Beiträge aus August, 2006
PKV-Beiträge sind bei Kindergeld abzuziehen
In einem Fall hatte die Familienkasse die Zahlung von Kindergeld für ein volljähriges Kind aufgrund von zu hohen Einkünften eingestellt. Das Kind befand sich in einer Berufsausbildung und ging nebenher einer Aushilfstätigkeit nach. Außerdem bestritt es seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung selbst, was seine Einkünfte und Bezüge deutlich mindert. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied nun für das Kind. Nach der Auffassung des Gerichts, waren die Einkünfte des Kindes nicht nur um die üblichen Beiträge zur Sozialversicherung, sondern auch um die Beiträge für die private Krankenversicherung zu kürzen. Damit befanden sich die Einkünfte und Bezüge des Kindes deutlich unter der gesetzlichen Grenze nach ¬ß 32 Abs. 4 EStG. Das Finanzgericht verwies auf die neuere Rechtsprechung des BVG, wonach die Beiträge für Sozial- und Krankenversicherung nicht zur Bestreitung des Unterhalts zur Verfügung stehen und deshalb auch nicht in die Bemessungsgröße für den Einkommensgrenzbetrag einbezogen werden dürfen. Außerdem dürfe bei einer geringfügigen Überschreitung der Einkommensgrenze keine komplette Streichung des Kindergelds erfolgen.
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Wechsel in Private Krankenversicherung wird erschwert
Durch die anstehende Gesundheitsreform soll es Arbeitnehmern weiter erschwert werden, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Die Bundesregierung plant, dass das Gehalt des Arbeitnehmers in drei aufeinander folgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss, bevor man überhaupt einen Wechsel in die PKW durchführen kann. Zudem werden die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab Januar 2007 um 0,5 Prozentpunkte steigen. Sollte eine Kasse mit der Erhöhung nicht auskommen, soll sie den Spitzenverdienern zusätzlich “in die Tasche” greifen dürfen, was schnell 300 Euro pro Monat ausmachen kann. Als PKV-Versicherter kann man aber weiterhin die Leistungen der privaten Krankenversicherung genießen, denn hier sind die Leistungen vertraglich garantiert.
Keine KommentareVerbraucherzentrale testet Versicherungsvertreter
Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Stichprobe 25 Versicherungsvertreter getestet, die eine Beratung bei Studenten durchführten. Das Ergebnis war leider durchweg mangelhaft. Studenten gehören mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.000 Euro und vielleicht ein wenig Geld auf dem Sparbuch nicht zu den lukrativsten Kunden. Im Test ging es um Studenten, die sich im ersten Semester befinden und unter der Woche im Studentenheim wohnen. Die fragten nach, welchen Schutz sie benötigen. Zur Verfügung standen maximal 50 Euro pro Monat. Der Rest war für Miete, Lebensunterhalt, Studium und sonstige Ausgaben verplant. Einige Vertreter schlugen dabei weit über das gesetzte Maximum von 600 Euro pro Jahr hinaus. Einer wollte sogar ganze 1649 Euro pro Jahr für fünf Policen haben, was das gesetzte Maximum um über 1000 Euro übersteigt. Besonders dreist.
Denn eigentlich reicht bereits eine Police aus: die private Haftpflichtversicherung. Nur jeder vierte Berater hatte die überhaupt im Angebot. Mit der privaten Haftpflicht sind die größten Risiken bereits abgedeckt. Die Berater hatten jedoch teilweise gesonderte Absicherungen gegen Brand oder Diebstahl angeboten, was völlig überflüssig wäre. Was aber sinnvoll wäre, ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und eine Unfallversicherung. Auf diese Lücke in der Absicherung kamen aber immerhin 22 der 25 Berater. Die Lösungen waren allerdings nicht immer optimal. Die Policen wurden nämlich mit Renten- und Kapitallebensversicherungen kombiniert, was laut Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale “allein dem Provisionsinteresse der Vertreter” hilft.
Keine KommentareGefährliche Übergangszeit für Berufsanfänger
Während der gesamten Ausbildungszeit sind Kinder und Jugendliche über die private Haftpflichtversicherung der Eltern im Rahmen der Familiendeckung versichert. Sobald das Ausbildungsverhältnis jedoch endet, was zumeist unmittelbar nach der Prüfung der Fall ist, endet auch der Versicherungsschutz. Hier müssen die Azubis sich bereit frühzeitig kümmern, ansonsten ist kein Schutz mehr gegeben. Dieser tückische Zustand kann immer bei Überbrückungszeiten entstehen. Zum Beispiel dann, wenn das Kind erst einige Zeit nach der Schule mit dem Studium beginnt oder einen Auslandsaufenthalt zwischen zwei Abschnitte der Beschäftigung schiebt. Die Haftpflichtversicherung ist jedoch unverzichtbar. Kommt es zu einem Unfall, bei der eine andere Person geschädigt wird, haftet das Kind ansonsten in unbegrenzter Höhe mit dem eigenen Vermögen und Einkommen. Ein frühzeitiger Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist daher dringend anzuraten.
Keine KommentarePflegeversicherungs-Reform verschiebt sich
Noch in diesem Jahr sollte die geplante Reform der Pflegeversicherung stattfinden. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums nun mitteile, werde sich das Gesetzgebungsverfahren in das kommende Jahr verschieben. Zuerst wird die Gesundheitsreform durchgeführt. Diese soll laut dem Sprecher bereits im Herbst im Bundestag verabschiedet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Wie der Ministeriumssprecher betonte, soll die Pflegereform keine neuen Belastungen für die Beitragszahler bringen. Das widerspricht aktuellen Meldungen, die von Mehrkosten für Versicherte berichten. Danach sollten die Leistungen an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Hier hat SPD-Pflegeexpertin Hilde Mattheis eine Einbeziehung der privat Versicherten in das gesetzliche Pflegesystem gefordert.
1 KommentarDie AGG-Versicherungen kommen
In dieser Woche hat Bundespräsident Horst Köhler das in der Äffentlichkeit als Antidiskriminierungsgesetz bekannte AGG unterzeichnet. Darin wird zukünftig verboten, Menschen auf Grund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Weltanschauung oder sexueller Orientierung zu diskriminieren. Die Unternehmen fürchten bereits jetzt, dass Mitarbeiter oder Bewerber Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Diskriminierung einreichen könnten. In den USA gibt es bereits solche Versicherungen für Unternehmen. Dort sind sie unter dem Namen “Employment Practices Liability Insurance” oder EPLI bekannt. Bis Ende 2006 soll es solche Policen auch in Deutschland geben. Viele Versicherer erwarten bereits einen Run auf die Policen. “Wir erwarten eine spürbare Zunahme der Nachfrage”, sagte eine Sprecherin der Zürich-Versicherungsgruppe gegenüber der FTD.
1 KommentarPraxisgebühr hat keinen Einfluss auf Gesundheitskosten
Die vor zwei Jahren eingeführte Praxisgebühr hat ihren ursprünglichen Sinn verfehlt. Nach Untersuchungen des RWI Essen trägt sie nicht dazu bei, wie beabsichtigt, die Kosten des Gesundheitswesen nach unten zu schrauben. So gibt es zwar eine Verlagerung bei den Arztbesuchen, deren Häufigkeit sinke aber nicht. Verglichen wurden dabei Umfrageergebnisse aus den Jahren 2003 und 2005, bei denen gesetzlich versicherte Bürger, privat versicherte Bürger und eine Kontrollgruppe aus 17-jährigen befragt wurd. Die Daten stammen also sowohl aus der Zeit vor der Einführung der Praxisgebühr von zehn Euro und zwei Jahren¬† nach der Einführung der Praxisgebühr. Aktuell gehen die gesetzlichen Versicherten innerhalb eines Quartals zu so vielen Ärzten wie nötig, was das Gesundheitswesen nicht entlasten kann. Experten fordern daher ein System wie in Nordamerika, wo bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr fällig wird, die dafür aber geringer ist. Dort haben Wissenschaftliche Ergebnisse gezeigt, dass so eine Kostensenkung möglich ist.
Keine KommentareReform: Oettinger fordert mehr Selbstbeteiligung
Die Gesundheitsreform ist in aller Munde. Manche bezeichnen sie als “keine richtige Reform”, andere als “größte Reform aller Zeiten”. Ministerpräsident Günther Oettinger gehen die Einschnitte nicht weit genug. Nach seiner Meinung wird die Gesundheitsreform nur “drei bis fünf Jahre halten und dann beiden Koalitionsparteien eine grundlegende Neuordnung offen halten”. Oettinger bezeichnet die Gesundheitsreform als “keine große Gesundheitsreform”. Ihm fehlen die marktwirtschaftlichen Impulse. Patienten, die mehr Einkommen und Vermögen haben, sollten stärker selbst Spitzenleistungen auf dem Markt der Medizin einkaufen, ohne Absicherung über die Krankenkasse. Das würde auch höhere Eigenanteile bedeuten. Wenn Bürger diese aber nachweisbar nicht erbringen könnten, müssten sie einen Antrag auf Sozialleistungen stellen, die dann dafür eintritt. Laut Oettinger sollten die Zuzahlungen zukünftig im Schnitt bei zehn Prozent der Behandlungskosten liegen.
Auch bei der Pflegeversicherung fordert Oettinger private Zusatzleistungen. So soll der Beitrag zur Pflegeversicherung bei aktuell 1,7 Prozent eingefroren werden. Kinderlose Arbeitnehmer sollen aber mit 2,2 Prozent mehr in Kauf nehmen. 2008 soll dann eine private Pflichtversicherung eingeführt werden, die zwar frei wählbar sein soll, für die der Bürger aber einen Nachweis der Beitragszahlung erbringen muss. In 20 bis 30 Jahren soll nach Oettinger die gesetzliche Pflegeversicherung enden und alles aus privaten Versicherungen getragen werden.
Keine KommentareAltersvorsorge für junge Menschen nicht einfach
Es gibt Hunderte von Angeboten zur Altersvorsorge. Besonders für junge Berufsanfänger ist das oftmals nicht zu überblicken. Wer heute 20 Jahre alt ist, der bekommt im Alter eine gesetzliche Rente. Voraussetzung ist natürlich, dass regelmäßig in diese eingezahlt wird. Trotz vielen anders lautenden Berichten, ist die Rente für junge Menschen im Alter sicher. Doch noch etwas ist sicher: Die Rente wird wohl kaum ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Da ist die private Vorsorge gefragt, um im Alter nicht hilfsbedürftig zu werden.
Experten raten jungen Menschen da entschieden von der bekannten Kapitallebensversicherung ab. Hier gibt es das Problem, dass die Versicherung nur sehr schwerfällig auf gewünschte Beitragsanspassungen reagiert und eine vorzeitige Auflösung der Versicherung große Verluste mit sich bringt. Das kann aber notwendig werden, wenn es eine Schlechtverdienerphase im Leben gibt und man die Beiträge gerne senken möchte oder man das Angesparte Geld zur Auszahlung bringen will. Besonders bei jungen Menschen ist es schwer, über 40 Jahre in die Zukunft zu sehen. Experten raten daher zu flexiblen Sparmodellen, wie zum Beispiel den privaten Ansparverträge von Banken. Hier können die Sparbeträge flexibel angepasst werden und man kann das Kapital im Notfall wieder freimachen.
Wichtig ist nur, dass man früh mit dem Sparen beginnt, dann arbeitet der Zinseszins-Effekt für einen. Selbst 50 Euro pro Monat können so über 40 Jahre eine sehr hohe Summe einbringen.
2 KommnentareKart-Unfall ist kein Betriebsunfall
Kart-Fahren erfreut sich in Zeiten, wo die Popularität der Formel-1 auf ihrem Höhepunkt ist, immer größerer Beliebtheit. So auch bei den Herstellern selbst. Im betroffenen Fall hat DaimlerChrysler Kart-Fahren für Betriebsangehörige, Pensionäre und deren Ehepartner bezuschusst. Ein Mann ist auf einer Kartbahn im nordhessischen Kaufungen verunglückt hat hatte sich einen komplizierten Bruch der Fußwurzel zugezogen. Die Folge war eine vier Monate lange Arbeitsunfähigkeit. Der Mann beantragte, dass er als Arbeitsunfall im Rahmen des Betriebssportes anerkannt wird.
Sein Anliegen wurde jedoch von der Berufsgenossenschaft Metall abgelehnt und auch seine Klage vor dem Sozialgericht Kassel scheiterte. Nach Ansicht der Richter, handelt es sich bei Motorsport nicht um Betriebssport, der eigentlich zum Ausgleich zu den betrieblichen Belastungen gedacht sei. Die Richter sehen Motorsport eher be- als entlastend. “Insofern ist es nicht zu rechtfertigen, Unfälle beim Kart-Fahren als gesetzlich unfallversichert anzusehen und die Arbeitgeber als alleinige Beitragszahler in der Unfallversicherung dafür haften zu lassen”, teilten die Richter in ihrem Urteil mit.
Keine KommentareEs ist nicht immer Unfallflucht
Die Bremsen versagen und man fährt in der tiefen Nacht mit seinem Auto in eine Leitplanke. Was jetzt tun? Bislang war die gängige Auffassung so, dass man am Unfallort ausharren musste um nicht Unfallflucht zu begehen und so den Versicherungsschutz fahrlässig aufs Spiel zu setzen.
Dem ist aber nicht immer so. In einem Urteil entschied das Amtsgericht Homburg, dass ein Autofahrer, der oben geschilderten Unfall hatte, mit 20 Minuten lang genug gewartet und somit auch keine Unfallflucht begangen hat. Der Beklagte war in diesem Fall am Abend von der Fahrbahn abgekommen und in eine Leitplanke gerauscht. Den doch erheblichen Sachschaden an Leitplanke und Pkw meldete er aber erst am nächsten Morgen bei der Polizei, nachdem er in der Nacht über 20 Minuten am Unfallort ausgeharrt hatte. Die Haftpflichtversicherung erstattete den Schaden an der Leitplanke zunächst, forderte das gezahlte Geld dann aber vom Versicherten zurück. Ihrer Ansicht nach habe er Unfallflucht begangen, was gegen den Versicherungsvertrag verstößt.
Das Gericht entschied für den Versicherten und stellte zugleich fest, dass am Tag eine Wartezeit am Unfallort von 15 bis 20 Minuten angemessen ist. So waren die über 20 Minuten in der Nacht legitim. Zudem war im oben genannten Fall auch nicht zu erwarten, dass noch jemand in der Nacht die Stelle des Unfalls passiert oder die Polizei den Unfall aufnimmt. Die Versicherung musste also den Schaden in voller Höhe zahlen.
Keine KommentareGroßes Sparpotential bei Hausrat-Policen
Heute sind knapp 80 Prozent der Deutschen über eine Hausratversicherung abgesichert. Der Preis scheint dabei jedoch eine nebensächliche Rolle zu spielen, dabei würde sich gerade hier ein Vergleich lohnen. Teilweise gibt es bis zu 50 Prozent Sparpotential bei den Hausrat-Policen. Thorsten Rudnik, Versicherungsexperte vom Bund der Versicherten warnt jedoch davor, zu sehr auf den Preis zu schauen. “Ein Vergleich lohnt sich, aber es sollten erst die Bedingungen und dann der Preis verglichen werden”.
Nimmt man die Billigste, kann das einen später teuer zu stehen kommen. Verlockend sind oft die Basispakete der Versicherer. Hier kann man meist deutlich sparen. Man sollte aber unbedingt einen Blick auf die Extras werfen, denn die können so richtig teuer werden. Bei den Preisen gibt es regionale Unterschiede. Eine Hausratversicherung für eine Stadtwohnung ist so zum Beispiel deutlich teurer als die für eine Wohnung auf dem Land. Hier fließen Wahrscheinlichkeiten für Diebstähle und andere Schadensquellen in die Berechnungen der Versicherungen ein.
Eine Hausratversicherung lohnt aber nicht immer. Ist die Person zum Beispiel in der Lage, im Fall eines Verlusts des Haustands diesen aus eigener Kraft wieder zu ersetzten, kann man überlegen ob es notwendig ist. Im anderen Fall ist jedoch unbedingt zu einer Hausratversicherung zu raten. Die springt bei Schäden am Hausstand durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel, Einbruch und Vandalismus sowie Blitzschlag ein. Abgedeckt sind zum Beispiel Möbel, Bilder, Vorhänge, Haushalts- und Phonogeräte sowie Kleidung, Geld und andere Wertgegenstände, die bei Abschluss jedoch korrekt zu beziffern sind, damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt.
Keine KommentareTeilzahlungen bei grober Fahrlässigkeit
Schnell ist es passiert. Man hat Äl für das Essen in der Pfanne heiß gemacht, das Telefon klingelt und man ist einen Augenblick unachtsam und schon steht die Küche in Flammen. Ob die Hausratversicherung den Schaden zahlt, hängt von der jeweiligen Police und vom konkreten Einzelfall ab. Die gesetzliche Lage ist in einem solchen Fall klar geregelt. Es gilt das so genannte “Alles-oder-nichts-Prinzip”. Handelt der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig, muss die Versicherung nicht für den gesamten Schaden aufkommen.
Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät: “Versicherte sollten unbedingt darauf achten, ob ein Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit angeboten wird”. Das bedeutet nichts anderes, als das die Versicherung in diesem Fall auch bei einer Mitschuld des Versicherten für einen Teil des Schadens aufkommt. Das ist eine durchaus sinnvolle Erweiterung der normalen Police, bringt aber auch einen Aufschlag auf die Prämien mit sich. Im oben genannten Fall haben sich die Versicherung und der Versicherte auf grobe Fahrlässigkeit geeinigt und die Versicherung hat einen Teil des Schadens übernommen. Hätte der Versicherte die Wohnung verlassen, wäre es hingegen Vorsatz gewesen.
Ab 2008 wird die so genannte “Teilzahlungsregelung” aller Wahrscheinlichkeit nach für alle Versicherten gelten. Ab dann kann es nach dem “Quotenprinzip” gehen. Je nach Grad der Mitschuld des Versicherten am entstandenen Schaden kann dann die Zahlung der Versicherung variieren. Das Prinzip findet heute bereits Anwendung. Kunden der Huk-Coburg-Gruppe, Gothaer, Axa und CosmosDirekt können bereits heute mit Teilzahlungen im Fall von grober Fahrlässigkeit rechnen.
Keine KommentareDraufhalten statt zahlen?
Es mag ja gut gemeint gewesen sein, und doch letztlich hätte er anderes handeln sollen. So sagt es zumindest das Landgericht Nürnberg in einem aktuellen Fall.
Worum es geht? Der Autofahrer fuhr auf einer Landstraße und bremste abrupt, weil er auf der Straße ein Eichhörnchen gesehen hatte, was er nicht überfahren wollte. Der Autofahrer, der sich hinter ihm befand, hatte zu wenig Abstand und fuhr auf. Man mag nun denken: Okay , normaler Fall für die Versicherung , der Fahrer, der aufgefahren ist, hat Schuld und die Sache ist geklärt. Doch das Landgericht Nürnberg entschied anders. Zwar sei der hinten fahrende Autofahrer zum größeren Teil, um genau zu sein 75 Prozent Schuld, doch auch der vordere Autofahrer, wer das Eichhörnchen letztlich nur schützen wollte, muss ein Viertel des Betrages selber zahlen bzw. seine Versicherung muss dafür haften.
Letztlich ist die Regel also, lieber draufhalten anstatt selber zahlen zu müssen. Ich finde, hier wird das Lebewesen, egal ob es ein Tier ist, nicht genügend gewürdigt und die Menschen werden dazu angehalten, Leben so zu zerstören, um nicht am Ende noch selber viel Geld bezahlen zu müssen. In solchen Fällen sollte man die Gesetze nochmal überdenken und möglicherweise in einem zukünftigem Fall anderes handeln.
Keine KommentareHilfe für Existenzgründer bei KV-Beiträgen
Existenzgründer haben oft einen schweren Stand. Besonders in den ersten 1-2 Jahren reicht das Geld hinten und vorne nicht. Die schmalen Gewinne werden oft sofort wieder in die Firma investiert und der größte Kostenfaktor sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Existenzgründer leben dadurch fast auf ALG II-Niveau. Für die gibt es jetzt Hilfe vom Staat. Selbständige, deren Netto-Einkommen nur knapp über ALG II-Niveau liegt, können die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Bundesagentur für Arbeit bezuschussen lassen.
Das wird bereits so praktiziert und ist zudem im “Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden” festgeschrieben. Das Gesetz soll verhindern, dass erwerbsfähige Personen nur durch die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung hilfsbedürftig werden und so einen Anspruch auf ALG II erlangen. Der Antrag auf Zuschuss kann direkt bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
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