Beiträge aus Juni, 2006
Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front
Nach der Techniker Krankenkasse (TK) erwägen nun offenbar auch zahlreiche andere gesetzliche Kassen Beitragserhöhungen in näherer Zukunft. Während die TK ihren Beitragssatz schon zum 1. Juli um 0,3 Prozent auf dann 13,1 Prozent anheben könnte, diskutieren auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) über Erhöhungen im Herbst.
Ebenso wie viele Betriebskrankenkassen will die Barmer Ersatzkasse (BEK) ihre Beiträge zunächst stabil halten. Das gilt allerdings nur für das laufende Jahr. Wie die Entwicklung ab 2007 verlaufen wird, ist noch offen.
Als Grund für die Beitragssteigerungen auf breiter Front nennen die Krankenkassen gestiegene Kosten und erwartete ‚"neue Milliardenbelastungen" wie etwa die Anhebung der Mehrwertsteuer Anfang 2007 von jetzt 16 auf dann 19 Prozent.
Keine Kommentare
Frist bei freiwilliger Krankenversicherung
Wer nicht mehr bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, sondern sich freiwillig weiter versichern lassen will, muss hierfür nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgericht zwingend die gesetzliche Frist von drei Monaten einhalten. Eine spätere Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Im aktuellen Fall hat ein arbeitsloser Mann aus Wiesbaden erst knapp vier Monate nach seinem Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Sozialamt der Stadt Wiesbaden die Aufnahme als freiwillig Versicherter bei der AOK beantragt. Er bat um eine schnelle Erledigung, da er chronisch krank sei und daher einen ständigen Medikamentenbedarf benötige.
Die AOK lehnte wegen Fristversäumnis eine Aufnahme ab. Obwohl das Sozialgericht der ersten und zweiten Instanz durchaus die Härte dieser Regelung im Einzelfall anerkennt, gibt es der Krankenversicherung recht. Das Gesetz ist hier eindeutig formuliert und die dreimonatige Frist auf jeden Fall einzuhalten. Geschieht dies aus eigenem Verschulden nicht, verfällt automatisch der Anspruch auf eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Betroffene im aktuellen Fall sei von der Arbeitsagentur auf das Probem mit seiner Krankenversicherung rechtzeitig hingewiesen worden und somit selbst verantwortlich für die Nichteinhaltung der Frist.
Keine KommentareVersicherung darf zu hohe Schadenszahlung zurückverlangen
Wie das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschied, darf eine Versicherung auch nach mehreren Jahren eine versehentlich zu hohe Schadenszahlung zurückfordern.
Im aktuellen Fall zeigte ein Kunde seiner Hausratversicherung einen Glasschaden an, der in Höhe von 325 Euro zu erstatten war. Die Versicherung überwies ihm aufgrund eines Fehlers bei der Dateneingabe jedoch 3258 Euro. Der Versicherte meldete den Irrtum nicht. Als nach drei Jahren der Fehler von der Versicherung bemerkt wurde, forderte sie den Kunden auf, das versehentlich zu viel gezahlte Geld zurückzuzahlen. Dieser weigerte sich jedoch mit der Begründung, er habe damals nicht bemerkt, dass zu viel gezahlt wurde und das Geld in der Zwischeinzeit ausgegeben. Zudem berief er sich auf den Zeitraum, der seitdem vergangen ist.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern sprach der Versicherung Recht und den Anspruch auf den Differenzbetrag von 2933 Euro zu. Zur Begründung des Urteils: In diesem konkreten Fall sei es wahrscheinlich, dass der Kunde sehr wohl Kenntnis von der falschen Auszahlung hatte, zum einen sei die Differenz zwischen gefordertem und erhaltenem sehr hoch gewesen und zum anderen werden nach Auffassung des Gerichts Kontoauszüge meistens sehr zeitnah gelesen und überprüft. Demnach sei auch das Argument des langen Zeitraums seit der Überzahlung hinfällig.
Keine KommentareHartz IV sorgt für Streit in der Union
Hartz IV sorgt nun nicht nur zwischen den Koalitionspartnern für Streit, sondern jetzt auch innerhalb der Union. Stoiber und Milbradt stellen sich hinter das Gesetz, allerdings planen andere Länderchefs eine Blockade im Bundesrat.
Wie die “Bild am Sonntag” berichtet gibt es bereits eine Front unionsregierter Bundesländer gegen das Korrekturgesetz zu Hartz IV. Laut BAMS wollen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und das Saarland das Gesetz im Bundesrat ablehnen. CDU und SPD hatten am Donnerstag im Bundestag unter anderem beschlossen, dass Arbeitsverweigerern die Unterstützung gänzlich gestrichen werden kann. Den Ministern der Union reichen die Änderungen angesichts der steigenden Kosten für Hartz IV allerdings nicht aus.
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil forderte die Ministerpräsidenten der Union in der “BAMS” auf der großen Koalition nicht in den Rücken zu fallen. “Ich appelliere an die gemeinsame Verantwortung von CDU, CSU und SPD”, sagte Heil. Die Koalition sei “ein Bündnis aus drei Parteien, nicht nur aus zwei Bundestagsfraktionen”.
Keine KommentareSteigender Altersdurchschnitt schmälert Gewinne
Laut einer neuen in Frankfurt veröffentlichten Studie der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton drohen deutschen Banken und Versicherungen durch den steigenden Altersdurchschnitt hohe Gewinnverluste.
Ältere Menschen investieren weniger in Aktien und nehmen selten noch einen Kredit oder eine Hypothek auf, ihre Altersvorsorge ist bereits abgeschlossen. Nach Geschäftsführer Hans Weiss gibt die heutige Generation 55+ bevorzugt ihr Geld aus, anstatt es wie früher anzusparen und zu vererben. Die klassischen Bankprodukte werden somit durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft in Zukunft immer weniger gefragt sein. Banken und Versicherungen sind daher gefordert, neue Konzepte zu entwickeln und spezielle Angebote für diese Generation zu erstellen, um den drohenden Ertragsrückständen etwas entgegen zu setzen. Hierzu gehören erweiterte Informationsdienste, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sind, wie z.B. Hilfe bei Rentenfragen, Schenkungen, Erbschaftsangelegenheiten und Nachfolgeregelungen, aber auch Beratungen zu Weiterbildungen und Freizeitangeboten.
Auch Versicherungen sind von dieser Entwicklung betroffen und müssen sich umorientieren, da davon auszugehen ist, dass ihre Prämieneinnahmen bis zum Jahre 2050 allein bei Lebensversicherungen um ca. 28 Milliarden Euro sinken werden. Erste Tendenzen für diese Neuorientierung gibt es zwar bereits, doch es sind noch längst nicht alle Ideen ausgeschöpft.
Keine KommentareKrankenkassen: Beiträge sollen steigen
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich bis Ende 2006 auf höhere Krankenkassenbeiträge einstellen. Laut Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse, Rudolf Hauke werde der durchschnittliche Beitragssatz von derzeit 13,45 Prozent auf bis zu 13,8 Prozent steigen, wenn sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert. Als Grund nennt Hauke die milliardenschweren Belastungen, die auf die Krankenkassen zukämen sowie unter anderem die Mehrwertsteuererhöhung und die Rücknahme des Steuerzuschusses für versicherungsfremde Leistungen.
Die Techniker Krankenkasse erwägt eine Erhöhung des Beitragssatzes sogar schon zum 1. Juli diesen Jahres.
Keine KommentareÄrztliche Kunstfehler
Ärztliche Kunstfehler können massive Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit des Patienten bedeuten. Im Gegensatz zu den USA, wo Betroffene vor den jeweiligen Gerichten nicht selten Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zugesprochen bekommen, scheuen sich in Deutschland immer noch viele Betroffene, gegen einen ärztlichen Kunstfehler rechtlich vorzugehen. Die Rechtsexpertin der D.A.S., Europas führender Rechtsschutzversicherung, Regina Spieler, fordert jedoch dringend alle Betroffenen auf, sich mit falscher oder unzureichender Behandlung nicht abzufinden, sondern sich schnell um eine Erstattung des entstandenen Schadens zu kümmern, denn nach drei Jahren verfällt der Anspruch.
Hierbei sind unbedingt verschiedene Dinge zu beachten, damit die Forderung des Patienten überhaupt eine Chance hat. Zunächst liegt die Beweislast für einen ärztlichen Kunstfehler immer beim Patienten, nur in Ausnahmefällen wie dem massiven Verstoß gegen ärztliche Pflichten muss der Arzt seine Unschuld beweisen. Deshalb ist eine exakte Dokumentation der Behandlung unerlässlich, von formalen Daten bis zu der eigenen Krankenakte, die jeder Patient anfordern darf und einem neutralen Gutachten, jede noch so kleine Information ist von Bedeutung.
Bei der Erstellung eines Gutachtens ist jedoch unbedingt die Krankenversicherung einzuschalten, die kostenlose Gutachter zur Verfügung stellt. Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kann für den Betroffenen teuer werden, denn diese Kosten müssen nicht erstattet werden. Wird in diesem Gutachten tatsächlich ein Kunstfehler festgestellt, sollte unbedingt ein Fachanwalt eingesetzt werden, der den Umgang mit der Berufshaftpflicht des Arztes beherrscht. Für die Übernahme der Kosten ist eine Rechtsschutzversicherung hier unerlässlich.
Keine KommentareBesteuerung von Biodiesel
Im Streit um die Besteuerung von Biokraftstoffen scheint sich ein Kompromiss als Lösung abzuzeichnen. Statt der zunächst von Bundesfinanzminister Steinbrück geplanten direkten vollen Besteuerung wollen Finanzpolitiker und Fraktionsspitzen von Union und SPD Biokraftstoffe durch eine längere Förderung nun vorerst doch steuerlich günstiger bleiben.
Im einzelnen sieht der angestrebte Kompromiss vor, dass reine Pflanzenöle bis 2007 steuerfrei und neue Bio- und synthetische Kraftstoffe bis 2015 steuerlich begünstigt bleiben. Ab 2008 sollen Pflanzenöle dann mit einer Steuer von 15 Cent belegt werden. Die angestrebte Vollbesteuerung von herkömmlichem Biodiesel aus Raps ab 2010 wird nicht verändert. Ebenfalls unverändert bleibt die Besteuerung von Äkodiesel als Beimischung zu herkömmlichem Kraftstoff von 15 Cent bis Ende des Jahres, ab 2007 wird dieser voll besteuert.
Inwieweit diese Subventionen mit EU-Recht kollidieren, muss ständig überprüft und bei Vertragsverletzungen müssen gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden.
Steinbrück sieht sich mit diesem Kompromiss mit ca. 60-70 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen konfrontiert, für den Verbraucher bedeutet diese Lösung voraussichtlich weiter steigende Benzinpreise, die Mineralölkonzerne dürfen sich hingegen auf ein Plus von ca. 3 Cent pro Liter freuen.
1 KommentarKeine Haftung bei heimlicher Schwarzfahrt
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem gestern bekannt gegebenen Urteil mitteilte, muss ein Fahrzeughalter nicht für Schäden haften, die bei einem Unfall enstanden sind, den ein heimlicher Schwarzfahrer verursacht hat.
Im aktuellen Fall war ein angetrunkener Mann unbemerkt von der Halterin des Fahrzeugs mit deren Auto gefahren und hatte bei einem Überholmanöver einen Unfall verursacht. Hierbei wurde ein anderer Autofahrer schwer verletzt. Die Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Fahrers zahlte zwar zunächst dem Unfallopfer eine Schadenssumme, nahm ihn jedoch dann in Regress, diese Kosten in Höhe von ca. 150 000 Euro zurück zu erstatten. Dieser weigerte sich, die Forderung in ihrer Gesamthöhe anzuerkennen und verwies auf die Fahrzeughalterin.
Das Gericht stimmte diesem Verweis nicht zu, sondern verurteilte den Fahrer, der Versicherung die geforderte Schadenssumme weitgehend zu erstatten. Es begründete seine Entscheidung damit, dass er selbst durch seine unter Alkoholeinfluss unternommene, unberechtigte Fahrt den Versicherungsschutz verloren habe. Die Fahrzeughalterin habe weder von dieser Fahrt gewusst, noch sie geduldet und sei deshalb nicht ebenfalls haftbar zu machen. Die Versicherung könne daher nur bei dem tatsächlichen Fahrer Regress nehmen.
Keine Kommentare

