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Beiträge aus Dezember, 2005

Steuern sparen mit der Altersvorsorge

Die Politik setzt verstärkt auf private Altersvorsorge der Bürger, weil das staatliche Rentensystem allein die finanziellen Lasten in Zukunft nicht mehr tragen kann.

Um den Menschen das Sparen für den eigenen Lebensabend schmackhaft zu machen, bietet der Staat vielfältige Anreize – zum einen durch Zulagen wie etwa bei der Riester-Rente, zum anderen durch steuerliche Erleichterungen.

Wie bisher können Beiträge für die private Altersvorsorge auch 2006 im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Steuerlast sinkt dadurch. Von Januar an vergrößern sich aber die steuerlichen Spielräume noch einmal: Es gibt einen Sonderausgabenabzug von bis zu 1.575 Euro für alle ‚"Riester-Sparer". Zudem wird ein höherer Anteil der Beiträge zur Basis-Rente als ‚"Sonderausgabe" anerkannt. 62 statt bisher 60 Prozent der Zahlungen können dann von der Steuer abgesetzt werden.

Für später vorsorgen und schon heute von Steuererleichterungen profitieren - ab 2006 geht das noch besser als bisher.


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Riester-Rente: Höhere staatliche Förderung ab 2006

Die Versicherungswirtschaft setzt weiterhin auf die Riester-Rente. Rund 460.000 Neuverträge konnten in den ersten neun Monaten des Jahres 2005 abgeschlossen werden. Die Gesamtzahl der Riester-Policen stieg damit auf etwa vier Millionen.

Im kommenden Jahr erhoffen sich die Versicherer zusätzliche Impulse durch die steigende staatliche Förderung. Statt wie bisher 76 Euro beträgt die Grundzulage ab 2006 bereits 114 Euro jährlich. Angehoben wird zudem die Kinderzulage. Diese Zahlung von ‚"Vater Staat" steigt auf 138 Euro jährlich (gegenüber bislang 92 Euro).

Die Förderung gibt es aber nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Dieser Zulagenantrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Es gilt jedoch, Fristen einzuhalten: Wer im Jahr 2003 einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen hat, muss bis spätestens 31.12.2005 den Zulagenantrag stellten, um sich die staatliche Förderung für den gesamten Zeitraum seit Vertragsbeginn zu erhalten.

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AOK und Techniker Krankenkasse heben Beitragsätze nicht

Die AOK und die Techniker Krankenkasse (TKK) in Sachsen-Anhalt gehen mit gleichbleibenden Beitragssätzen ins neue Jahr. Die AOK hält ihre 13,5 Prozent, die TKk bei bei 12,8 Prozent. Das teilten die Krankenkassen am Mittwoch in Magdeburg mit. Sowohl die AOK als auch die TK forderten allerdings nachhaltige Reformen im Gesundheitssystem für das Jahr 2006. Die AOK Sachsen-Anhalt hat derzeit rund 900 000, die TKk rund 96 000 Versicherte.

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Sturm, Gewitter, Hochwasser Schäden am Auto

Schäden am Auto, die durch Naturgewalten wie z.B. Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen, sind durch Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm unmittelbar am Wagen verursacht, etwa wenn das Fahrzeug umkippt. Die Versicherung kommt auch für Schäden auf, die durch umherfliegende Gegenstände angerichtet werden, zum Beispiel durch Äste, Dachziegel oder Blumenkästen

Sturmschäden z.b. werden als Teilkaskoschäden ersetzt, wobei hier die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird. Üblicherweise sind das 150 Euro. Diese sind nicht abgedeckt. Ein Komplettschutz gegen die Launen der Natur existiert also nicht..

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Restschuldversicherung: Mehr Sicherheit beim Kredit

Wer einen Kredit aufnimmt, bindet sich über einen längeren Zeitraum an seine Bank: Jeden Monat muss eine fester Betrag bezahlt werden, mit dem der Kredit inklusive Zinsen getilgt wird.

Insbesondere bei langen Kreditlaufzeiten können sich die Rahmenbedingungen mit der Zeit ändern – zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Auch wenn in solchen Fällen das verfügbare Einkommen deutlich sinkt, müssen die Kreditraten in gleichbleibender Höhe bedient werden.

Wer das Risiko minimieren will, dann finanziell überfordert oder gar zahlungsunfähig zu werden, der sollte zusammen mit dem Darlehen eine Restschuldversicherung abschließen. Diese Versicherung übernimmt – je nach Vertragsbedingungen – für einen bestimmten Zeitraum z.B. bei Arbeitslosigkeit die Ratenzahlungen.

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Auch eine Rentenversicherung kann Angehörige finanziell absichern

‚"Falls mir etwas zustößt, soll meine Familie abgesichert sein." Diesen Satz hören Versicherungsvertreter häufig. Klassische Instrumente, um diese Absicherung zu erreichen, sind Risiko-Lebensversicherungen und Kapital-Lebensversicherungen mit einer entsprechenden Begünstigten-Regelung.

Weniger bekannt: Auch eine private Rentenversicherung bietet einen gewissen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen. Denn bei den meisten Rentenversicherungstarifen wird die Rentenzahlung für eine bestimmte Anzahl von Jahren garantiert. Das können fünf, aber auch zehn Jahre sein.

Stirbt der Versicherte vor Ablauf dieser so genannten Rentengarantiezeit, so leistet die Versicherung die Zahlungen an die Angehörigen weiter.

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Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist versäumt?

Der 30. November war ein wichtiger Stichtag für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollten. Wer diesen Termin versäumt hat, ist nun ein weiteres Jahr an seine bisherige Versicherung gebunden.

Doch es gibt eine Ausnahme: Plant der Versicherer eine Beitragserhöhung und teilt er dies dem Kunden mit, so steht dem Versicherten ein so genanntes ‚"Sonderkündigungsrecht" zu. Der Autofahrer kann in diesem Fall ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist den Vertrag beenden und zu einer günstigeren Versicherung wechseln.

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Versicherungen zufrieden mit Merkels Regierungserklärung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich mit der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zufrieden gezeigt.

Insbesondere der Appell zu mehr Eigenverantwortung, etwa im Bereich der Altersvorsorge, wird von dem Verband begrüßt. Nur kapitalgedeckte Systeme könnten die Zukunft der Rentenversicherung auf Dauer sichern. Die Versicherungswirtschaft, so der GDV, sehe sich auch künftig in der Pflicht, den Versicherten ‚"adäquate Angebote für eigenverantwortliche Vorsorge" zu machen.

Kurz nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen hatte der Versicherungsverband die schwarz-rote Regierung noch heftig kritisiert. Grund war die für 2007 geplante Anhebung der Mehrwertsteuer sowie der Versicherungssteuer.

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Haftpflichtversicherung für Vermieter

Besitzer von vermieteten Eigentumswohnungen oder Häusern sollten unbedingt auf eine ausreichende Haftpflichtversicherung achten.

Vermieter sind nämlich beispielsweise zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn ein Mieter oder Besucher im Treppenhaus zuschaden kommt – zumindest dann, wenn eine marode Stufe die Ursache für den Unfall ist. Besteht dann kein Versicherungsschutz, kann diese Haftungsfrage ein großes Loch in die Kasse des Vermieters reißen.

Wenn der Mieter, der sich im Treppenhaus verletzt, über den schlechten Zustand der Treppe informiert war, ist eine Haftung des Eigentümers jedoch ausgeschlossen.

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Abgefahrene Reifen gefährden Versicherungsschutz

Wer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann nicht auf Zahlungen seiner Kfz-Versicherung hoffen.

Ein Versicherter, der wegen der verweigerten Schadensregulierung seine Versicherung verklagte, zog nun vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken den Kürzeren. Sein Argument, er habe kurz vor dem Unfall bereits neue Reifen bestellt, half ihm nicht – im Gegenteil: Die Kfz-Versicherung wertete die Bestellung als Beweis, dass der Fahrer sich des schlechten Zustandes der alten Reifen bewusst war. Dieser Argumentation schlossen sich die Richter an.

Der Versicherte hätte also das Auto bis zur Lieferung der neuen Pneus stehen lassen müssen. Indem er sich trotzdem hinters Steuer setzte, handelte er fahrlässig. Er muss deshalb für den Unfallschaden selbst aufkommen.

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Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen

Schäden, die durch einen Wohnungsbrand entstehen, sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt.

In der Adventszeit steigt die Zahl der Brände Jahr für Jahr deutlich an, und Auslöser sind fast immer brennende Kerzen im Adventskranz oder am Weihnachtsbaum.

Gerade in diesen Fällen greift der Versicherungsschutz jedoch häufig nicht. Wer Kerzen anzündet und dann den Raum verlässt, handelt nach der gängigen Rechtsprechung ‚"grob fahrlässig". Das heißt: Bricht wegen der Unachtsamkeit des Wohnungseigners ein Brand aus, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. ‚"Grobe Fahrlässigkeit" nämlich wird in den Bedingungen der Hausratversicherungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.

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Ministerium: Gesetzliche Krankenkassen bald schuldenfrei

Die Gesundheitsreform zeigt offensichtlich Wirkung. Die gesetzlichen Krankenkassen erwirtschafteten in den ersten neun Monaten des Jahres 2005 einen Überschuss von rund 880 Millionen Euro.

Das Bundesgesundheitsministerium, das die Zahlen nun bekannt gab, rechnet für das Gesamtjahr mit einem noch deutlich höheren Gewinn. Grund sind die zusätzlichen Beitragseinnahmen durch Weihnachtsgeldzahlungen.

Dank der hohen Überschüsse könnten die gesetzlichen Kassen schon in Kürze schuldenfrei sein, rechnet das Ministerium vor. Um auch im Jahr 2006 ‚"rote Zahlen" zu vermeiden, seien aber weitere Strukturreformen im Gesundheitsbereich unumgänglich. Vor allem die zuletzt wieder deutlich gestiegenen Kosten für Arzneimittel müssten reduziert werden.

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Unfallversicherung muss bei Tinnitus zahlen

Psychische ‚"Verletzungen" nach einem Unfall begründen keinen Zahlungsanspruch gegenüber der privaten Unfallversicherung. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz gilt diese Regelung jedoch nicht für eine so genannte Tinnitus-Erkrankung. Patienten klagen dabei über ständige Geräusche im Ohr, die sich nicht objektiv messen lassen und für die psychische Faktoren als ausschlaggebend gelten.

Das Gericht stellte nun fest, es handele sich trotzdem um eine ‚"organische Veränderung". Deshalb sei die Unfallversicherung zur Zahlung an einenVersicherten verpflichtet, der seit einem Unfall unter Tinnitus leidet.

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Versicherungsschutz bei Stromausfall

Anlässlich des Stromausfall im Münsterland, stellt sich sicherlich vielen die Frage ob die und wenn welche Versicherung für Schäden durch Stromausfall in Bezug von z.B. Lebensmitteln im Kühlschrank oder Gefrierschrank, aufkommt. Eine interessante Frage wie ich finde, allerdings werden hier viele Verscicherte keinen Versicherungsschutz genießen.

Wenn überhaupt wird dieses nur durch neuere Versicherungspolicen gedeckt in der Hausratversicherung gedeckt. Auch die Idee den Stromanbieter, in diesem fall RWE dafür verantwortlich zu machen geht nicht auf, da es sich hier um höhere Gewalt handelt.

Fazit ist also, genau die Versicherungsbedingungen zu studieren und dann ggf. Ansprüche geltend zu machen. Gefunden bei Ver sichern

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