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Krankenkasse erstattet zu hohe Zuzahlungen nicht automatisch

Jeder Krankenversicherte muss einen Teil der Kosten für Arzneien und Hilfsmittel aus eigener Tasche zuzahlen. Doch dafür gibt es Grenzen, die bei chronisch Kranken niedriger liegen als bei anderen Versicherten.

Wer chronisch krank ist, muss bis zu einem Prozent seiner Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen aufwenden. Wer nur gelegentlich krank ist, muss zwei Prozent seines Einkommens aufbringen. Diese Grenzen sind gesetzlich als ‚"zumutbare Belastungen" festgelegt.

Jeder Krankenversicherte muss selbst darauf achten, ob er diese Belastungsgrenze in einem Kalenderjahr überschreitet. Die Krankenkasse erstattet zu viel geleistete Zuzahlungen nicht automatisch zurück, sondern nur wenn der Versicherte Nachweise über die Zahlungen einreicht und die Erstattung beantragt.



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