Versicherungen News



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Beiträge aus Februar, 2006

Versicherung will nicht zahlen?

Spätestens im Schadenfall lernt man die Qualität seiner Versicherung kennen. In einem Schadenfall erfährt der Versicherte, dass er es ist, der zunächst vorleistend sein Geld in Form der Prämie an das Versicherungsunternehmen geleistet hat und es gar nicht so einfach ist, seinen Anspruch auf Schadensregulierung erfolgreich durchzusetzen.

Sobald ein Versicherer im Schadensfall seine Leistungsverpflichtung aus nicht eindeutig nachvollziehbaren Gründen ablehnt, sollte sich der Versicherungsnehmer anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen, rät der BSZ¬Æ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg)

Nach der gesetzlichen Beweislast hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Dazu gehört der Nachweis, dass der Schaden durch eine Ursache entstanden ist (sog. Gefahr) gegen die man sich versichert hat.

Gemäß ¬ß 12 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in 2 Jahren, bei Lebensversicherungen in 5 Jahren.

BSZ¬Æ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de


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Bei älteren Autos reicht die Teilkasko

Wer ein neues Auto kauft, der wählt in der Regel eine Vollkaskoversicherung. So sind bei einem selbstverschuldeten Unfall auch die Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Wird der Wagen mit einem Kredit finanziert oder geleast, ist eine Vollkasko ohnehin Pflicht, weil die Banken bzw. Finanzierungsgesellschaften eine solche Versicherung verlangen. Schließlich dient ja das Fahrzeug zumindest teilweise als Sicherheit für das Darlehen.

Wenn das Auto jedoch älter wird und der Kredit abbezahlt ist, dann sollte sich der Autofahrer Gedanken darüber machen, ob er wirklich noch den Vollkaskotarif braucht. Zwar lassen viele Fahrzeughalter aus Bequemlichkeit den bestehenden Vertrag einfach weiterlaufen – mit einer Umstellung auf Teilkasko könnten sie aber je nach Autotyp und Schadenfreiheitsrabatt eine Menge Geld sparen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung mit mehr Sicherheit

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für alle, die nach 1961 geboren wurden. Dieser Personenkreis hat nämlich keinerlei Anspruch mehr auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente.

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig abschließt, der kann zu vergleichsweise günstigen Beiträgen einen wirkungsvollen Schutz vor den finanziellen Folgen der Erwerbsunfähigkeit erreichen. Auseinandersetzungen gibt es allerdings mitunter zwischen Versicherungen und Versicherten über die Frage, wann und in welchem Umfang Zahlungen geleistet werden müssen.

Die ‚"HannoverscheLeben" setzt an diesem Punkt an und will ihren Kunden fortan mehr Sicherheit bieten. Im Leistungsfall soll ‚"die beabsichtigte Entscheidung durch anerkannte Verbraucherschützer" überprüft werden. An den dadurch entstehenden Kosten, so verspricht die Versicherung, werde sie sich ‚"großzügig beteiligen".

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Auch Beamte sollen länger arbeiten

Die Altersvorsorge der Beamten wird von der Allgemeinheit finanziert, denn sie zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dennoch werden wohl auch die Staatsdiener von dem Beschluss betroffen sein, das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anzuheben.

Das Sozialministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der BILD-Zeitung. Diese hatte aus dem Koalitionsvertrag zitiert, in dem es heißt, ‚"Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung" sollten ‚"wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen" werden.

Im Klartext bedeutet das: Auch Beamte werden fortan bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten müssen. Gehen sie früher in Pension, müssen sie – wie Angestellte auch – Kürzungen bei ihren Altersbezügen hinnehmen.

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Kritik und Zustimmung zur Rente mit 67

Nach dem überraschend schnellen Beschluss des Bundeskabinetts, die Rente mit 67 bereits bis zum Jahr 2029 und damit früher als bislang geplant einzuführen, hat es unterschiedliche Reaktionen gegeben. Während Gewerkschaften und Sozialverbände lautstark protestierten, gab es von Wissenschaftlern Beifall.

Gewerkschaftsvertreter wehrten sich gegen die ‚"faktische Rentenkürzung" und forderten, erst einmal müssten die Unternehmen in Deutschland eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen für ältere Menschen anbieten. Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Hirrlinger, bezeichnete die Entscheidung der Regierung als ‚"kleine Katastrophe". Er werde entschieden dafür kämpfen, dass diese Koalitionsvorlage niemals Gesetz werde.

Als ‚"unverzichtbar" hat hingegen der Finanzexperte Bert Raffelhüschen den Regierungsbeschluss bezeichnet. Die faktische Kürzung der Renten um etwa drei bis vier Prozent, die durch die Anhebung des Eintrittsalters erreicht werde, sei ‚"das letzte fehlende Glied in einer Kette von Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Rentenversicherung".

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Rente mit 67 bereits beschlossen

Manchmal geht in der Politik plötzlich alles ganz schnell. Erst am Wochenende hatte Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) mit seinem Vorstoß für die schnellere Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre viel Wirbel verursacht – bereits am Mittwoch danach wurde das entsprechende Gesetz vom Bundeskabinett verabschiedet.

Was zunächst wie eine voreilige Interviewäußerung des Sozialministers aussah, erscheint im Nachhinein als Teil eines im Geheimen ausgeheckten Planes: Die Äffentlichkeit sollte schon einmal auf die Regierungspläne eingestimmt werden. Und nachdem der ganz große Aufschrei ausblieb, traute man sich dann, die Gesetzesvorlage schnell zu beschließen.

Nun müssen allerdings noch die Fraktionen der Regierungsparteien im Bundestag zustimmen. Während sich die Unionspolitiker mit dem Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 (und damit sechs Jahre früher als bislang geplant) offenbar anfreunden können, hat die SPD noch Probleme. Zahlreiche Sozialdemokraten hatten am Wochenende den Vorschlag ihres Parteifreundes Müntefering entschieden zurückgewiesen.

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Merkel gibt Müntefering Rückendeckung für Rente mit 67

Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt dem Sozialminister Müntefering Rückendeckung für seine Pläne, das Renteneintrittsalter schon bis zum Jahr 2029 auf 67 zu erhöhen. Kanzlerin Angela Merkel habe dem Vizekanzler “Rückendeckung gegeben”, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Aus Sicht der SPD wurde es dafür höchste Zeit. Die Ablehnung aus der Union hatte führende Sozialdemokraten verärgert - zumal vieles dafür spricht, dass Müntefering seine Pläne vorher mit Merkel abgestimmt hatte.

Die große Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn beide Partner auch gemeinsam schwierige Entscheidungen durchtragen, erklärte der SPD-Chef Matthias Platzeck. Deshalb begrüße er es, dass Angela Merkel “endlich klar Position bezogen hat”.

Nach den Plänen der Regierung soll das Renteneintrittsalter ab 2012 bis einschließlich 2023 um jeweils einen Monat pro Jahr erhöht werden. Ab 2024 sind es dann zwei Monate jährlich. 2029 wäre dann die Erhöhung des Rentenalters um zwei Jahre abgeschlossen. Wer 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat, soll aber auch weiterhin mit 65 in Rente gehen können. (TAZ)

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Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung

Es gibt aktuelle Änderungen in der Arbeitslosenversicherung. Wer sich ab 1. Februar an arbeitslos meldet und dazu noch älter als 55 Jahre ist, bekommt maximal 18 Monate Arbeitslosengeld. Bislang lag die Höchstdauer bei 32 Monaten. Bei Arbeitslosen bis 55 Jahren wird die Bezugsdauer auf höchstens ein Jahr verkürzt. Anschließend erhalten die Betroffenen das Arbeitslosengeld 2, das sich nicht am letzten Verdienst, sondern an der Sozialhilfe orientiert. Im Westen beträgt das Arbeitslosengeld 2 345 Euro, im Osten zur Zeit noch 331 Euro monatlich.

Zudem werden zum 1. Februar die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen verschärft. Nur wer innerhalb der letzten zwei Jahre der Beschäftigung zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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