Beiträge aus April, 2006
Steuerentlastung bei Pflegekosten
Der Bundesrat hat am Freitag dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung entgültig zugestimmt. Privathaushalte als Auftraggeber werden damit steuerlich stärker gefördert. Dies kommt auch Haushalten mit Pflegebedürftigen die ambulant betreut werden zugute. Die steuerlichen Entlastungen gelten bereits für das Jahr 2006.
Bisher konnten 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden und es wurden maximal 600 Euro bis zum Jahr 2005 bei der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.
Ab dem Jahr 2006 verdoppeln sich jetzt die Beträge, Voraussetzung ist allerdings, dass die gepflegte oder betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder für sie Leistungen der Pflegeversicherung erbracht werden. Zusätzlich berücksichtigt werden kann nur der Pflege- und Betreuungsaufwand, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus geht. Die Steuerentlastung beträgt nach Angaben des Ministeriums somit 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro anstatt bisher 600 Euro.
Keine Kommentare
Riester-Rente immer beliebter
So langsam finden die deutschen imm mehr gefallen an der Riester-Rente, immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Abschluß einer Altersvororge in Form der Riester Rente. Die meisten setzen dabei auf Sparen mit Aktien, Aktienfonds - eine der drei möglichen Riester Varianten - galten Anfangs als die wenigst beliebteste Riester Variante, mausert sich nun aber zum absoluten Renner.
Hierfür gibt es zwei Gründe, zum einen der derzeit herrschende Börsenboom zum zweiten werden Anleger durch Rabatte im Internet auf riesterfähige Fonds überzeugt.
Die besten Fondssparpläne erwirtschafteten laut Finanztest in den vergangenen drei Jahren deutlich über zehn Prozent Rendite pro Jahr. Das schafften die zwei anderen Riester-Modelle, die vom Staat zur Altersvorsorge gefördert werden bei weitem nicht. Weder der Banksparplan noch die klassische Rentenversicherung erreichten diese Rendite.
Keine KommentareAutoversicherung für Fahranfänger drastisch gestiegen
Seit 2003 gab es eine starke Erhöhung der Versicherungsprämien speziell für Fahranfänger, die Prämien wurden für Fahr-Anfänger um satte 15% erhöht, zum Vergleich bei “erfahrenden Autofahrern” stiegen die Prämien seit 2003 lediglich um 8 %, somit gibt es einen Preisanstieg von satten 7 Prozent bei Fahranfängern zu verzeichnen.
Die billigen Versicherungen, also gerade die Versicherungsgesellschaften die in der Vergangenheit immer mit der billigen Autoversicherung für Fahranfänger geworben haben, haben jetzt die Prämien massiv erhöht. Scheinbar kam man mit der ursprünglichen Werbe - Kalkulation nicht mehr zurecht.
Tipp: An dieser Stelle auch nochmal der Hinweis auf unseren neuen Kfz Versicherungsvergleichsrechner, mit dem Sie bequem und kostenlos die Tarife mehrerer Kfz-Versicherungen vergleichen können. Zum KFZ Vergleichsrechner
Kein Versicherungsschutz ohne Rauchmelder ?
In vielen Bundesländern sind Rauchmelder bereits Pflicht, so führte Rheinland-Pfalz in 2003 als erstes Bundesland eine Rauchmelder-Pflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Später folgten dann das Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg. Auch Nordrhein-Westfalen als größtes deutsches Bundesland will sich nun der Rauchmelderpflicht anschließen.
Wer neu baut und die Pflicht nicht beachtet riskiert seinen Versicherungsschutz. Einiger Anbieter von Hausratversicherungen versuchen mit sogenannten Rauchmelder-Rabatten, die Kunden zum Einbau von Rauchmeldern zu bewegen und mehr für die eigene Sicherheit zu tun und damit gleichzeitig das Risiko der Versicherung zu verringern.
In den neueren Bedingungen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung findet sich unter dem Punkt “Sicherheitsvorschriften” folgendes: “Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten.”, wozu auch die Rauchmelderpflicht gehört. Der Versicherer kann in einem Falle des Falles unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand ohne Rauchmelder den Schaden vergrößert hat.
3 Kommnentare

