Kinder als unfreiwillige Privatpatienten
Werden gesetzliche Krankenkassen mit den privaten Kassen verglichen, dann wird stets auf einen wesentlichen Vorteil des gesetzlichen Systems für Familien hingewiesen: Wenn ein Ehepartner arbeitet und der andere den Nachwuchs aufzieht, sind sowohl der Partner als auch die Kinder kostenlos mitversichert.
Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den privaten Kassen nicht. Hier müssten sowohl für den nicht verdienen Ehepartner als auch für jedes Kind jeweils eigene Policen abgeschlossen und entsprechende Beiträge gezahlt werden. Deshalb lautet die Empfehlung an Väter und Mütter regelmäßig, im System der gesetzlichen Kassen zu verbleiben – auch wenn der Hauptverdiener mit einem Einkommen oberhalb der Pflichtgrenze zu einer privaten Kasse wechseln könnte.
Eine Besonderheit ergibt sich nämlich, wenn von zwei Elternteilen, die beide als Angestellte arbeiten, einer gesetzlich und einer privat versichert ist. Sobald ein Partner über der Versicherungspflichtgrenze liegt (derzeit 47.250 Euro Bruttoeinkommen im Jahr), muss das Kind automatisch ab der Geburt privat versichert werden. Das bedeutet eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung gegenüber der kostenfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Kasse.
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