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Aus für das ‚"Alles-oder-Nichts-Prinzip"

Schon wegen kleiner Fehler konnten Versicherte bislang ihren Versicherungsschutz einbüßen. Wer zum Beispiel Angaben im Versicherungsantrag vergaß oder gegen einen Paragraphen der Versicherungsbedingungen verstieß, der sah von den Assekuranzen häufig keinen Cent. Die Gerichte halfen den Kunden in vielen Fällen nur wenig.

So kann zum Beispiel eine vergessene Arztbehandlung, die die im Gesundheitsfragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben wurde, zum Verlust des Zahlungsanspruches führen – selbst dann, wenn dieser Arztbesuch mit dem Grund der Erwerbsunfähigkeit nicht das Geringste zu tun hatte.

Mit einem neuen so genannten Versicherungsvertragsgesetz will die Bundesregierung nun die Rechte der Versicherten stärken. Eine wichtige Neuerung: Es soll nicht länger das ‚"Alles-oder-Nichts-Prinzip" gelten. Vielmehr soll künftig je nach Schwere des Verstoßes oder Verschuldens der Versicherungsschutz eingeschränkt werden – aber nicht gleich ganz wegfallen.



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