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Versicherung will nicht zahlen?

Spätestens im Schadenfall lernt man die Qualität seiner Versicherung kennen. In einem Schadenfall erfährt der Versicherte, dass er es ist, der zunächst vorleistend sein Geld in Form der Prämie an das Versicherungsunternehmen geleistet hat und es gar nicht so einfach ist, seinen Anspruch auf Schadensregulierung erfolgreich durchzusetzen.

Sobald ein Versicherer im Schadensfall seine Leistungsverpflichtung aus nicht eindeutig nachvollziehbaren Gründen ablehnt, sollte sich der Versicherungsnehmer anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen, rät der BSZ¬Æ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg)

Nach der gesetzlichen Beweislast hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Dazu gehört der Nachweis, dass der Schaden durch eine Ursache entstanden ist (sog. Gefahr) gegen die man sich versichert hat.

Gemäß ¬ß 12 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in 2 Jahren, bei Lebensversicherungen in 5 Jahren.

BSZ¬Æ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de



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