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Beiträge aus März, 2006

Abgefahrende Reifen: Versicherung muss zahlen

Trotz abgefahrener Reifen erlischt bei einem Unfall nicht unbedingt gleich der Versicherungsschutz. Das zumindest berichtet die Zeitschrift “OLG-Report” unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Die Versicherung muss nachweisen, dass dem Fahrzeughalter der Zustand der Reifen bekannt war und er ihn nicht beachtet bzw. den Zustand der reifen nicht kontrolliert hat (Az.: 7 U 50/04).

Das Gericht hob mit dem Urteil die vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und gab der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Kasko- und Haftpflichtversicherung statt. Der Kläger war bei regennasser Straße mit seinem Auto ins Schleudern geraten und gegen die Mittelleitplanke sowie einen Lastwagen geprallt. Als sich herausstellte, dass die Hinterreifen kein Profil mehr aufwiesen, weigerte sich die Versicherung, für den Schaden aufzukommen.


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Betriebliche Altersvorsorge in Gefahr

Die betriebliche Altersvorsorge hat sich als ein echtes Erfolgsmodell erwiesen. Millionen Deutsche Arbeitnehmer profitieren von der Möglichkeit, einen Teil ihres Gehaltes im Rahmen einer Direktversicherung in eine private Renten- oder Lebensversicherung fließen zu lassen. Entgeltumwandlung lautet der Fachbegriff. Der Teil des Gehaltes, der als Versicherungsbeitrag gezahlt wird, muss nicht versteuert werden, zudem werden keine Sozialabgaben fällig. Angestellte schlagen also zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sparen Steuern und sorgen zudem für ihren Lebensabend vor.

Doch nun droht der betrieblichen Direktversicherung das Aus – ausgerechnet durch ein Vorhaben der Bundesregierung, die sonst stets für die betriebliche Altersvorsorge die Werbetrommel rührt. Der Hintergrund: Die Große Koalition plant, ab dem Jahr 2009 Sozialbeiträge auch auf den Teil des Gehaltes zu erheben, der im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine Versicherung eingezahlt wird. Dadurch würde die Attraktivität dieser Altersvorsorge-Form deutlich sinken, viele Menschen würden vermutlich sogar darauf verzichten.

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Renten-Prognosen werden nach unten korrigiert

Einmal im Jahr bekommen mehr als 40 Millionen Versicherte Post von ihrem Rentenversicherungsträger. In dem Schreiben erhält jeder, der älter als 27 Jahre ist und seit mindestens fünf Jahren Beiträge in die Versicherung einzahlt, Informationen zu seinem Rentenkonto. Von besonderem Interesse ist dabei stets die Höhe der zu erwartenden Rente.

Es wird allerdings immer deutlicher, dass die bisherigen Berechnungen nicht mehr zu halten sind. Grundlage waren bislang stets jährliche Rentensteigerungen zwischen 1,5 und 2,5 Prozent. Auf absehbare Zeit stehen den Rentnern jedoch Nullrunden bevor – das ist spätestens seit dem Rentenversicherungsbericht der Regierung klar, der in dieser Woche vom Bundeskabinett abgesegnet wurde. Die Berechnungen müssen deshalb ganz neu angestellt werden, und das Ergebnis steht bereits fest: Die erwartete Rentenhöhe wird in den nächsten Briefen deutlich abgesenkt. Für viele Versicherte wird die Summe, die sie zu lesen bekommen, ein Schock sein.

Ein möglicher positiver Nebeneffekt könnte allerdings darin bestehen, dass diejenigen ‚"wachgerüttelt" werden, die bislang noch gar kein Geld oder nur zu geringe Summen in ihre private Altersvorsorge investieren. Denn spätestens beim Blick auf die deutlich niedrigere Summe im ‚"Renten-Brief" wird jedem deutlich, dass man sich nicht mehr allein auf die staatliche Rente verlassen darf. Statt dessen sind private Vorsorgeprodukte wie private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen und die Riester-Rente gefragt.

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Beitrag zur Rentenversicherung steigt

Als ein besonders wichtiger Baustein im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit galt bislang die Reduzierung der Lohnnebenkosten, um auf diese Weise die Schaffung neuer Arbeitsplätze attraktiver zu machen.

Vor dem Hintergrund der Defizite in der Rentenkasse geht die Bundesregierung nun jedoch den umgekehrten Weg: Von Beitragssenkungen ist keine Rede mehr, vielmehr soll im Jahr 2007 der Beitragssatz zur Rentenversicherung von derzeit 19,5 auf dann 19,9 Prozent steigen. Frühestens ab 2013, so rechnet Sozialminister Franz Müntefering (SPD) vor, könnten die Beiträge dann wieder sinken.

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‚"Arzneimittelsparpaket" soll gesetzliche Kassen entlasten

Zu den Hauptursachen für die Finanzprobleme bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zählen die stark gestiegenen Arzneimittelausgaben. Mit einem Sparpaket wollte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gegensteuern – doch der Bundesrat machte ihr zunächst einmal einen Strich durch die Rechnung.

Einsparungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro jährlich hatte sich die Ministerin von ihrem Gesetz versprochen, das eigentlich zum 1. April in Kraft treten sollte. Durch die Ablehnung am heutigen Freitag im Bundesrat ist dieser Termin aber nicht mehr zu halten, weil nun zunächst das Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat folgt. Frühestens in der ersten oder zweiten Aprilwoche könnte dann der Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit den Einspruch der Länderkammer zurückweisen.

Das ‚"Arzneimittelsparpaket" sieht vor allem die Verschreibung von preiswerteren Medikamenten, eine Stärkung des Marktes für Generika (Nachahmerpräparate) und ein Einfrieren der Preise für Medikamente bis zum Frühjahr 2008 vor.

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Geringeres Defizit bei der Pflegeversicherung

Gute Nachrichten sind selten, wenn es um die Sozialversicherungssysteme in Deutschland geht. Doch es gibt tatsächliche positive Meldungen – und als solche gilt ja bereits die Mitteilung, dass ein Defizit geringer ausgefallen ist als zunächst erwartet. Aktuell kommen solche Meldungen von der Pflegeversicherung.

Deren Minus lag im Jahr 2005 bei rund 360 Millionen Euro. Nur ein Jahr zuvor waren es noch 820 Millionen Euro gewesen. Grund für die relative Erholung waren höhere Einnahmen durch gestiegene Beiträge für Kinderlose. Wer keinen Nachwuchs hat, muss seit Anfang 2005 einen um 0,25 Prozent höheren Beitragssatz in die Pflegeversicherung zahlen.

Nach Angaben von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verfügt die Pflegeversicherung derzeit über Reserven in Höhe von rund drei Milliarden Euro. Dieses Polster verschaffe der Politik genug Zeit, um die notwendige Reform der Pflegekasse ‚"ohne Hektik" in Angriff zu nehmen.

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Riester-Rente soll freiwillig bleiben

Obwohl Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) bei der Vorlage des Rentenversicherungsberichtes nachdrücklich deutlich gemacht hat, dass sich in Zukunft niemand mehr allein auf die staatliche Rente verlassen dürfe, setzt er weiterhin auf die Bereitschaft der Bürger, freiwillig aktiv zu werden.

Der Vizekanzler verwies in Berlin vor allem auf die Riester-Rente als ein gutes Instrument für die private Altersvorsorge. Überlegungen, das Riester-Sparen zur Pflicht zu machen, erteilte der Minister allerdings eine Absage. Eine entsprechende Regelung sei “nicht geplant”.

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Rente reicht nicht mehr fürs Alter

Wie die FAZ berichtet kann laut dem kürzlich vorgelegten Rentenversicherungsbericht die Rente den Lebensstandard bald nicht mehr sichern.

Das Niveau der gesetzlichen Rente wird in den nächsten Jahrzehnten so stark absacken, daß sie für ein auskömmliches Leben im Alter nicht mehr reicht. Dies stellt der Rentenversicherungsbericht heraus, den Sozialminister Franz Müntefering an diesem Mittwoch in Berlin vorstellte. Nur wer zusätzlich kräftiger spart, als die meisten Menschen es heute tun, wird sich demnach so viel leisten können wie als Berufstätiger.

So fehlen im Jahr 2008 bereits 600 Millionen Euro und im 2019 soll Standardrente dem Bericht nach 1.414 Euro betragen, die private Altersvorsorge wird somit immer wichtiger und sogar die Politiker fordern die Menschen schon auf privat vorzusorgen.

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Gesetzliche Krankenkassen: 1,8 Milliarden Überschuss

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben im vergangenen Jahr einen Überschuss von rund 1,8 Milliarden Euro erwirtschaftet. Damit seien die Kassen nun ‚"praktisch schuldenfrei", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bei der Vorlage der Zahlen in Berlin.

Grund zur Entwarnung sind diese positiven Meldungen allerdings nicht. Insbesondere durch den Wegfall von Steuermitteln in Milliardenhöhe drohen den gesetzlichen Kassen bereits im nächsten Jahr neue Engpässe. Die Folge könnten dann wieder steigende Beitragssätze sein.

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Wie gesetzlich Versicherte von den Privatkassen profitieren

Aus Sicht der privaten Krankenkassen leisten Privatpatienten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Gesundheitswesens, von dem auch die gesetzlich Versicherten profitieren. Ohne die höheren Honorare für privat Versicherte könnten nämlich viele Arztpraxen nicht weiterbestehen.

Der Verband der privaten Krankenversicherung beziffert den zusätzlichen Umsatz, der durch die höheren Abrechnungssätze zustandekommt, auf fast zehn Milliarden Euro jährlich. Profiteure sind vor allem die niedergelassenen Ärzte, die ohne Privatpatienten insgesamt vier Milliarden Euro pro Jahr weniger einnehmen würden.

Die Kosteneinsparungen bei den gesetzlichen Kassen würden durch die privaten Kassen kompensiert, so der Verband. Auf diese Weise werde auch die Versorgung für die gesetzlich Versicherten gesichert.

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Alte Lebensversicherungsverträge verursachen Probleme

Lebensversicherungsverträge aus vergangenen Jahrzehnten bereiten den Assekuranzen zunehmend Kopfzerbrechen. Grund sind die deutlich höheren Garantieverzinsungen frührer Jahre. Der Mindestzins gilt während der gesamten Laufzeit.

Am Kapitalmarkt lassen sich diese Renditen mit vergleichsweise risikolosen Anlagen derzeit aber nicht erzielen. Die Versicherungen müssen deshalb entweder draufzahlen oder den Aktienanteil erhöhen – damit steigt dann allerdings nicht nur der mögliche Ertrag, sondern auch das Risiko.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz: BaFin, wacht über das Geschäft der Lebensversicherungen. Sie greift ein, wenn einer Gesellschaft - wegen der Verpflichtungen aus Altverträgen aus anderen Gründen - die finanzielle Schieflage droht.

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Aus für das ‚"Alles-oder-Nichts-Prinzip"

Schon wegen kleiner Fehler konnten Versicherte bislang ihren Versicherungsschutz einbüßen. Wer zum Beispiel Angaben im Versicherungsantrag vergaß oder gegen einen Paragraphen der Versicherungsbedingungen verstieß, der sah von den Assekuranzen häufig keinen Cent. Die Gerichte halfen den Kunden in vielen Fällen nur wenig.

So kann zum Beispiel eine vergessene Arztbehandlung, die die im Gesundheitsfragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben wurde, zum Verlust des Zahlungsanspruches führen - selbst dann, wenn dieser Arztbesuch mit dem Grund der Erwerbsunfähigkeit nicht das Geringste zu tun hatte.

Mit einem neuen so genannten Versicherungsvertragsgesetz will die Bundesregierung nun die Rechte der Versicherten stärken. Eine wichtige Neuerung: Es soll nicht länger das ‚"Alles-oder-Nichts-Prinzip" gelten. Vielmehr soll künftig je nach Schwere des Verstoßes oder Verschuldens der Versicherungsschutz eingeschränkt werden - aber nicht gleich ganz wegfallen.

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Lebensversicherer: Sicherheit von Rendite

Die Lebensversicherer sind vorsichtiger geworden, wenn es um Geldanlagen geht. Hatten sie Ende der 1990er Jahre noch in großem Stil auch in riskantere Aktien investiert, um die Rendite zu steigern, geht seit dem Börsencrash Sicherheit vor.

Die Kunden bekommen das in Form deutlich gesunkener Überschussbeteiligungen zu spüren. Von sechs oder sieben Prozent Gesamtverzinsung pro Jahr (Garantiezins plus Gewinnanteile) wie vor einigen Jahren ist die Branche weit entfernt. Derzeit beträgt der Durchschnitt etwa 4,3 Prozent jährlich.

Die Ursache wird beim Blick in die Statistik mehr als deutlich: Von rund 620 Milliarden Euro Kundengeldern in Lebensversicherungspolicen stecken weniger als 50 Milliardem Euro in Aktien. Der Aktienanteil liegt damit deutlich unter zehn Prozent – und nach der Meinung der meisten Experten wird sich daran in näherer Zukunft auch nur wenig ändern. Die Versicherten werden sich also weiterhin mit bescheidenen Renditen zufriedengeben müssen.

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Riester-Rente: Staatliche Zulagen haben große Bedeutung

Eine neue Modellrechnung des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) unterstreicht die Bedeutung der staatlichen Zulagen für Riester-Sparer. Im Laufe der Jahre kommt durch den Zinses-Zins-Effekt dank der Förderung ein Betrag heraus, der um ein Viertel über der Summe vergleichbarer Sparpläne ohne Geld vom Staat liegt.

Die Beispielrechnung bezieht sich auf einen Familienvater im Alter von 30 Jahren, der zwei Kinder und somit auch Anspruch auf die Kinderzulagen hat. Der Sparer kann mit einer Riester-Rente im Laufe von 30 Jahren auf ein Vermögen von 165.000 Euro kommen.

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Lebensversicherer wollen kundenfreundlicher werden

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 1. März seine Vorschläge für mehr Transparenz bei Lebensversicherungen vorgestellt. Der Verband schaltet sich damit in die laufende Diskussion um eine grundlegende Erneuerung des mehr als 100 Jahre alten deutschen Versicherungsrechts ein.

Die GDV-Vorschläge betreffen unter anderem die Modellrechnungen, die von den Beratern vor Vertragsabschluss vorgelegt werden. Viele Kunden fühlten sich in der Vergangenheit durch zu optimistische Berechnungen getäuscht. Besserung gelobt die Branche auch in einem anderen sensiblen Bereich: Vorzeitige Kündigungen sollen für die Versicherten fortan weniger Nachteile mit sich bringen. Die Versicherer versprechen ‚"nachvollziehbare, transparente Regelungen", die einen ‚"fairen Interessenausgleich" schaffen sollen.

Außerdem soll bei neuen Verträgen in Zukunft ein größerer Anteil der ‚"stillen Reserve", mit der Schwankungen am Kapitalmarkt ausgeglichen werden können, dem Kundenvermögen zugerechnet werden. Das erhöht die Gewinnbeteiligung und mithin die Rendite.

Dr. Bernhard Schareck, Präsident des GDV, sieht das neue Konzept als ‚"Wendepunkt" in der Geschäftspraxis der Lebensversicherer.

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