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Beiträge aus August, 2006

Haftpflicht: Urlaubsschäden nicht immer inbegriffen

Wer in den Urlaub fährt und dort zum Beispiel ein Ferienhaus anmietet, der sollte sich vorher unbedingt über seinen Versicherungsschutz vor Ort informieren. Im Regelfall werden Schäden, die an dem Haus entstehen, auch von den Versicherungen übernommen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall ein Blick ins Kleingedruckte der Policen. In der Regel werden nämlich nur Schäden an der Immobilie übernommen und nicht Schäden, die zum Beispiel an den Einrichtungsgegenständen entstehen. Alle Dinge, die beweglich sind, fallen unter diese Regelung. Wer hier Ärger vermeiden möchte, der prüft seinen Vertrag vorher auf derartige Ausschlüsse. Gute Versicherungen umfassen auch die Absicherung von beweglichen Einrichtungsgegenständen.


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Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Arbeit

Wer ehrenamtlich für zum Beispiel einen Verein oder eine andere Organisation tätig ist, der sollte unbedingt seinen Versicherungsstatus prüfen. Das gilt insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten in verantwortlichen Positionen, zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, etc. Zwar haben die meisten Organisationen eine Haftpflichtversicherung für ihre Mitarbeiter, die für alle Schäden, die durch normale Fahrlässigkeit entstehen, aufkommt, aber dennoch ist es ratsam hier nachzufragen und sich über den Versicherungsstatus aufklären zu lassen. Auch ein Check der eigenen Haftpflicht ist ratsam. Manche enthalten bereits einen Schutz für ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch die Unfallversicherung ist wichtig. Es sollte abgeklärt werden, ob die Organisation eine so genannte “Gruppenunfallversicherung” abgeschlossen hat. Wahlhelfer, Elternräte an Schulen oder Katastrophenschutzhelfer sind zum Beispiel innerhalb ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit über die Landesunfallkassen versichert.

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Riester-Rente entwickelt sich zum Verkaufsschlager

Wie der Investmentverband BVI kürzlich bekannt gab, setzen immer mehr Menschen beim Thema der privaten Altersvorsorge auf die Riester-Rente. Alleine im ersten Halbjahr 2006 registrierte der BVI über 230 000 neue Verträge. Das entspricht etwa den gesamten Verträgen aus 2005. Das Interesse kommt nicht überraschend, da die Riester-Rente eine der wenigen privaten Vorsorgemöglichkeiten ist, die staatlich gefördert wird. So spendiert der Bund jedem Inhaber einer Riester-Rente 114 Euro Grundzulage plus 138 Euro je Kind. Ab 2008 wird die Förderung sogar auf 154 Euro und 185 pro Kind steigen. Ein Arbeitnehmer mit beispielsweise zwei Kindern erhält dann satte 524 Euro Unterstützung. Aber auch bei der Steuer gibt es Vorteile. Die Beitragszahlungen sind innerhalb einer Grenze von bis zu 1575 Euro als Sonderausgabe absetzbar. 2008 steigt dieser Grenzbetrag auf maximal 2100 Euro. Doch einen Anspruch auf Förderung hat nicht jeder. Zunächst kommen nur die in den Genuss von staatlichen Förderungen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Neben den Arbeitnehmern, dürfen sich auch Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst über die Förderung vom Staat freuen.

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Verschlossene Außentür: Wohnungstür darf offen sein

Ist die Außentür verschlossen, muss die Wohnungstür nicht zwangsläufig auch abgeschlossen sein, um nicht den Versicherungsschutz zu riskieren. In einem Fall, den das Landgericht Dortmund zu entscheiden hatte, drangen die Diebe durch eine verschlossene Kellertür in ein Mehrfamilienhaus ein und hebelten dort vom gemeinsam Treppenhaus aus bei einer Wohnung die unverriegelte Wohnungstür aus. Die Diebe erbeuteten Schmuck, Münzen und Bargeld im Wert von knapp 30.000 Euro. Die Hausratversicherung wollte die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit und der so in ihren Augen leichtsinnigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls nicht übernehmen. Muss sie doch. Das entschied das Landgericht Dortmund (AZ: 2 0 172/05) mit der folgenden Begründung. Die Hausratversicherung darf nicht einfach einen Einbruchdiebstahl abstreiten oder wegen der vermuteten groben Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern, wenn die Außentür des Hauses verschlossen ist.

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Verkauf der Lebensversicherung: Keine Ratenzahlung

Wer seine Lebensversicherung an eine Firma verkaufen möchte (wir berichteten), der sollte sich auf keinen Fall auf eine Ratenzahlung des Kaufpreises einlassen. Davor warnt momentan die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bei solchen Ratenzahlungen wird ein Teil des vereinbarten Kaufpreises sofort ausgezahlt und den Rest gibt es in Raten über mehrere Jahre verteilt. Hier besteht ein großes Risiko, dass der Käufer in dieser Zeit in die Insolvenz gerät und der Restbetrag so verloren geht. Grundsätzlich sei aber der Verkauf von Lebensversicherungen eine gute Alternative zur vorzeitigen Kündigung, so die Verbraucherschützer. Mit 5 bis 15 Prozent mehr Geld kann man bei einem Verkauf rechnen.

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Haftpflicht zahlt auch bei verliehenem Auto

Man kennt das ja. Ein Freund möchte sich für einen Umzug gerne den Kombi leihen und man gibt ihm den Wagen natürlich, weil man helfen möchte. Der schätzt beim Ausparken aber die Länge des Fahrzeugs falsch ein und rammt ein anderes Auto. Wer kommt nun für den Schaden und die Reparatur der beiden Fahrzeuge auf? Eine gute Nachricht: Die Haftpflichtversicherung des Autobesitzers übernimmt den Schaden. Die Schäden am eigenen Auto übernimmt, wenn vorhanden, die Vollkaskoversicherung. Natürlich wird aber der Schadensfreiheitsrabatt heruntergestuft und die Versicherungsprämie steigt. Wer die Kosten von dem Freund ersetzt haben möchte, steht eventuell vor einem Problem. Wurde vorab nichts vereinbart, muss der Freund nichts zahlen. Am besten macht man das vorher kurz schriftlich, auch wenn das zuerst für Freunde unüblich erscheint.

So schnell verliert man den Versicherungsschutz nicht. Wenn der Vater zum Beispiel sein Auto dauerhaft an die Tochter verleiht, die in einer anderen Stadt studiert, muss dies nicht der Versicherung gemeldet werden, um dem Versicherungsschutz auch für die Tochter zu gewährleisten. Einzige Ausnahme sind Versicherungsverträge, in denen der Halter auch gleichzeitig als alleiniger Fahrer eingetragen ist. Hier sollte man sich gut überlegen, ob man sein Auto verleiht. Man erhält ja schließlich einen Rabatt von der Versicherung, weil man alleiniger Fahrer ist und so auch das Risiko geringer ist. Den Versicherungsschutz verliert man trotzdem nicht. Es kann aber nach einem Schaden, der durch einen solchen Verleih entstanden ist, zur Zahlung einer Vertragsstrafe kommen.

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Was auf gesetzlich Versicherte zukommt

Die Gesundheitsreform ist aktuell in aller Munde. Nun gibt es auch die ersten Stimmen, was wirklich auf die Versicherten zukommen wird. Was als so gut wie sicher gilt, ist die Beitragserhöhung 2007 um 0,5 Prozentpunkte. Laut dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach sind diese Erhöhungen dringend notwendig, da die gesetzlichen Krankenkassen nur schuldenfrei in den neuen Gesundheitsfonds eintreten dürfen. Weitere Zusatzbeiträge sind aber möglich, sagt Lauterbach. Mögliche strengere Gesundheits-Checks für Risikopatienten sind ebenfalls möglich. Wer zum Beispiel unter einer Herzkrankheit oder Altersdiabetes leidet, der muss regelmäßig zu den Checks. Wer die nicht wahrnimmt, der kann zu höheren Zuzahlungen verpflichtet werden.

Die freiwilligen Aktivitäten und die Bonusmodelle der gesetzlichen Krankenkassen sind ebenfalls gefährdet. So meint Sieghart Niggemann, Leider der Ersatzkassen Westfalen-Lippe, dass sich keine Krankenkasse zukünftig noch freiwillige Aktivitäten wie z.B. “Leben ohne Qualm” oder “Sicher fühlen” leisten kann. Auch für den Wechsel in die private Versicherung wird es Anpassungen geben, die bislang aber noch nicht bekannt sind. Was bleibt, ist die Einstiegshürde von mindestens 4000 Euro beim monatlichen Bruttoeinkommen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

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Mehr Geld aus der Lebensversicherung holen

In der aktuellen Wirtschaftslage lösen jeden Monat rund 100.000 Menschen vorzeitig ihre Lebensversicherung auf.  Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit, es gibt viele Gründe, warum das Geld anderweitig benötigt wird. In erster Linie profitieren die Versicherungen von den Kündigungen. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert quasi bei Null. Da lohnt sich ein Blick auf andere Märkte. Man kann die Lebensversicherung auch an andere Firmen verkaufen, die den Vertrag dann bis zum Ende weiterführen um die Auszahlungssumme zu kassieren. Hier lässt sich oft mehr Geld erzielen, als bei einer Kündigung des Vertrags. Das Vorgehen ist relativ einfach. Der Versicherte schickt eine Kopie der Police zum Ankäufer und füllt dazu noch einen Fragebogen aus. Dann wird dieser geprüft und ein Angebot gemacht. Ganz unproblematisch ist aber auch dieser Weg nicht. Manche Versicherung arbeiten nicht gerne mit diesen Ankäufern zusammen. Letztlich bleibt ihnen aber trotzdem nichts anderes übrig, als dem Verkauf zuzustimmen, jedoch können sie den Ablauf des Verkaufs um einiges schwieriger gestalten.

Es eigenen sich aber nicht alle Lebensversicherungen zum Verkauf. Policen der größeren Gesellschaften sind leichter zu verkaufen. Bei Direktversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen ist die Chance gleich Null. Auch sollte der Vertrag maximal noch 15 Jahre laufen, mindestens 10.000 Euro Versicherungssummer aufweisen und mindestens einen Rückkaufswert von 5.000 Euro haben. Kurze Restlaufzeiten und hohe Rückkaufswerte sind die besten Verkaufsargumente.

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Für die Vorsorge auf Autos und Urlaub verzichten

Die Kosten steigen immer weiter, die Steuern werden weiter erhöht und die Politiker fordern auch noch, dass wir für die Altersvorsorge auf neue Autos und Urlaub verzichten sollen. In den vergangenen Wochen zog Finanzminister Peer Steinbrück mit seiner Äußerung, die Deutschen sollten doch mal auf den Urlaub verzichten um Altersvorsorge zu betreiben, den Zorn der Nation auf sich. Nun schlägt Walter Riester (SPD) in die gleiche Kerbe und fordert von den Deutschen, dass sie mit Blick auf die Altersvorsorge auf ein neues Auto verzichten sollen. “Die Deutschen haben zwar eine hohe Sparquote, geben aber das Geld für andere Dinge, etwa ein neues Auto, aus. Das sollte sich ändern, wenn sie sich im Alter noch etwas leisten wollen”, sagte Riester. Innerhalb der eigenen Reihen sorgen die Äußerungen für großen Unmut. So nannte der industriepolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Garrelt Duin, den Vorschlag “unerträglich”.

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Frauen bei Altersvorsorge benachteiligt?

Es ist ein Fakt: Frauen können sich Vorsorge oft nicht leisten. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag der Postbank durchgeführten Studie. Viele Erklärungen, warum das so ist, gehen oft am Kern des Problems vorbei. Nicht in der Psyche liegt die Ursache, dass Frauen nicht so viel Geld zurücklegen wie Männer, sondern im geringeren Einkommen der Frauen. Da sind Klischees fehl am Platz. Die Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach hat zum wiederholten Mal ergeben, dass berufstätige Frauen weniger Geld als Männer für die private Altersvorsorge ausgeben. Dabei sind gerade die Frauen von der so genannten Altersarmut bedroht. Frauen müssen im Alter im Schnitt mit 695 Euro Rente pro Monat auskommen, Männer hingegen mit 997 Euro. Monatlich geben die Frauen in etwa 80 Euro weniger für die Altersvorsorge aus, als die Männer. Laut dem Ergebnis der Umfrage ist das Problem eher darauf zurückzuführen, dass Frauen eher Jobs wählen, die von der Gesellschaft niedriger bewertet und daher auch schlechter bezahlt werden, wie z.B. Kindergärtnerin oder Verkäuferin. Dazu kommt, dass die Anzahl der vollzeitbeschäftigten Frauen von 1991 bis 2004 um 1,6 Millionen zurückgegangen ist, während die Zahl bei Teilzeitjobs um 1,8 Millionen anstieg.

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Private Krankenversicherungen kritisieren Reformpläne

In den vergangenen Tagen wurden in den Medien die ersten Eckpunkte der Reformpläne zum Umbau der privaten Krankenversicherung bekannt. Bei den Versicherern stoßen diese Pläne auf breite Ablehnung. Sowohl im TV als auch in Zeitschriften wurden Beitragserhöhungen von bis zu 37 Prozent genannt. Das werde nicht geben, teilen die Versicherer mit. Der PKV-Verband wehrt sich ebenfalls entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung. Reinhold Schulte, Vorsitzender des PKV-Verbands, sagte, mit der Gesetzesvorlage würde die PKV faktisch abgeschafft. Dr. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbands, sprach sogar von einer “verkappten Bürgerversicherung”. Bislang handelt es sich allerdings lediglich um ein Arbeitspapier. Kanzlerin Merkel (CDU) sagte jedoch schon, dass man feste Verabredungen in der Koalition zur Zukunft der privaten Krankenversicherung getroffen habe.

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Unfallschutz bei Lebensversicherungen überflüssig

Wie die Zeitschrift “Finanztest” in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt, sind Lebensversicherungen, die eine Zusatzversicherung für den Fall eines Unfalltods beinhalten, überflüssig. In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Kapitallebensversicherungen, die eine solche Zusatzversicherung beinhalten. “Finanztest” kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zusatzversicherung, die im Fall eines Unfalltods des Versicherten eine doppelte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen zahlt, nicht nur überflüssig ist, sondern auch unnötig die Rendite drückt. Bei Versicherungen mit dem Zusatzschutz, werden die gezahlten Beiträge ausschließlich in den Risikoschutz eingezahlt und gehen nicht in den Sparanteil über. Je größer also die Laufzeit des Vertrages, desto größer ist der Renditeverlust. Sollte der in der Kapitallebensversicherung schon enthaltene Todesfallschutz nicht ausreichen, ist die Unfalltod-Zusatzversicherung keine Lösung. Hier lässt sich eine eventuelle Lücke besser mit einer Risikolebensversicherung schließen. Die Zusatzversicherungen können immer zum Ende eines jeden Beitragszahlungszeitraums gekündigt werden.

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Private Krankenversicherung könnte teurer werden

Nicht nur die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer werden, auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung könnten durch die Gesundheitsreform deutlich ansteigen. Und das besonders für junge Leute. Um bis zu 37 Prozent könnten hier die Beiträge ansteigen, wie aus einem Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums hervorgeht. Hintergrund für diesen massiven Anstieg sind Pläne, dass die PKV jeden Besserverdienenden unabhängig von seinem Krankheitsrisiko zu einem festgelegten Standardtarif aufnehmen muss. Außerdem sollen Privatversicherte beim Wechsel von einer Versicherung zu einer anderen die Altersrückstellungen mitnehmen dürfen. Das wird die Privatpolicen deutlich teurer werden lassen. Das Ministerium erwartet hier besonders für junge Leute in nahezu allen Tarifen zweistellige Steigerungsraten. Ministeriumssprecher Klaut Vater spielte die Bedeutung des Entwurfs derweil herunter. Es handele sich nur um “das allererste Arbeitspapier”. Trotzdem zeichnen sich bereits deutliche Züge des am 1. Juli 2008 startenden Gesundheitsfonds ab.

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Vorsicht bei Abmeldung der Kfz-Versicherung

Wer im Begriff ist, seine Kfz-Versicherung zu kündigen, auch wenn zu einer neuen gewechselt wird, der sollte trotzdem vorsichtig sein. In einem Fall hatte der Betroffene seine Kfz-Versicherung gekündigt, weil er in eine neue wechseln wollte. Dies teilte er auch gemäß der Straßenverkehrsordnung der Kfz-Meldestelle mit. Zwischenzeitlich ergaben sich aber Probleme bei der Kündigung. Die Versicherung akzeptierte aufgrund der im Vertrag festgelegten Fristen die Kündigung nicht und der Betroffene musste dort bleiben und war auch weiter über diese Versicherung versichert. Da die Kfz-Meldestelle jedoch nichts mehr von ihm hörte, flatterte dem Pkw-Besitzer eine Kostenfestsetzung, inklusive einer Androhung der Stilllegung seines Wagens ins Haus. Und das wohl zu Recht, wie das OVG Lüneburg entschied. So ist es nicht entscheidend, ob eine Haftpflichtversicherung tatsächlich besteht, sondern ob die Zulassungsstelle davon Kenntnis hat. Da der Pkw-Besitzer diese Meldung aber vergaß, muss er die Schritte der Zulassungsstelle akzeptieren, da die Beamten nach Aktenlage entscheiden mussten.

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Reisegepäckpolice nahezu überflüssig

Wie die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung mitteilt, ist der Abschluss einer gesonderten Reisegepäckpolice bei vorhandener Hausratversicherung überflüssig. Über die Hausratversicherung sind Gepäck und andere Sachen, die Sie mit auf Reisen nehmen, auch außer Haus bei einer Abwesenheit bis zu drei Monaten und bis zu einem Wert von 10 000 Euro abgesichert. Wird zum Beispiel in Ihr Hotelzimmer oder das Ferienhaus eingebrochen, sind Ihre Sachen ebenso versichert, wie daheim. Die Hausratversicherung zahlt auch dann, wenn Ihnen zum Beispiel beim Sightseeing die Handtasche entrissen wird. Hier muss man aber klarstellen, dass die Versicherung nur bei Raum und nicht bei einem einfachen Diebstahl zahlt. Es muss also Gewalt im Spiel sein. Die Versicherungen haben für Wertpapiere, Bargeld und Schmuck verschiedene Höchstgrenzen. Laut Stiftung Warentest gehen die von 250 Euro bis 1000 Euro bei Bargeld.

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