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Beiträge aus Dezember, 2005

Extras bei der Rechtsschutzversicherung

Ob Beruf, Verkehr oder Nachbarschaftsstreit – die Gründe für den Gang zum Anwalt können vielfältig sein. Um in diesem Fall das finanzielle Risiko überschaubar zu halten, schließen viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung ab.

Wann genau die Versicherung zahlt und wann nicht, das ist in den Vertragsbedingungen geregelt. In jedem Fall muss der Versicherte immer zunächst eine Zusage zur Kostenübernahme einholen, ehe er einen Anwalt beauftragt. Wenn ausreichende Erfolgschancen bestehen, wird die Rechtsschutzversicherung in der Regel ihr Einverständnis geben.

Sollte das einmal nicht der Fall sein, lassen viele Gesellschaften ihre Kunden jedoch ebenfalls nicht im Regen stehen. Je nach gewähltem Versicherungsschutz können die Versicherten ein oder mehrere Male im Jahr eine telefonische Anwaltsberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür sind mit den Beiträgen bereits abgegolten. Auf diesem Wege lässt sich vielleicht eine Lösung finden, die eine kostspielige Klärung vor Gericht überflüssig macht.

Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und diesen Extra-Service vermisst, der sollte bei nächster Gelegenheit seinen Versicherungsberater darauf ansprechen. Da die Gesellschaften miteinander in einem zunehmend härter werdenden Wettstreit stehen, haben die Versicherten gute Karten.


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Betriebskostenversicherung übernimmt laufende Kosten

Wenn ein Arbeitnehmer krank wird und für eine Weile ausfällt, bekommt er sein Gehalt weiterhin – zunächst vom Arbeitgeber, später von der Krankenkasse. Bei Freiberuflern und Selbstständigen hingegen sieht das anders aus.

Gegen den Verdienstausfall kann sich jeder Unternehmer mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Diese zahlt im Krankheitsfall einen vorher festgelegten Betrag pro Krankheitstag. Oftmals reichen diese Zahlungen aber nicht aus, um die laufenden Kosten im eigenen Betrieb zu decken.

Die Miete für Büroräume, Strom- und Heizungsrechnungen sowie nicht zuletzt die Gehälter für Angestellte müssen weiter gezahlt werden. Im produzierenden Gewerbe kann die Arbeit auch ohne den Chef weitergehen, so dass frisches Geld hereinkommt. Im Falle von Steuerberatern, Gutachtern oder Anwälten gilt das jedoch nicht.

Damit nun keine wirtschaftliche Schieflage eintritt, die am Ende sogar zur Pleite führen kann, gibt es die Betriebskostenversicherung. Diese zahlt die laufenden Kosten weiter, zu denen auch Leasingraten und Zinszahlungen gehören. Auf diese Weise bleibt der Betrieb ‚"gesund", bis es auch der Chef wieder ist.

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Unfallversicherung für Kinder

Für die eigenen Kinder wünscht man sich optimalen Schutz. Eine Unfallversicherung für ihren Nachwuchs haben aber nur relativ wenige Elternpaare abgeschlossen. Keine Mutter und kein Vater denkt gerne daran, was der Tochter oder dem Sohn passieren könnte – vielleicht auch deshalb wird das Thema noch häufig verdrängt.

Viele Menschen verlassen sich zudem nach wie vor auf die gesetzliche Unfallversicherung. Diese zahlt jedoch in vielen Fällen nicht, für unter 40jährige besteht gar kein Anspruch. Erleidet das Kind also zum Beispiel beim Spielen einen Unfall ohne Fremdverschulden, steht es ohne Schutz da.

Hier kann man mit einer speziellen Unfallversicherung für Kinder vorsorgen. Mit niedrigen Beiträgen lassen sich Unfälle aller Art versichern, zusätzlich bieten viele Versicherungen eine integrierte Invaliditätsversicherung an.

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Reisrücktrittsversicherung kann viel Geld sparen

Wer einen Urlaub plant und kurz vor Reisebeginn krank wird, so dass er zu Hause bleiben muss, der ärgert sich nicht nur über die ausgefallenen Ferien, sondern auch über hohe Kosten: Reiseunternehmen verlangen für kurzfristige Absagen hohe Stornogebühren, die oft bis zu 80 Prozent des Reisepreises betragen können.

So zahlt der erkrankte Urlauber oft mehrere tausend Euro, obwohl er nicht am Strand liegt, sondern im heimischen Bett. Gegen die Enttäuschung gibt es keine Versicherung – wohl aber gegen die finanziellen Folgen einer Reisestornierung aus gesundheitlichen Gründen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann man – je nach Reisepreis – schon für 20 oder 30 Euro abschließen. Das Geld ist gut angelegt, denn im Fall des Falles zahlt die Versicherung die Stornogebühren an den Reiseveranstalter.

Wichtig ist allerdings ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen: Bereits bekannte Vorerkrankungen müssen unbedingt angegeben werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Und die meisten Reiserücktrittsversicherungen haben eine Altersgrenze für ihre Kunden festgelegt: Ab 65 oder 70 Jahren werden vielfach keine Verträge mehr angeboten.

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Riester-Rente als Vorbild: Ersatz für gestrichene Eigenheimzulage

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage wird in der Großen Koalition über einen Ersatz für die bisherige Förderung nachgedacht. Bis Ende 2005 konnten Hauskäufer und Bauherren acht Jahre lang jährlich bis zu 1.250 Euro in ihre Finanzierung einplanen. Familien mit Nachwuchs erhielten zusätzlich eine Kinderzulage.

Zum 1. Januar 2006 wurde die bisherige Regelung gestrichen. Nun planen Politiker von CDU/CSU und SDP, ab 2007 oder 2008 eine neue Form der Förderung einzuführen, die dem Charakter der Immobilie als Altersvorsorge stärker Rechnung trägt. Als Vorbild wird das System der Riester-Rente genannt.

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Hamburg-Mannheimer: Keine Stornogebühr bei Riester-Rente

Wer einen Riester-Vertrag bei der Hamburg-Mannheimer vorzeitig kündigen wollte, musste bislang eine hohe Stornogebühr bezahlen. Jetzt hat der Versicherungskonzern diese umstrittene Passage aus den Vertragsbedingungen gestrichen.

Der Entscheidung war eine juristische Auseinandersetzung vorausgegangen, die bis zum Bundesgerichtshof geführt hatte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) war gegen die Hamburg-Mannheimer und ihre Praxis in Sachen Riester-Rente vorgegangen. Die Stornogebühr des Unternehmens habe deutlich höher gelegen als in der Branche üblich.

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Riester-Rente zum Jahresende sehr gefragt

Wie erwartet, gab es in den letzten Tagen des Jahres 2005 einen regelrechten Ansturm auf die Riester-Rente. Einzelne Versicherungsunternehmen haben in den Dezember-Wochen ein Drittel aller Neuverträge des Gesamtjahres 2005 abgeschlossen.

Die Versicherer hatten zuvor verstärkt die Werbetrommel in Sachen Riester-Rente gerührt. Ihr Argument: Wer bis zum 31. Dezember 2005 einen Vertrag abgeschlossen hatte, konnte sich auf diese Weise noch die komplette staatliche Förderung für das Kalenderjahr 2005 sichern.

Einen weiteren Grund für die gestiegene Nachfrage sehen Experten in der letzten Chance für alle Männer, einen Riester-Vertrag zu den bislang geltenden, für sie vorteilhaften Konditionen abzuschließen. Ab Januar 2006 müssen die Versicherer ‚"Unisex-Tarife" mit denselben Tarifen für Frauen und Männer anbieten. Für männliche Versicherte bedeutet das höhere Beiträge – sie hatten bislang wegen ihrer statistisch niedrigeren Lebenserwartung weniger Geld einzahlen müssen.

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Millionendefizit bei Unfallversicherung für Landwirte

Dass sich die Sozialversicherungen in einer dramatischen Schieflage befinden, ist ebenso wenig ein Geheimnis wie die Tatsache, dass sich die Probleme in Zukunft eher noch verschärfen werden. Das Grundproblem: Die steigende Lebenserwartung führt in Verbindung mit der hohen Arbeitslosigkeit dazu, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen müssen.

Welche Folgen das langfristig hat, kann man schon heute im Bereich der Landwirtschaft erkennen. Ein Blick auf diesen Teilbereich lohnt, weil die weitere Entwicklung im gesamten Sozialversicherungssystem hier quasi vorweg genommen wird. Derzeit sinkt nach Berechnungen des Bauernverbandes die Zahl der Landwirte um jährlich fünf Prozent. Es gebe kaum beruflichen Nachwuchs, deshalb sinke das Beitragsaufkommen etwa in der speziellen Unfallversicherung für Bauern dramatisch.

Die Zahlungsunfähigkeit der Sozialversicherung für Landwirte kann Jahr für Jahr nur durch hohe Bundeszuschüsse abgewendet werden. Aktuell liegt der Fehlbedarf, den die Landwirtschaft nicht aus eigener Kraft aufbringen kann, bei deutlich mehr als 100 Millionen Euro.

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Kündigung: Was geschieht mit der betrieblichen Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein bei ihren finanziellen Planungen für den Ruhestand. Doch was geschieht, wenn der Arbeitnehmer die Stelle kündigt oder seinen Job verliert?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine betriebliche Zusatzvorsorge fürs Alter anzubieten. Macht er allerdings eine freiwillige Zusage, so kann er diese später nicht einfach widerrufen. Als Formen der betrieblichen Altersvorsorge stehen Pensionskassen oder –fonds, Direktversicherungen (mit der steuerbegünstigten Umwandlung eines Teils des Gehalts in Beiträge für eine Lebensversicherung) oder betriebliche Pensionskassen zur Verfügung.

Per Gesetz ist geregelt, dass dem Arbeitnehmer die Versorgungszusagen des Arbeitgebers auch dann erhalten bleiben, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Dazu muss jedoch der Anspruch ‚"unverfallbar" geworden sein, wie es im Betriebsrentengesetz heißt. Das geschieht nach fünf Jahren und wenn der Beschäftigte 30 Jahre alt ist. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ist das der Fall, bleiben die erworbenen Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge auch nach Auslaufen des Arbeitsvertrags erhalten.

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Steigende Kassenbeiträge durch Mehrwertsteuererhöhung?

Die für 2007 geplante Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent dürfte auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter in die Höhe treiben. Grund sind voraussichtlich steigende Aufwendungen für Medikamente, die sich durch die Steuererhöhung verteuern werden.

Experten rechnen damit, dass allein die zusätzlichen drei Prozentpunkte bei der Mehrwertsteuer eine Kostensteigerung von rund 800 Millionen Euro pro Jahr bedeuten könnten.

Bereits jetzt ist deshalb in Berlin ein Kampf zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Finanzministerium entbrannt. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will die Mehreinnahmen durch die steigende Mehrwertsteuer auch auf Medikamente zur Haushaltssanierung nutzen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (ebenfalls SPD) fordert hingegen mit Verweis auf drohende Beitragssteigerungen, die Medikamente von der Steuererhöhung auszunehmen.

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Gesetzliche Krankenkassen: Chef-Gehälter werden überwacht

Die Vorständer von gesetzlichen Krankenversicherungen sollen fortan weniger verdienen. Bereits seit längerem hatten Politiker verschiedener Parteien kritisiert, dass die Versicherten angesichts steigender Beitragssätze kein Verständnis hätten für teilweise drastische Erhöhungen der Vorstandsbezüge.

Das Einkommen des Spitzenpersonals setzt sich zumeist aus einem Grundgehalt und einem zusätzlichen Bonus zusammen. Grundvergütungen von mehr als 100.000 Euro jährlich sind selbst bei sehr kleinen Kassen mit nur einigen tausend Versicherten eher die Regel als die Ausnahme.

Die Regierungen der Länder und des Bundes wollen den weiteren Anstieg der Vorstandsbezüge nun stoppen. Die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungen werden fortan einschreiten, wenn die Bezüge in der Chefetage allzu großzügig angehoben werden. Zu Beitragssenkungen werden diese Maßnahmen sicherlich nicht führen, wie auch die Experten einräumen. Doch der psychologische Effekt sei wichtig: Man könne den Versicherten höhere Zuzahlungen, steigende Beiträge und Einschnitte bei den Kassenleistungen nur zumuten, wenn auch die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen Verzicht übten.

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Zuschüsse an Krankenkassen sollen sinken

Auf der Suche nach Möglichkeiten, die Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen, sind auch die Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen ins Visier der Großen Koalition in Berlin geraten. Ab 2007 müssen die so genannten Maastricht-Kriterien wieder zwingend eingehalten werden. Das heißt: Die Neuverschuldung des Bundes darf drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen.

Liegt die neue Kreditaufnahme abermals über dem vertraglich festgelegten Wert, drohen der Bundesrepublik milliardenschwere Strafzahlungen. Intern haben CDU/CSU und SPD deshalb vereinbart, den bisherigen Zuschuss an die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von jährlich drei Milliarden Euro komplett zu streichen.

Allerdings regt sich auch in den eigenen Reihen Widerstand gegen diese Pläne. Ein Wegfall der Bundeszahlungen an die Kassen würde wohl zwangsläufig zu höheren Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Ein solcher Anstieg jedoch würde dem erklärten Ziel der Regierung zuwider laufen, die Lohnnebenkosten zu senken und so Anreize für mehr Beschäftigung zu schaffen.

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Tarifstreit in der Versicherungsbranche beigelegt

Ein drohender Streik in der Versicherungsbranche ist abgewendet. Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich nach stundenlangen Verhandlungen auf einen neuen Tarifvertrag.

Die Vereinbarung sieht eine Gehaltserhöhung ab dem 1. April 2006 um zwei Prozent vor. Genau ein Jahr später steigen die Bezüge der Angestellten um ein weiteres Prozent. Zum Verhandlungsergebnis gehört außerdem eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.

Die Gewerkschaft Ver.di hatte zunächst 4,5 Prozent mehr Lohn gefordert, die Arbeitnehmer hatten mit Warnstreiks und vielfältigen Protestaktionen Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt. Mit dem erzielten Kompromiss kann nun auch die Versicherungswirtschaft leben. Die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, so hieß es aus der Verhandlungsdelegation, werde unter dem neuen Tarifvertrag nicht leiden.

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Lebensversicherungen sind die beliebteste Altersvorsorge

Statistisch verfügt jeder Deutsche über 1,125 Lebensversicherungsverträge. Rund 90 Millionen Policen sind es derzeit nach Branchenschätzungen in Deutschland insgesamt.

Ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt allerdings, dass eine große Lücke klafft zwischen jenen, die sich intensiv mit dem Thema Altersvorsorge befassen, und jenen, die sich nur wenige Gedanken um die eigene Zukunft machen. Viele Deutsche verfügen nämlich über mehrere Lebensversicherungsverträge, während andere gänzlich auf diese Form der Altersvorsorge verzichten.

Insgesamt machen die Guthaben in Lebensversicherungsverträgen rund 42 Prozent des privaten Geldvermögens aus, über das die Deutschen verfügen. Damit liegt die klassische Kapitallebensversicherung eindeutig auf Platz 1 aller Anlageformen.

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Eine Entscheidung fürs Leben: Gesetzlich oder privat krankenversichern?

Freiberufler und Selbstständige haben unabhängig von der Höhe ihres Einkommens die Wahl: Sie können sich freiwillig in einer gesetzlichen Kasse krankenversichern oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Gut verdienenden Angestellten mit einem Einkommen von mehr als 3.937,50 Euro im Monat (Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006) stehen ebenfalls beide Möglichkeiten offen.

Neben dem Alter des Versicherten spielt insbesondere auch die familiäre Situation eine wichtige Rolle: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei privaten Kassen keine kostenlose Mitversicherung von Ehepartner und Kindern. Vermeintliche Einsparungen durch günstigere Beiträge bei privaten Krankenversicherungen können sich auf diese Weise schnell in Mehrbelastungen verwandeln. Für den Partner und den Nachwuchs müssen dann nämlich jeweils eigene Beitragszahlungen geleistet werden.

Zudem ist der Wechsel vom gesetzlichen ins private Krankenversicherungssystem eine Entscheidung fürs Leben, die gut überlegt sein will. Denn die Hürden für eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Kasse sind extrem hoch, vielfach ist der abermalige ‚"Systemwechsel" gar nicht mehr möglich.

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