Versicherungen News



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Beiträge aus Januar, 2006

Renteneintrittsalter steigt in Deutschland

Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist erneut gestiegen, aktuell steigt das Eintrittsalter auf 63,1 Jahre.

Arbeitnehmer aus Deutschland gehen immer später in Rente, um Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand zu vermeiden. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter 2004 auf 63,1 Jahre. Im Jahr 2000 lag das Eintrittsalter noch 62,3 Jahren, das meldet die Deutsche Rentenversicherung.

Der Hintergrund ist klar, wer früher in Rente geht, muß inzwischen Abschläge von 0,3 Prozent je Monat auf die Rentenhöhe in Kauf nehmen und das können sich die wenigsten leisten. Von den knapp 980.000 Arbeitnehmer die 2004 in Rente gingen, waren 470.000 frühzeitige Rentner die also mit Abschlägen in Rente gingen.


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Besteuerung von Versicherungen mit Neuregelung

Die Erträge aus nachstehenden Versicherungen unterliegen der Besteuerung nach ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG : Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, außerdem Kapitalversicherungen mit Sparanteil sowie Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung. Betroffen von der Neuregelung sind Versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsschluss ausgezahlt, ist nach nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

Leistungen aus reinen Risikoversicherungen, also Versicherungen ohne Sparanteil (z.B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung u.a.) sind weder Einnahmen aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG noch aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sofern die Leistungen als Rente gezahlt werden, kann eine Besteuerung als sonstige Einkünfte (¬ß 22 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen.

Mehr dazu direkt beim Bundesfinanzministerium

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Höhere Kassenbeiträge für Alte und Kranke?

Bislang zahlt jeder gesetzlich Krankenversicherte einen festgelegten prozentualen Anteil seines Einkommens an die Krankenkasse. Wenn es nach der Kassenärztlichen Vereinigung geht, soll die Beitragshöhe in Zukunft jedoch individuell und risikoabhängig festgelegt werden.

Ältere und kranke Versicherte müssten demnach mehr einzahlen als junge und gesunde Menschen. Bei gleichen Einkommen könnten sich dadurch also unterschiedliche Beiträge ergeben. Die Nachwuchsorganisationen der FDP, die Jungen Liberalen, und der bayerischen CDU, die Junge Union, haben bereits Sympathie für diesen Vorschlag erkennen lassen.

Von zahlreichen anderen Politikern wurden die Vorschläge jedoch scharf kritisiert. Sie seien ‚"menschenverachtend", hieß es aus der SPD. Und auch aus der Unions-Fraktion im Bundestag wurden Stimmen laut, niemand dürfe für eine Erkrankung finanziell bestraft werden.

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Nürnberger Versicherung sponsort Ohm Schule

Die Nürnberger versicherung sponsort die Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule mit 50 Notebooks. Bei den Laptops handelt es sich um 50 hochwertige Toshiba Rechner. Bislang wurden sie in der Nürnberger Versicherungsgruppe eingesetzt und sind nun turnusgemäß ausgewechselt worden. Die Geräte sind technisch sowie optisch in hervorragendem Zustand.

Mit dieser Spende unterstützt die Nürnberger Versicherung insbesondere Studierende, die sich finanziell keinen eigenen Laptop leisten können.

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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Beim Blick auf ihren Lohnzettel werden gut verdienende Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres 2006 kleine Veränderungen feststellen. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung wurden geringfügig angehoben.

So entfallen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fortan auf bis zu 5.250 Euro des Gehaltes. Bislang lag die Grenze bei 5.200 Euro. Für Monatseinkünfte oberhalb dieser Summe werden keine Sozialversicherungsabgaben fällig.

Die Anhebung hat zur Folge, dass ein etwas höherer Anteil des Einkommens mit Beitragszahlungen belegt ist. Insbesondere im Zusammenspiel mit steigenden Krankenversicherungsbeiträgen mindert dies das real verfügbare Nettoeinkommen.

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Krankenkasse vor Zahnbehandlung im Ausland informieren

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich des Zahnersatzes wurden deutlich zusammengestrichen. Der Versicherte muss sich entweder mit einer ‚"Standard-Lösung" zufrieden geben oder hohe Zuzahlungen leisten.

Ein Weg, den Eigenanteil zu reduzieren, ist der rechtzeitige Abschluss einer Zahnersatz-Zusatzversicherung. Angebote gibt es sowohl von gesetzlichen wie von privaten Kassen.

Es bietet sich jedoch noch eine weitere Möglichkeit, beim Zahnersatz bares Geld zu sparen: die Behandlung im Ausland. Vor allem osteuropäische Länder erleben einen regelrechten ‚"Zahntourismus". Die Patienten profitieren hier von Einsparungen in Höhe von bis zu 70 Prozent bei Behandlungs- und Materialkosten. Die Festzuschüsse müssen die Kassen auch für Behandlungen im Ausland zahlen. Da die Kosten hier insgesamt niedriger sind, deckt dieser feste Betrag einen wesentlich höheren Teil der Gesamtsumme, was die Zuzahlung des Patienten merklich reduziert.

Zur Sicherheit sollten gesetzlich Versicherte vor der Reise zu einem ausländischen Zahnarzt ihre Krankenkasse informieren und eine Leistungszusage einholen. Solange die Behandlung in einem Mitgliedsland der EU stattfindet, sind die deutschen Kassen zur Zahlung des Festzuschusses verpflichtet.

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Beitragsrückstände gefährden Krankenversicherungsschutz

Nicht bei jedem Unternehmer oder Freiberufler laufen die Geschäfte immer ‚"rund". Wenn für schlechte Monate keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind, mit denen wenigstens die wichtigsten Ausgaben – vor allem auch für die Krankenversicherung – gedeckt werden können, droht eine fatale Abwärtsspirale.

Wenn freiwillig gesetzlich Versicherte oder privat Versicherte mit den Beitragszahlungen in Rückstand gerät, haben sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Kasse. Das bedeutet: Mögliche Arztbesuche und Medikamente müssen selbst bezahlt werden. Der Betroffene muss dann zunächst eventuell vorhandenes Vermögen verwerten, erst danach springt das Sozialamt ein.

Eine neue Krankenversicherung zu finden, wird unter diesem Umständen sehr schwer. Wenn überhaupt ein neuer Vertrag angeboten wird, dann meist zu verschlechterten Bedingungen, also mit höheren Beiträgen. Das macht es dem Betroffenen noch schwerer, wieder auf einen ‚"grünen Zweig" zu kommen. Umso wichtiger ist es gerade für Selbstständige, rechtzeitig ausreichende finanzielle Reserven anzulegen.

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Laptop-Diebstahl: Versicherung zahlt nicht bei Fahrlässigkeit

Für teure Laptops schließen viele Außendienstler und andere Geschäftsreisende häufig eine Diebstahlversicherung ab. Ein ‚"Rundum-Sorglos-Paket" buchen sie damit aber nicht, wie ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt.

Schon wer seinen Laptop nur kurze Zeit aus den Augen läßt, zum Beispiel beim Telefonieren oder beim Kauf einer Fahrkarte am Bahnhof, handelt grob fahrlässig. Nutzt ein Dieb die ‚"Gunst der Sekunde", bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen – die Diebstahlversicherung braucht unter Verweis auf die Fahrlässigkeit nicht zu zahlen.

Eine ähnliche Regelung gilt beim Computer-Diebstahl aus dem Auto. Liegt das Notebook sichtbar im Wagen, etwa auf dem Beifahrer- oder Rücksitz, so gehen die Gerichte auch hier von ‚"grober Fahrlässigkeit" aus und geben den Versicherungen das Recht, die Zahlung zu verweigern.

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Riester-Rente: Rabatt für ‚"Verdi"-Mitglieder

Den Gewerkschaften laufen die Mitglieder davon. ‚"Verdi" versucht nun, mit einer besonders attraktiven Riester-Rente gegenzusteuern.

Exklusiv für ihre Mitglieder hat die Gewerkschaft gemeinsam mit der Volksfürsorge ein neues Angebot konzipiert, bei dem bis zu acht Prozent Rabatt winken. Wenn ein Arbeiter einen Riester-Vertrag über ‚"Verdi" abschließt und später aus der Gewerkschaft austritt, läuft die Rentenversicherung weiter. Dann muss allerdings der normale Beitragssatz gezahlt werden, der Rabatt entfällt.

Die Gewerkschaftsmitglieder können zwischen drei verschiedenen Dachfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten wählen. Nach einem Jahr sind dann in bestimmtem Umfang kostenfreie Wechsel des Fonds möglich.

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Wie lassen sich die Sozialversicherungskosten senken?

Europaweit läuft die Diskussion darüber, wie die stetig steigenden Sozialausgaben in Zukunft finanziert werden können. Frankreichs Präsident Jacques Chirac plant nun, die Arbeitgeber stärker zur Kasse zu bitten. Sie sollen Sozialabgaben nicht mehr nur auf die Löhne ihrer Angestellten entrichten, sondern ‚"auch auf Kapitalinvesitionen". Chirac stößt damit vor allem in der Wirtschaft auf heftigen Widerstand. Experten befürchten deutlich nachlassende Investitionen und damit sinkende Chancen für besonders innovative Unternehmen.

Werden die Pläne in die Tat umgesetzt, entscheidet sich Frankreich für ein grundlegend anderes Modell als Deutschland. Die Große Koalition in Berlin will einen Teil der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 nutzen, um den Steueranteil an den Sozialversicherungskosten zu erhöhen und so die Arbeitskosten zu senken. Ähnliche Pläne hatte bislang auch die Regierung in Paris verfolgt. Nun jedoch scheint ein Kurswechsel zu erfolgen.

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Höhere Beiträge: Krankenkasse wechseln

Auch gesetzlich Krankenversicherte können durch einen Kassenwechsel Geld sparen. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherten immer dann zu, wenn die Beiträge angehoben werden. Das war zu Jahresbeginn vor allem bei vielen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) der Fall.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zwei Monate nach Wirksamwerden der Beitragserhöhung bei der Kasse eingehen. Der Versicherte kann dann zu einer Krankenversicherung seiner Wahl wechseln. Gerade wer Beratung vor Ort benötigt, sollte aber nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern zum Beispiel auch auf ein ausreichend dichtes Filialnetz in Wohnortnähe.

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Krankenkassen gaben 2005 rund 24 Milliarden Euro aus

Neue, teure Medikamente sind nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums vor allem verantwortlich für die deutlich gestiegen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2005. Nach vorläufigen Berechnungen mussten die Kassen zwischen 23 und 24 Milliarden Euro aufwenden.

Vor allem in den ersten sechs Monaten waren die Kosten davongelaufen. Die Statistiker errechneten für Januar bis Juni 2005 eine Steigerung um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In der zweiten Jahreshälfte wurde der Anstieg dann etwas gebremst, fiel mit rund 13 Prozent gegenüber dem Jahr 2004 aber immer noch deutlich aus.

Das Gesundheitsministerium appelliert nun eindringlich an die Ärzte, ‚"preisbewusster" zu verordnen, damit ein weiterer Anstieg der Kassenbeiträge verhindert werden kann.

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Schäden aus der Silvesternacht: Was ist versichert?

In der Silversternacht geschehen Jahr für Jahr zahlreiche Unfälle. In den Tagen danach sind die Versicherungen gefragt. Doch welche Schäden sind überhaupt gedeckt?

Wenn Autos während des Feuerwerks nicht sicher in einer Garage untergebracht werden können, werden sie leicht in Mitleidenschaft gezogen. Zerkratzt zum Beispiel eine Rakete den Lack und kann der Verursacher nicht ermittelt werden, übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden. Besondere Vorsicht ist hingegen bei Cabrios geboten: Beschädigungen, die direkt auf eine ‚"Explosion" zurückzuführen sind, werden bezahlt. Landet jedoch der noch brennende Rest eines Knallers auf dem Verdeck und zerstört er es zum Beispiel durch einen großen Brandfleck, ist die Teilkasko nicht in der Pflicht – hier würde nur eine Vollkaskoversicherung einspringen.

Schäden an Häusern übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch für Briefkästen, die von Unbekannten mit eingeworfenen Böllern zerstört wurden.

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Krankenkasse erstattet zu hohe Zuzahlungen nicht automatisch

Jeder Krankenversicherte muss einen Teil der Kosten für Arzneien und Hilfsmittel aus eigener Tasche zuzahlen. Doch dafür gibt es Grenzen, die bei chronisch Kranken niedriger liegen als bei anderen Versicherten.

Wer chronisch krank ist, muss bis zu einem Prozent seiner Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen aufwenden. Wer nur gelegentlich krank ist, muss zwei Prozent seines Einkommens aufbringen. Diese Grenzen sind gesetzlich als ‚"zumutbare Belastungen" festgelegt.

Jeder Krankenversicherte muss selbst darauf achten, ob er diese Belastungsgrenze in einem Kalenderjahr überschreitet. Die Krankenkasse erstattet zu viel geleistete Zuzahlungen nicht automatisch zurück, sondern nur wenn der Versicherte Nachweise über die Zahlungen einreicht und die Erstattung beantragt.

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