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Leihwagen nach Unfall - Vermieter müssen informieren

Menschen, die aus beruflichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind, sind oftmals nach einem Unfall dazu gezwungen, sich einen Leihwagen zu mieten. War man nicht selbst an dem Unfall schuld, sollte man aufpassen in welcher Preisklasse sich der gemietete PKW befindet. Ist der Mietwagen zu teuer, kann es sein, dass er nicht als Kostenpunkt von den Gerichten und Versicherern akzeptiert wird. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun in einem Urteil entschied, liegt die Aufklärungspflicht hier bei den Autovermietern. So müssen die Autovermieter unmissverständlich auf mögliche Probleme mit der Versicherung hinweisen, da der Kunde oft nicht weiß, dass die Tarife für Ersatzwagen während der Reparatur erheblich höher seien als die Normaltarife. Weil diese teuren Tarife nicht mehr von allen Gerichten und somit auch nicht von den Versicherern anerkannt würden, müsse der Autovermieter seine Kunden aufklären.



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2 Comments so far

  1. Torsten August 9th, 2006 9:17 am

    Viele Versicherungen bieten auch die Möglichkeit sich statt einem mietwagen den Nutzungsausfall auszahlen zu lassen. Wer sich dann für die Dauer der Reparatur mit einem kleinen Fahrzeug begnügen kann, bekommt dann auch häufig ein kostenloses kleines Ersatzfahrzeug von seiner Werkstatt. Also hat man mehr Geld kassiert und ist dennoch mobil. Das ganze ist auch legitim, verstößt also gegen keinerlei Regeln.

  2. [...] Ist das eigene Fahrzeug aufgrund einer Reparatur nach einem Unfall zeitweise nicht einsatzfähig, nehmen viele Autofahrer die Möglichkeit eines Ersatzwagens in Anspruch. Dieser muss jedoch nicht unbedingt immer mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet sein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass der Entleiher dazu verpflichtet ist, sich über den Versicherungsschutz des Ersatzwagens selbständig zu informieren und sich nicht darauf zu verlassen, dass immer und für jedes Fahrzeug Vollkaskoschutz besteht. Im konkreten Fall bekam eine Frau für die Dauer der Reparatur ihres Firmenwagens einen teilkaskoversicherten Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, mit dem sie einen Unfall hatte. [...]

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