Frostschäden nicht immer durch Versicherung gedeckt
Bei starkem Frost müssen außen liegende Wasserhähne abgestellt werden und Wasserleitungen entleert werden, ansonsten zahlt die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung nicht für Wasserschäden, so der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Hamburg.
Selbst bei großer Sorgfalt des Hausbesitzers ist bei geplatzten Wasserleitungen und Wasserschäden nicht immer mit einer Übernahme des Schaden durch die Versicherung zu rechnen. Die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung ist nur in ihren Bereichen für Leitungswasserschäden zuständig z.B. gilt diese nicht für Ställe und Schuppen es sei denn diese wurden extra mitversichert. (dpa)
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Bei Frostschäden werfen Versicherungen dem Versicherungsnehmer häufig vor, gegen die Sicherheitsbestimmungen im Versicherungsvertrag verstoßen zu haben. Der Versicherungsnehmer sollte immer einen Anwalt zu rate ziehen.