschenswerter Bonus. Studien von Unternehmens- und Steuerberatern haben allerdings nun ergeben, dass beim Eintritt in den Ruhestand viel häufiger als erwartet Lücken in der Versorgung vorkommen. In Deutschland gibt es momentan etwa eine halbe Million Pensionszusagen für leitende Angestellte. Davon sind laut Ergebnis der Studie 4/5 nur noch wenig rentablen Kapitallebensversicherungen abgesichert. Ab dem kommenden Jahr wird die Rendite weiter zurückgehen und somit schmilzt auch die Rente der Betroffenen weiter. Aktuell liegt die Gesamtverzinsung von Kapitallebensversicherungen bei vier Prozent. Der garantierte Rechnungszins beträgt aktuell 2,75 Prozent und fällt im kommenden Jahr auf 2,25 Prozent. Da aber von einer kalkulierten Nettorendite von sechs Prozent ausgegangen wird, sind die Hälfte der Pensionszusagen nicht genügend abgesichert.

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Krankenkassen haben ausgeglichene Bilanz

Die gesetzlichen Krankenkassen trotzen allen negativen Prognosen. Wie das Bundesgesundheitsminiterium am Freitagabend in Berlin mitteilte, lagen die Ausgaben der Krankenkassen zwischen Januar und Juni lediglich 50 Millionen Euro über den Einnahmen von rund 72,75 Milliarden Euro. Zwischen Januar und März gab es noch ein Defizit von rund 1,2 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu den positiven Zahlen der Krankenkassen: “Das jüngste Arzneimittel-Spargesetz wirkt immer besser. Dies zeigt allen Skeptikern, dass Parlaments- und Regierungshandeln hilft, in der medizinischen Versorgung Sparsamkeit mit guter Qualität zu verbinden.” Die SPD-Politikerin fügte noch hinzu: “Dies widerlegt auch manche interessensgeleitete Horrorzahlen über ausufernde Beitragssätze. Wenn die Kassen die Möglichkeit, die der Gesetzgeber geschaffen hat, nutzen, dann haben sie eine gute Grundlage, ihre Schulden konsequent abzubauen.”

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BILD nennt Zahlen zur Kürzung der Pflegeversicherung

Die Zeitung “BILD” hat heute in einem Beitrag über die bevorstehende Reform der Pflegeversicherung berichtet und dort von drastischen Kürzungen geschrieben. Diese “Neuigkeiten” lösten bei vielen Betroffenen große Sorge aus. Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk: Kein Bewohner und keine Bewohnerin eines Heimes muss befürchten, dass ihre Pflegeleistungen gekürzt werden. Diese Zusicherung wird Teil der Reform der Pflegeversicherung sein, die zeitlich der Reform der Krankenversicherung folgen wird. Die Zahlen, die die Bild-Zeitung abgedruckt hat, sollten einer längst veralteten Modellrechnung entstammen. Auch sind diese Zahlen nicht Teil eines möglichen Gesetzentwurfes, weil es den noch gar nicht gibt. Ziel der Pflegereform ist es, die ambulante Pflege zu stärken. So sollen die gestärkt werden, die Mutter oder Vater daheim pflegen.

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Investmentfonds für die Altersvosorge

Mit Investmentfonds ist es möglich, langfristig ein beachtliches Vermögen aufzubauen, das im Ruhestand zusätzlich zur Rente oder Pension ein Einkommen bietet. Laut dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) nutzen bereits 29 Prozent der deutschen Haushalte (etwa 15 Millionen Personen) diese Möglichkeit der Altersvorsorge. Die Zahl hat sich in den vergangenen sechs Jahren verdoppelt. Das Vermögen wird durch den regelmäßigen Erwerb von Fondsanteilen aufgebaut. Am besten eignen sich dazu laut BVI monatliche Zahlungen in einen Investmentfonds. Hier werden Wertpapiere mit diversen Risiko- und Ertragsaussichten gemischt. Die Höhe des Risikos variiert dabei. Die Vorteile von Investmentfonds sind sowohl die Transparenz, als auch die Möglichkeit zur individuellen Abstimmung auf die Wünsche und Bedürfnisse.

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Kinder müssen nich für Pflege der Eltern aufkommen

Erwachsene Kinder müssen für das Leben ihrer Eltern in Alters- und Pflegeheimen nicht aufkommen, wenn sie damit ihre “angemessene eigene Altersvorsorge” beeinträchtigen würden. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, wo ein Mann nicht mit seinem Vermögen von rund 113.000 Euro für die Pflege seiner Mutter aufkommen wollte. Für das Geld wollte der ledige und kinderlose Sohn eine Eigentumswohnung kaufen und den Rest in einen neuen Pkw anlegen. Es kommt nicht auf die Art der Altersvorsorge an, legte das Gericht fest, da es dem Unterhaltspflichtigen frei steht, in welcher Art und Weise er für sein Alter vorsorgt. Mit diesem Grundsatzurteil schloss sich der BGH einem Urteil des Oberlandesgerichts München an.

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