Versicherungen News



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Beiträge aus Dezember, 2005

Einkommensgrenze für Wechsel in private Krankenversicherung steigt

Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss entweder selbstständig sein oder als Angestellter ein relativ hohes Einkommen beziehen. Wieviel genau der Versicherte verdienen muss, regelt die gesetzlich festgelegte Versicherungspflichtgrenze. Sie erhöht sich im Jahr 2006 leicht gegenüber dem Vorjahr und liegt nun bei einem Monatseinkommen von 3.937,50 statt bislang 3.900 Euro. Zwingend gesetzlich versichert ist also jeder Arbeitnehmer, der weniger als 47.250 Euro im Jahr verdient.

Angestellte mit einem höheren Einkommen haben die Wahl, ob sie im gesetzlichen Krankenversicherungssystem verbleiben oder in eine private Kasse wechseln möchten.

Mit der Versicherungspflichtgrenze erhöht sich zum Jahresanfang 2006 auch die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Summe beschreibt den Teil des Einkommens, für den Beiträge in die Krankenkasse gezahlt werden müssen. Für 2006 wurde ein Jahreseinkommen von 42.750 Euro festgelegt.


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Riester-Rente: Mehr Geld vom Staat

Die Zulagen, die Versicherte beim Abschluss einer Riester-Rente vom Staat bekommen, steigen von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2006 wird die Zulage, die bislang 76 Euro betrug, auf 114 Euro jährlich erhöht. Auch bei der Kinderzulage zeigt sich der Staat deutlich großzügiger: Statt 92 Euro gibt es ab 2006 schon 138 Euro pro Jahr und Kind. Weitere Anhebungen für die Folgejahre sind bereits beschlossen.

Riester-Sparer profitieren aber nicht nur von den öffentlichen Zuschüssen, die direkt in ihren Vertrag fließen, sondern sie können mit den Beitragszahlungen auch ihre Steuerlast senken. Die Obergrenze für das Jahr 2006 liegt bei 1.575 Euro. Dieser Betrag, in den die staatlichen Zulagen hineingerechnet werden, kann als ‚"Sonderausgabe" vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Zahlt der Versicherte mehr als 1.575 Euro ein, erhöht das zwar das Guthaben in seinem Riester-Vertrag. Weitere steuerliche Vorteile ergeben sich allerdings nicht, weil Beiträge oberhalb der Höchstgrenze nicht von der Steuer abgesetzt werden dürfen.

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Mit dieser Riester-Rente zum eigenen Haus

Altersvorsorge mit der Riester-Rente ist weitaus flexibler als gemeinhin bekannt. So dürfen Versicherte, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, zum Beispiel das angesparte Guthaben beleihen und als Sicherheit für ein Darlehen nutzen. Die staatliche Förderung bleibt davon unberührt.

Voraussetzung ist, dass der Kredit für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie aufgenommen wird. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass der Versicherte das Darlehen bis zum Rentenalter zurückzahlen kann.

Die teilweise Finanzierung eines Immobilienkaufes mit Hilfe des Guthabens im Riester-Vertrag kommt also nur dann in Frage, wenn der Käufer noch einige Jahre bis zur Rente arbeitet und somit genug Zeit hat, das Darlehen zu tilgen.

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Riester Rente jetzt besonders billig

Mit einer massiven Werbekampagne haben die Assekuranzen auf der Kundenseite eine Art Schlußverkaufsgefühl bei der Riesterrente inszeniert. Dabei ging es darum, besonders die Männer zu mobilisieren.

Ab Januar werden bei der Riester-Rente sogenannte Unisex-Tarife eingeführt: Obwohl Frauen im Schnitt rund sechs Jahre länger leben und daher bei privaten Rentenversicherungen mehr zahlen müssen, gelten ab dem kommenden einheitliche Prämien für die Geschlechter. Folge: Männer werden für die gleiche Leistung bei Neuabschlüssen ab 2006 rund 15 Prozent mehr zahlen müssen.

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Münchener Rückversicherung erhöht Dividende

Die Aktionäre der Münchner Rückversicherung dürfen sich über eine steigende Dividende freuen – trotz der Rekordzahlungen, die der Konzern nach den Wirbelstürmen in den USA leisten musste.

Möglich wird die höhere Ausschüttung allerdings nur durch Einmaleffekte. Vor allem der Verkauf von Anteilen an anderen Unternehmen (Commerzbank, Allianz, MAN) spülte viel Geld in die Kasse der Münchener Rückversicherung: Rund 1,8 Milliarden Euro wurden auf diese Weise erlöst.

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Tarifstreit bei Versicherungen

Jetzt, vor der vierten Tarifrunde in der Versicherungsbranche erhöhen ca. 2.500 Beschäftigte mit einem ganztätigen Streik in Nordrhein-Westfalen den Druck auf die Arbeitgeber. An dem Streik beteiligten sich Angestellte aus sieben Kölner und Düsseldorfer Unternehmen wie AXA Versicherung, DKV, Victoria und Gerling. Über 2.000 Versicherungs-Mitarbeiter kamen dabei zu einer zweistündigen Streikversammlung in Leverkusen zusammen, wie die Gewerkschaft Verdi mitteilte. Sie verlangt für die bundesweit 240.000 Beschäftigten der Branche 4,5 Prozent mehr Geld und den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen. (ntv)

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Risikolebensversicherung: Günstiger Schutz für die Familie

Die Zeitschrift ‚"FinanzTEST" hat zahlreiche Tarife von Risikolebensversicherungen unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: Umfassender Schutz muss nicht teuer sein, schon für weniger als 100 Euro kann man seine Familie absichern.

Dieser günstige Tarif errechnet sich am Beispiel einer 30jährigen gesunden Nichtraucherin. Mit steigendem Alter werden die Prämien allerdings teuerer. Dasselbe gilt zum Beispiel bei Übergewicht.

Männer müssen außerdem grundsätzlich höhere Beiträge zahlen. Diese liegen im Einzelfall mehr als 40 Prozent über den Tarifen für Frauen, die statistisch eine längere Lebenserwartung haben.

Einfluss auf die Beitragshöhe haben zudem die Laufzeit der Risikolebensversicherung sowie die Höhe der Versicherungssumme.

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Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Betriebsfeiern

Wer zahlt, wenn bei einer Betriebsfeier ein Unfall geschieht? Antwort: die gesetzliche Unfallversicherung. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.

Zum einen muss es sich um eine ‚"echte" Betriebsfeier handeln, die tatsächlich vom Arbeitgeber oder wenigstens mit seiner ausdrücklichen Billigung ausgerichtet wird. Die Einladung muss zudem entweder für alle Beschäftigten des Unternehmens oder für alle Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung gelten. Darüber hinaus darf der Unfall nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum oder sonstige grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.

Werden diese Regeln eingehalten, können alle Mitarbeiter beruhigt feiern. Und auch auf dem Hin- und Rückfahrt stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Notwendige Versicherungen

Welche Versicherungen sind wirklich notwendig?
Die Antwort auf die doch so oft gestellte Frage, welche Versicherungen man wirklich braucht, findet man vielleicht beim ARD Ratgeber Finanzen. Viele Haushalte in Deutschland sind einfach falsch versichert. Krankenversicherung, Hausratsversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Glasversicherung, Ausbildungsversicherung oder Sterbegeldversicherung - das Angebot an Versicherungen in Deutschland ist riesig. Die Angst lässt viele zur Absicherung aller möglichen Eventualitäten zu möglichst vielen Versicherungen greifen. Verbraucherschützer haben festgestellt, dass dabei viele unnötige, falsche oder zu teure Versicherungen abgeschlossen werden.

Doch welche Versicherungen brauche ich wirklich? Der Versicherungscheck vom ARD Ratgeber hilft Ihnen herauszufinden, welche für Sie unbedingt notwendig oder nützlich sind.

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Allianz-Lebensversicherungen: 4,5 % Verzinsung im Jahr 2006

Die Ablaufleistung einer Lebensversicherung setzt sich zusammen aus den Beiträgen, die der Versicherte im Laufe der Jahre eingezahlt hat, und aus den Gewinnen, die die Versicherung während der Vertragslaufzeit mit den Kundengeldern erwirtschaftet hat. Mit wieviel Prozent die Beitragszahlungen jährlich mindestens verzinst werden müssen, ist in der gesetzlichen Regelung über den Garantiezins festgeschrieben. Bislang betrug die Mindestverzinsung 2,75 Prozent per anno, sie soll ab 2007 auf 2,25 Prozent sinken.

Zu dem Garantiezins kommt in der Regel noch eine Überschussbeteiligung. Dies ist der Anteil des Kunden an den Gewinnen, die die Versicherung z.B. mit Anlagen in Aktien und Fonds erwirtschaftet hat.

Der gesetzliche Garantiezins markiert also lediglich die zulässige Untergrenze. Manche Anbieter sagen ihren Kunden freiwillig eine deutlich höhere Rendite zu. So hat z.B. die Allianz nun angekündigt, für ihre Lebensversicherungsverträge auch im Jahr 2006 eine Gesamtverzinsung von 4,5 Prozent zu zahlen.

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Garantienzins bei Lebensversicherungen soll auf 2,75 % sinken

Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt streben die deutschen Lebensversicherer eine erneute Reduzierung der Garantieverzinsung an. Betroffen sind nach aktuellen Planungen alle Neuverträge ab dem Jahr 2007.

Nachdem der Garantiezins bereits Anfang 2004 von vormals 3,25 Prozent auf 2,75 Prozent gesenkt wurde, sollen die Versicherten fortan nur noch 2,25 Prozent pro Jahr garantiert bekommen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück muss der geplanten Absenkung noch zustimmen.

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Kfz-Versicherungen: Selbst zahlen rettet Rabatt

Ein demolierter Außenspiegel, ein kleiner Kratzer in der Stoßstange: Bei so genannten Bagatellschäden kann der Autofahrer entscheiden, ob er den von ihm verursachten Schaden selbst zahlen oder von der Kfz-Versicherung begleichen lassen möchte. Diese Entscheidung ist aber nicht endgültig, innerhalb des betreffenden Kalenderjahres kann der Autofahrer sie revidieren.

Ein Beispiel: Bei einem kleinen Parkplatz-Unfall im April 2005 ist ein Schaden von 400 Euro am gegnerischen Auto entstanden. Diesen Vorfall hat der Verursacher seiner Versicherung gemeldet, die darauf hin die 400 Euro bezahlt hat. Bis zum 31. Dezember 2005 hat nun der Versicherungskunde die Möglichkeit, diese 400 Euro an seine Kfz-Versicherung zurück zu überweisen. Dadurch hat es versicherungs-technisch keinen Unfall gegeben, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unverändert erhalten. Umgekehrt kann der Versicherte ebenfalls bis zum Jahresende einen Kleinschaden an seine Versicherung melden, den er zunächst aus eigener Tasche beglichen hatte. Die Grenze für die Bagatellschäden liegt bei 500 Euro.

Welche Variante im Endeffekt günstiger ist, sollte sich der Versicherte am besten auf Euro und Cent von seiner Kfz-Versicherung ausrechnen lassen. Dabei gilt es, den zu ersetzenden Schaden den Mehrkosten durch höhere Beiträge in den Folgejahren gegenüber zu stellen.

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Maximale Sicherheit bei der privaten Altersvorsorge

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, frühzeitig für das Rentenalter vorzusorgen. Beliebte Altersvorsorge-Bausteine sind Kapitallabensversicherungen und Rentenversicherungen, oftmals kommt für maximalen Schutz der Familie noch eine Risikolebensversicherung hinzu.

Wer absolut ‚"auf Nummer Sicher" gehen will, der kann diesen Versicherungsschutz noch um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitern. Diese wird - wie der Name bereits sagt – als Zusatz zu einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vereinbart. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlungen für die ‚"Hauptversicherung". Ist der Versicherte nicht mehr erwerbsfähig, fließen also trotzdem die Zahlungen in Lebens- und / oder Rentenversicherung weiter. Die private Altersvorsorge gerät somit durch die Berufsunfähigkeit nicht in Gefahr.

Manche Versicherungen bieten zudem im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung neben der Fortführung der Beitragszahlung auch noch eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit an.

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Private Krankenversicherung: Kleine Arztrechnung selbst zahlen

Die meisten privaten Krankenversicherungen zahlen Beitrage zurück, wenn der Versicherte über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Das können ein oder mehrere Monatsbeiträge für jedes Kalenderjahr sein, in dem der Versicherte nicht zum Arzt musste.

Wer bislang gesund war, nun in den letzten Tagen des Jahres z.B. von einer Grippe ‚"erwischt" wird und deshalb Medikamente braucht, der sollte die Arztrechnung nicht automatisch an die Kasse weiterreichen.

Beläuft sich der Rechnungsbetrag nämlich beispielsweise auf 50 Euro, der Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung aber auf 300 Euro, dann kann der Versicherte ein gutes Geschäft machen: Er zahlt die 50 Euro Behandlungskosten aus eigener Tasche und behält dadurch seinen Anspruch auf Rückerstattung z.B. eines Monatsbeitrages für das leistungsfreie Jahr – in diesem Fall also 300Euro.

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Kfz-Versicherung für Wohnmobil und Camping-Anhänger

Wie ein ‚"normales" Auto müssen auch Camping-Anhänger und Wohnmobile versichert werden. Die Versicherungen bieten Haftpflicht- und Kaskoschutz an, die Tarife sind jedoch sehr viel übersichtlicher als im Bereich der Kfz-Versicherung.

Camping-Fans sollten allerdings darauf achten, nicht durch Unachtsamkeit den Versicherungsschutz für ihr ‚"rollendes Ferienhaus" aufs Spiel zu setzen. Die Versicherung zahlt nämlich nur, wenn der Eigentümer selbst mit dem Mobilheim unterwegs ist und einen Schaden verursacht. Hat der Besitzer sein Wohnmobil hingegen vermietet, bleibt er auf den Kosten sitzen: Die Versicherung muss in diesem Fall nicht zahlen.

Weniger streng sind die Versicherungsbedingungen in der Regel dann, wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagen nicht gegen eine Gebühr vermietet, sondern z.B. einem Freund unentgeltlich überlassen wird.

Auch in diesem Fall gilt jedoch: Lieber vor Reisebeginn die Versicherung fragen und sich die Bestätigung des Versicherungsschutzes im Zweifel kurz schriftlich bestätigen lassen.

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