Kunden klagen gegen Lebensversicherer
Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, verliert Geld. Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof diese Verluste im vergangenen Jahr allerdings begrenzt und die Versicherungen verpflichtet, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zu erstatten. In der Vergangenheit hatte der Rückkaufswert oftmals deutlich unter dieser Marke gelegen.
Für Kunden, früher mit entsprechend niedrigen Summen abgefunden wurden, besteht nun Hoffnung auf Nachzahlungen. Diese Ansprüche müssen allerdings vor Gericht durchgesetzt werden, und dabei helfen die Verbraucherzentralen.
Die Hamburger Geschäftsstelle koordiniert derzeit eine erste Sammelklage von elf früheren Versicherten. Sollten die Ex-Kunden vor Gericht Erfolg haben, könnte eine wahre Klagewelle auf die Assekuranzen zurollen. Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt geht davon aus, dass deutschlandweit bis zu sieben Millionen Menschen Ansprüche gegen ihren früheren Lebensversicherer geltend machen könnten.
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