Hausratversicherung über Gerüst informieren
Wenn in die Wohnung eingebrochen wird, kommt die Hausratversicherung für die materiellen Schäden auf, die durch den Diebstahl entstehen. Mitunter kann der Versicherte diesen Schutz jedoch durch kleine Unachtsamkeiten ungewollt außer Kraft setzen.
Beispiel: Wenn ein Hauseigentümer seine Fassade renoviert oder aus einem anderen Grund ein Gerüst aufbauen lässt, so muss er das der Versicherungsgesellschaft unverzüglich – und am besten bereits im Vorfeld – mitteilen. Versäumt der Versicherte die Benachrichtigung und nutzen Einbrecher das Gerüst als ‚"Einstiegshilfe", muss die Hausratversicherung nicht zahlen.
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