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Autounfall aufgrund tiefstehender Sonne

Wird man als Autofahrer von der Sonne geblendet, überfährt eine rote Ampel und verursacht dann noch einen Unfall, so muss die Autoversicherung den eigenen Schaden nicht zahlen. Eine Frau wollte von ihrer Vollkaskoversicherung den Schaden an ihrem Fahrzeug ersetzt haben, nachdem sie wegen der tief stehenden Sonne ein Rotlicht übersehen und einen Unfall verursacht hatte.

Das Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 12275/05), wies die Klage allerdings ab und die Versicheruung musste den Schaden nicht zahlen.



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