Beiträge aus Mai, 2006
Riester-Rente lohnt auch mit wenig Eigenkapital
Laut Aussage der Verbraucherzentrale in Bremen lohnt sich die Riester-Rente auch für Arbeitnehmer, die nur wenig Geld sparen können. Oft reicht schon eine geringe eigene Sparleistung aus, um eine hohe Förderung zu erhalten.
Eine Förderung durch den Staat der Riester-Rente erfolgt über Zulagen, die der Staat auf ein sogenanntes Riester-Konto überweist, sowie durch durch einen steuerlichen Abzug. Die Basiszulage liegt in diesem und im nächsten Jahr bei max. 114 Euro, die Kinderzulage beträgt 138 Euro. Um die Zulagen in vollem Umfang zu erhalten, müssen in beiden Jahren jeweils drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riestervertrag eingezahlt werden. Der Sparer muss diesen Betrag allerdings nicht in vollem Umfang selbst aufbringen, erläutert die Verbraucherzentrale sondern die Zulagen werden auch mitgerechnet.
Beträgt das Jahreseinkommen aus dem Vorjahr zum Beispiel 30.000 Euro, muss der Sparer in diesem Jahr 900 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Weil die Zulage von 114 Euro angerechnet wird, verringert sich der Betrag auf 786 Euro. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern kann der Eigenbetrag auf 396 Euro sinken, da der Staat einen Zuschuss von 504 Euro gibt.
Riester-Rentenversicherung: Satte Förderung. Sicher vor Hartz IV. Testsieger!
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Krankenkasse muss Kosten für Viagra tragen?
Laut einem Urteil des AG Frankfurt am Main mit dem Urteil vom 26.05.2006, Az. 32 C 3312/03-48 müssen Krankenkassen unter gewissen Umständen auch die Kosten für das Potenzmittel Viagra übernehmen.
Das Amtsgericht Frankfurt sprach im speziellen Fall einem Versicherten 320 Euro für ein Viagra-Rezept zu. Der Mann hatte das Medikament verlangt, weil er laut eigener Aussage an einer krankhaften Erektionsstörung leidet und deshalb auf Viagra angewiesen sei. Die Gutachten zweier Sachverständiger belegteb die Erektionsstörung des Mannes, stuften diese als Krankheit ein und sahen somit die Einnahme von Viagra als geeignetes Gegenmittel an.
Keine KommentareSteuer auf E-Mails und SMS?
Bislang wird der EU-Haushalt hauptsächlich durch direkte Beitragszahlungen der einzelnen Mitgliedländer (auf Basis der individuellen Wirtschaftsleistung), Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und Einfuhrzöllen finanziert. Um die Finanzierung der Staatengemeinschaft EU auch zukünftig zu sichern, werden im Europaparlament immer wieder Vorschläge für neue Finanzierungsquellen zur Diskussion gebracht.
Im Gespräch sind momentan zusätzliche Gebühren für Flugtickets, Sonderabgaben für Älkonzerne und die Idee des französischen Abgeordneten Alain Lamassoure: Die Einführung einer europaweiten Steuer auf E-Mails und SMS. Der Regierung von Präsident Jacques Chirac angehörende EU-Abgeordnete schlägt einen Aufschlag in Höhe von 0,00001 Cent pro E-Mail und 1,5 Cent pro SMS vor. Dies sei für den Einzelnen kaum spürbar, könne aber durch die Masse der täglich versendeten Nachrichten enorme Summen ausmachen.
Der Vorschlag ist jedoch unter den Abgeordneten heftig umstritten, nicht zuletzt deshalb, weil vor allem junge Leute durch diese Art der Abgaben belastet werden würden. Es bleibt abzuwarten, was die EU-Kommission von diesem Vorschlag hält, denn nur sie kann neue Gesetze auf den Weg bringen.
Keine KommentareDebeka für Pflicht zur Krankenversicherung
Dem Verbraucherschutz nach gibt es ca. 500.000 Menschen ohne Krankenversicherung, also Menschen die weder eine gesetzliche Krankenversicherung noch eine private Krankenversicherung nachweisen können. Die Debeka Versicherung fordert nun eine gesetzliche Pflicht zu Krankenversicherung. Wer seine Krankenversicherung kündigt muss seinem Versicherer eine Folgeversicherung nachweisen, so Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender des Versicherungsunternehmens Debeka gegenüber dem Handelsblatt.
Dem Versicherungsvertragsgesetz nach kann jeder Versicherte, der seinen Krankenkassenbeitrag zwei Monate nicht zahlt oder einfach falsche Angaben beim Vertragsabschluss macht, vom vereinbarten Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Private Krankenkassen haben sich bereiterklärt Versicherte selbst nach dieser Frist wieder aufzunehmen. Eine Wiederaufnahme ohne Gesundheitsprüfung ist allerdings nicht machbar, meint Uwe Laue. Für Kunden die insolvent geworden sind fordert Uwe Laue eine staatliche Hilfe.
Keine KommentareVersicherungsschutz bei der Fussball WM
Jeder Veranstalter ist bei der Fußball-Weltmeisterschaft für das Wohl und die Sicherheit der Zuschauer verantwortlich solange sich der Besucher im Stadion befindet. Die Fifa hat nun zusammen mit dem Organisations-Kommitee ein umfangreiches Versicherungspaket abgeschlossen. Die Hamburg-Mannheimer bietet für fast alle Eventualitäten einen Versicherungsschutz, selbst gegen die Gefahren, die von terroristischen Anschlägen ausgehen.
Die Fifa und das Organisations-Kommitee haben bei der Hamburg Mannheimer eine Versicherung die rund 158 Millionen Euro abdeckt abgeschlossen. Die Haftpflichtversicherung alleine deckt eine Schadenssumme von 140 Millionen Euro ab. Bezahlt wurden für den “Fußball WM 2006 Versicherungsschutz” in etwa 10 Millionen. Alleine mit dem Kauf eines Fussball WM Ticket ist jeder Zuschauer bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechtsschutzversichert. Selbst der WM Pokal ist in Höhe von 350.000 Euro versichert.
1 KommentarRente mit 68 - Großbritannien legt nach
Die wohl größte Rentenreform Englands steht an. Nach neusten Plänen von Premier Tony Blair müssen die Briten bald deutlich länger als bisher für ihre Rente arbeiten. In der Zeit zwischen dem Jahre 2024 und 2046 soll das Renteneintrittsalter bis auf 68 Jahre steigen. Derzeit beträgt das Renteneintrittsalter in England für Männer 65 und für Frauen 60 Jahre. Als Ausgleich für die Anhebung des Rentenalters soll gleichzeitig die staatliche Rente wieder an die normale Lohnentwicklung angepasst werden.
Die neuen Pläne sollen das geschätzte Rentenloch von knapp 84 Milliarden Euro zu schließen. Großbritannien hat wie viele andere Länder auch vor großen Problemen bei der Finanzierung des Rentensystems. Ausschlaggebend ist hier das steigende Lebensalter. Neben Deutschland, wo das Renteneintrittsalter ja bekanntlich auch ab dem Jahre 2029 auf 67 Jahre angehoben werden soll, sind nun also auch die Briten an der Reihe. Allerdings liegt die staatliche Rente in Großbritannien weit unter der Rente in Deutschland. Die Rente in Großbritannien macht derzeit weniger als 20 Prozent des Durchschnittverdiensts aus und würde laut Aussagen von Experten bis zum Jahre 2050 bis auf weniger als zehn Prozent sinken, wenn man nichts ändere.
Ehemalige DDR-Bürger sollen Rentenkonto überprüfen lassen
Arbeitnehmer, die in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt waren, sollten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der Stiftung Warentest dringend überprüfen, ob ihre Rentenunterlagen aus dieser Zeit vollständig vorliegen.
Ehemalige DDR-Betriebe, deren Nachfolgeunternehmen oder Archiv- und Dokumentationszentren müssen ihre Personal- und Lohnunterlagen nur bis zum 31. Dezember 2006 aufbewahren, danach dürfen sie vernichtet werden. Stellt sich nach diesem Datum heraus, dass es Lücken im Versicherungsverlauf gibt, können die in der ehemaligen DDR dokumentierten Versicherungszeiten wenn überhaupt nur mit größtem Aufwand rekonstruiert werden.
Da nicht alle diese Zeiten automatisch vom Rentenversicherungsträger gespeichert werden, rät die Deutsche Rentenversicherung allen betroffenen Versicherten, die sich nicht sicher sind, einen lückenlosen Versicherungslauf vorweisen zu können, eine Kontenklärung durchführen zu lassen, um später keine böse Überraschung bei Anfragen, individuellen Renteninformationen und der Berechnung der späteren Rente zu erleben. Dies betrifft vor allem Versicherte der Jahrgänge 1943 bis 1974.
Betroffene können bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz oder anderen Bundesländern, Rentenauskunfts- und Beratungsstellen oder den kostenlosen Service-Rufnummern der Deutschen Rentenversicherung weitere Informationen und individuelle Beratungen erfragen.
Keine KommentareSchaden durch Braunbär - Gothaer Versicherung hilft
Tierhalter, deren Schafe und Hühner von dem zum Abschuss freigegeben Braunbären bei seinem Streifzug durch Bayern gerissen wurden, erhalten nun eine Entschädigung. Die Gothaer Versicherung will für die durch den Braunbären entstandenen Schäden bei Wild - und Nutztieren aufkommen. Voraussetzung ist es allerdings den Nachweis zu erbringen, dass die Schäden tatsächlich durch den Bären und nicht durch ein anderes Raubtier entstanden sind, teilte ein Sprecher der Gothaer Versicherung am Mittwoch mit. Der Versicherungs-Konzern hat sich als Partner des Landesjagdverbands Bayern und Versicherer von über 5.000 bayerischen Jägern zu diesem Schritt entschlossen.
Die Gothaer Versicherung hat als Jagdversicherer bereits einige Erfahrung mit der Einwanderung anderer Wildtiere in Deutschland sammeln können, so kommt der Versicherer beispielsweise auch für Schäden auf die durch Luchse in den heimischen Wäldern angerichtet wurden.
Keine KommentareÄnderung des Bezugsberechtigten bei Lebensversicherung
Ob Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung, diese Art der eigenen Altersvorsorge oder die Absicherung der eigenen Familie im Notfall, ist bei den Deutschen nach wie vor sehr beliebt. Bei einer Kapitallebensversicherung ist der Bezugsberechtigte in aller Regel der Versicherte selbst. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung muss der Versicherte einen oder mehrere Bezugsberechtigte namentlich angeben, die im Leistungsfall (Tod des Versicherten) begünstigt werden.
Ist dieses Bezugsrecht unwiderruflich ausgesprochen, muss jeder Änderung zunächst vom Bezugsberechtigten zugestimmt werden, der einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung hat. Das Bezugsrecht kann auch widerruflich ausgesprochen sein, in diesem Fall ist der Bezugsberechtigte nur Leistungsanwärter, solange der Versicherte keine Änderung des Bezugsberechtigten vornimmt. Geschieht dies nicht, wird aus der Anwartschaft im Leistungsfall ein Rechtsanspruch.
Eine solche Änderung des Bezugsberechtigten, z.B. aufgrund veränderter Familienverhältnisse wie Scheidung, ist jedoch nur rechtsgültig, wenn sie dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt wurde. Ein einfacher Hinweis im Testament ist nicht ausreichend, denn die Lebensversicherung gehört nicht zu dem Nachlass, der testamentarisch geregelt werden kann.
Einzige Ausnahme: Im Versicherungsvertrag wurde kein Bezugsberechtigter namentlich genannt. In diesem Fall zählt die Versicherungssumme zum Nachlass und unterliegt den testamentarisch festgelegten Nachlassregelungen des Versicherten.
Keine KommentareGeänderte Rentenmitteilungen
Ab dem heutigen Tag werden 42 Millionen Versicherte geänderte Rentenmitteilungen erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung folgt damit der Korrektur der Rentenprognose durch die Bundesregierung.
Die seit 2002 verschickten Renteninformationen basieren auf den Rentenprognosen der Bundesregierung, die wiederum hauptsächlich auf den Löhnen und Gehältern der aktiven Bevölkerung beruhen. Der Bundesregierung wurde jetzt eine unrealistische und geschönte Hochrechnung vorgeworfen, die bei den Versicherten unrealistische Vorstellungen über ihre eigene Rente wecke und daher nicht verantwortlich sei. Nach langem Zögern hat die Regierung nun ihre Prognose tatsächlich nach unten korrigiert, der bislang angenommene Anpassungssatz von 1,5 – 2,5% wurde auf 1 – 2% pro Jahr gesenkt.
Für die Versicherten bedeutet dies deutlich weniger Rente. Nach der Deutschen Rentenversicherung können jüngere Versicherte zwar mit einem durchschnittlichen Plus von 2% rechnen, doch die Jahrgänge 1947-1954 müssen von einer maximalen Rentensteigerung von 1%, die heute 60-jährigen von einer Stagnation ihrer Renten ausgehen. Nicht berücksichtigt sind hier der sogenannte Nachholfaktor und die Rente mit 67.
Die Deutsche Rentenversicherung betont deshalb erneut die Bedeutung von ergänzenden Maßnahmen zur Altervorsorge, bei denen die Inflation ebenfalls zu berücksichtigen ist.
Keine KommentareSchadensregulierung bei Sturmschäden
Aufgrund der heftigen Unwetter am vergangenen Wochenende gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps für von Sturmschäden Betroffene. Damit die Versicherung schnell für die entstandenen Schäden aufkommt, gilt es, verschiedene Punkte zu beachten.
Welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist, hängt davon ab, welche Schäden wo entstanden sind. Alle Schäden am Gebäude selbst wie z.B. zerbrochene Fensterscheiben sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, während beschädigte Wohngegenstände wie Möbel unter die Hausratversicherung fallen.
Betroffene sollen möglichst zeitnah alle Schäden detailliert dokumentieren, eine Zuhilfenahme von Foto- und Filmaufnahmen sowie Protokolle, in denen Nachbarn oder andere Personen als Zeugen benannt werden, werden dringend empfohlen. Dies gilt besonders für Notreparaturen, die dringend durchgeführt werden müssen und nicht auf die Schadensregulierung durch die Versicherung warten können.
Die Versicherung sollte unverzüglich und am besten schriftlich kontaktiert, die Dokumentation der Schäden schnell übermittelt werden. Kaufbelege oder andere Quittungen, die über Anschaffungsdatum und Neupreis der beschädigten Gegenstände Auskunft geben, sind unbedingt beizulegen. Liegen der Versicherung alle nötigen Unterlagen vor, kann der Versicherte spätestens nach einem Monat eine Abschlagszahlung zur Schadensregulierung verlangen.
Die Verbraucherzentrale betont jedoch, dass Versicherungsunternehmen erst ab Windstärke 8 für Sturmschäden aufkommen. Das zuständige Wetteramt gibt hier Auskunft und händigt Betroffenen ggf. den entsprechenden Nachweis aus.
1 KommentarKfz-Versicherung muss bei Rettungshandlung zahlen
Wenn ein Autofahrer einem Wild reflexartig ausweicht und es daraufhin zu einem Unfall kommt, muss die Kfz-Versicherung für die entstandenen Fahrzeugschäden aufkommen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem aktuellen Fall, bei dem sich die Versicherung weigerte, die Fahrzeugschäden in Höhe von ca. 8600 Euro zu ersetzen.
Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Versicherte reflexartig und somit unbewusst gehandelt habe. Es bestand daher kein ausdrücklicher Rettungswillen, folglich auch kein Versicherungsschutz.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht, sondern gab der Zahlungsklage des Autofahrers statt, der nach eigenen Angaben einem Reh reflexartig ausgewichen und in der Folge selbst im Straßengraben gelandet sei. Die Anforderungen der Versicherungen seien zu streng. Wenn ein Unfall durch ein reflexartiges Ausweichen entstanden sei, ist es nach Auffassung des Gerichts unerheblich, ob ein sogenannter Rettungswillen vorlag, entscheidend ist, ob es letztendlich zu einer Rettungshandlung kam. Ist dies wie hier der Fall, muss die Versicherung für die entstandenen Schäden am Fahrzeug aufkommen.
Keine KommentareKunden klagen gegen Lebensversicherer
Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, verliert Geld. Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof diese Verluste im vergangenen Jahr allerdings begrenzt und die Versicherungen verpflichtet, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zu erstatten. In der Vergangenheit hatte der Rückkaufswert oftmals deutlich unter dieser Marke gelegen.
Für Kunden, früher mit entsprechend niedrigen Summen abgefunden wurden, besteht nun Hoffnung auf Nachzahlungen. Diese Ansprüche müssen allerdings vor Gericht durchgesetzt werden, und dabei helfen die Verbraucherzentralen.
Die Hamburger Geschäftsstelle koordiniert derzeit eine erste Sammelklage von elf früheren Versicherten. Sollten die Ex-Kunden vor Gericht Erfolg haben, könnte eine wahre Klagewelle auf die Assekuranzen zurollen. Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt geht davon aus, dass deutschlandweit bis zu sieben Millionen Menschen Ansprüche gegen ihren früheren Lebensversicherer geltend machen könnten.
Keine Kommentare‚"Gesundheitssoli" scheint vom Tisch
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat sich gegen weitere Steuererhöhungen ausgesprochen, die über die Anhebung der Mehrwertsteuer hinausgehen. Damit wandte sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident auch gegen den vor einigen Wochen von Unions-Fraktionschef Volker Kauder ins Gespräch gebrachten ‚"Gesundheitssoli".
Kauders Idee sah einen Aufschlag auf die Einkommenssteuer vor. Die Mehreinnahmen sollten in einen Fonds fließen, der die Gelder an die gesetzlichen Krankenversicherungen verteilen sollte, um auf diese Weise deren Finanzkrise zu entschärfen.
Kurt Beck, der vor kurzem selbst noch höhere Einnahmen für den Staat verlangt hatte, sprach sich nun dafür aus, erst einmal auf der Ausgabenseite anzusetzen. So könnten im System der gesetzlichen Krankenversicherung durch mehr Wettbewerb und den Abbau von Bürokratie noch deutliche Einsparungen erreicht werden.
Keine KommentareWeiter Uneinigkeit über Zukunft der Krankenkassen
Wie soll es mit den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen weitergehen? Wie kann der Kostenanstieg im Gesundheitswesen gebremst und die Finanzierung langfristig sichergestellt werden? Mit diesen Fragen beschäftigen sich die Gesundheitsexperten der Großen Koalition. Doch von einem Durchbruch sind die Partner noch weit entfernt.
Unverändert stehen sich zwei Modelle gegenüber, die einander widersprechen. So plant die SPD die Einführung einer Bürgerversicherung, für die Beiträge auf alle Arten von Einkommen erhoben würden. Kassenbeiträge würden dann nicht länger nur auf Arbeitslohn fällig, sondern auch beispielsweise auf Miet- und Zinseinnahmen.
CDU und CSU hingegen favorisieren das Modell der ‚"Kopfpauschale". Jeder Bürger soll demnach, unabhängig von seinem Einkommen, denselben Betrag einzahlen. Geringverdiener würden einen Zuschuss aus Steuermitteln erhalten.
Auf welchen Kompromiss sich beide Seiten am Ende einigen werden, scheint derzeit noch völlig offen. Einig sind sich CDU/CSU und SPD lediglich darin, dass nun eine nachhaltige Weichenstellung gelingen muss. Es mache wenig Sinn, so betonen Politiker beider Lager, wenn in zwei bis drei Jahren erneut über eine große Gesundheitsreform diskutiert werden müsse.
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