Kostenlose Mitversicherung endet mit Ehescheidung
Wenn eine Ehe in die Brüche geht, haben die Partner eine ganze Reihe von Probleme zu lösen. Dazu gehört in vielen Fällen auch die Frage nach der künftigen Krankenversicherung.
Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos über den ‚"Ernährer" mitversichert. Auch heute noch arbeitet meistens der Mann, während die Frau zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert. Dann profitieren die Ehefrau und die Kinder von der kostenfreien Familienversicherung.
Wenn sich die Partner aber trennen und die Ehe geschieden wird, endet auch die Mitversicherung über den Ex-Partner – die Frau muss sich fortan selbst krankenversichern. In der Regel wird sie dies bei einer gesetzlichen Krankenkasse tun. Dies muss jedoch zwingend innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Wird diese Frist versäumt, darf keine gesetzliche Kasse mehr einem Aufnahmeantrag zustimmen. Als Ausweg bleibt dann nur noch eine private Krankenkasse. Bei einem nur geringen Einkommen ist dies jedoch oftmals die teurere Variante. Und auch eine spätere Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist praktisch ausgeschlossen.
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