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Beiträge aus Dezember, 2005

Campingversicherung für den ‚"zweiten Wohnsitz"

Viele Deutsche haben ein Urlaubsdomizil. Nicht immer muss es gleich ein Haus im Süden sein, auch für den schmaleren Geldbeutel gibt es eine Lösung: Wohnwagen und Mobilheime auf einem Campingplatz.

Insbesondere Dauercamper mit einem langfristig angemieteten Stellplatz richten sich gerne häuslich ein – mit Vorzelt, Markisen und einer Satellitenschüssel auf dem Dach. Im Laufe der Zeit kommen hier beträchtliche materielle Werte zusammen, die mit einer Versicherungspolice geschützt werden sollten.

Campingversicherungen bieten in etwa den gleichen Schutz wie die Hausratversicherung für die heimische Wohnung. Sie decken Brände, Hagel-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche ab. Gerade auf Campingplätzen, die nahe an Flüssen und Seen liegen, empfiehlt sich zudem die Aufnahme von Überschwemmungsschäden in den Versicherungsschutz.

Wichtig ist allerdings der Blick ins Kleingedruckte: Wer ‚"wild" campt, seinen Wohnwagen also nicht auf einem offiziellen Campingplatz abstellt, der setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.

Hier finden Sie weitere Details und Angebote zur Campingversicherung

An dieser Stelle auch noch die Empfehlung zu einem gut gepflegten Campingplatz Verzeichnis


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Musiker sollten Instrumente versichern

Was man in der Wohnung aufbewahrt, ist normalerweise durch die Hausratversicherung gegen Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden geschützt. Befinden sich jedoch besondere Wertgegenstände zu Hause und weiß die Versicherung davon nichts, reicht im Ernstfall unter Umständen die Versicherungssumme nicht aus. So empfiehlt sich beispielsweise bei großen Glasflächen eine zusätzliche Glasbruchversicherung, für Kunstsammler eine Kunstversicherung.

Auch Musiker müssen aufpassen: Eine komplette Ausrüstung kann schnell einige tausend Euro kosten. Und insbesondere dann, wenn die Instrumente zu Auftritten mitgenommen oder gar in einem Proberaum deponiert werden, genügt die Hausratversicherung nicht.

Erforderlich ist in diesen Fällen vielmehr eine Spezialversicherung, wie sie praktisch jede große Gesellschaft anbietet. Idealerweise sollten neben Verlust und Zerstörung der Instrumente auch Vandalismus-Schäden mit der Police abgedeckt werden.

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Regierung will Gesundheitsreform 2006 in Angriff nehmen

Beitragserhöhungen für Millionen gesetzlich Krankenversicherte zum Jahreswechsel und zugleich drastisch steigende Arzneimittelausgaben zwingen die Politik zum Handeln. Im Jahr 2006 will die Bundesregierung die Arbeit an einer großen Gesundheitsreform aufnehmen.

Dieses Thema hatten CDU/CSU und SPD bislang auf die lange Bank schieben wollen, weil die Koalitionäre vollkommen gegensätzliche Modelle favorisieren. Während die Union eine so genannte ‚"Kopfpauschale" durchsetzen will, plädieren die Sozialdemokraten für ihr Konzept der ‚"Bürgerversicherung". Dabei müssten alle Bürger in dasselbe System einzahlen, die bisherige Aufteilung in gesetzliche und private Krankenversicherungen würde aufgehoben. Zudem möchte die SPD nicht nur Erwerbseinkommen mit Beiträgen belasten, sondern auch zum Beispiel Zinseinkünfte und Mieteinnahmen.

Bereits im Januar 2006 wollen die Koalitionspartner ein Spitzengespräch führen, bei dem wesentliche Eckpunkte der Gesundheitsreform festgelegt werden sollen.

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Rekord-Anstieg bei Arzneimittelausgaben

Die vorläufigen Bilanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen für das Jahr 2005 lassen bei Gesundheitspolitikern aller Parteien die Alarmglocken schrillen.

Zwar verbuchten die Kassen in den ersten drei Quartalen einen Überschuss von rund 880 Millionen Euro. Doch zum einen wurde das Geld zur Schuldentilgung verwandt, konnte also nicht für beitragsschwache Zeiten zurückgelegt werden. Zum anderen deutet alles darauf hin, dass schon 2006 eine dramatische finanzielle Schieflage droht. Schuld sind vor allem die Ausgaben für Arzneimittel.

Diese Kosten haben sich 2005 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 19 Prozent erhöht. Wird dieser Trend nicht gestoppt, werden die gesetzlichen Krankenversicherungen voraussichtlich bereits im ersten Quartal 2006 in die roten Zahlen rutschen. Weitere Beitragserhöhungen wären dann wohl kaum zu vermeiden.

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Mehr Steuermittel für gesetzliche Krankenkassen gefordert

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige wie Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder kostenlos mitversichert. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zum System der privaten Krankenkassen. Zugleich stellen diese so genannten Familienleistungen die gesetzlichen Krankenversicherungen vor große finanzielle Herausforderungen: Sie müssen Leistungen bezahlen, bekommen dafür jedoch keine Beiträge.

Das Geld für die Familienleistungen muss deshalb an anderer Stelle eingespart bzw. von allen gesetzlichen Krankenversicherten aufgebracht werden.

Die Bundesregierung erwägt nun, diese Lasten künftig gerechter zu verteilen und alle Bürger in die Finanzierung einzubeziehen. Dies könnte durch einen höheren Zuschuss an die gesetzlichen Kassen aus Steuermitteln geschehen. So würde jeder steuerpflichtige Deutsche indirekt einen Beitrag zum Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung leisten - auch wenn er selbst privat versichert ist.

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Betriebssport: Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Turnieren

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Unfälle, die während der Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause passieren. Nach geltender Rechtsprechung zählen auch betriebliche Feiern unter bestimmten Voraussetzungen zum Arbeitsbereich, der durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist.

Einen dienstlichen Bezug sahen deutsche Gerichte jahrelang auch bei Betriebssportgemeinschaften, in denen sich Angestellte von Firmen oder Verwaltungen nach Dienstende zum Sport treffen. Jetzt jedoch hat das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel ein Grundsatzurteil gefällt, das diese Praxis deutlich einschränkt.

Sportveranstaltungen wie Fußballturniere zwischen verschiedenen Sportgemeinschaften hätten keinen ausreichenden ‚"zeitlichen und örtlichen Bezug" zur Arbeitsstelle, zumal solche Wettkämpfe häufig an Wochenende stattfinden würden. Die gesetzliche Unfallversicherung, so entschieden die Bundessozialrichter, müsse deshalb für Verletzungen nicht zahlen.

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Beitragserhöhungen bei Krankenkassen nur ‚"Einzelfälle"?

Die angekündigten Beitragserhöhungen bei mehreren Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) stellen nach Meinung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt lediglich ‚"Einzelfälle" da. Die SPD-Politikerin rechnet nach eigenen Angaben mit insgesamt stabilen Kassenbeiträgen im Jahr 2006.

Vom ursprünglichen Ziel, ab 2006 eine spürbare Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen, ist in den jüngsten Stellungnahmen der Ministerin allerdings keine Rede mehr.

Vielmehr müssen sich wohl rund vier Millionen Deutsche zum Jahresbeginn 2006 auf erneut steigende Krankenkassenbeiträge einstellen. Den stärksten Anstieg gibt es mit 0,8 Prozent bei der AOK Schleswig-Holstein.

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Versicherungsschutz für Solaranlagen

In Zeiten hoher Energiepreise schauen sich viele Immobilienbesitzer nach Alternativen um. Im Bereich der Stromversorgung sind Photovoltaikanlagen ein zukunftsweisender Weg. Anschaffung und Montage werden vom Staat sowie aus EU-Mitteln großzügig gefördert.

Ist die Anlage erst einmal in Betrieb, sollte man auch an ausreichenden Versicherungsschutz denken. Oftmals befinden sich die Solarzellen in exponierter Lage, was sie anfällig für Sturmschäden, aber auch für Blitzschläge macht. Überspannung ist eine weitere Gefahr, nicht zu vergessen Diebstahl und Vandalismus.

All diese Schäden lassen sich günstig mit einer speziellen Elektronikversicherung versichern. Die Höhe der Beiträge hängt vom Wert der Anlage und von ihrer Leistungsfähigkeit ab. Es empfiehlt sich, mit den exakten technischen Angaben mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungen einzuholen. Beim Vergleich der Tarifvorschläge sollte man aber nicht nur auf die Beitragshöhe achten. Wichtig ist vielmehr, dass alle genannten Risiken mit der Police auch tatsächlich versichert sind.

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Mietverlustversicherung schützt Vermieter vor bösen Überraschungen

Eigentümer von vermieteten Immobilien benötigen eine Reihe von Versicherungen. Neben der eigentlichen Gebäudeversicherung ist vor allem eine Gebäudehaftpflicht- bzw. Vermieterhaftpflichtversicherung wichtig. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die z.B. Mieter auf einer maroden Treppe oder Passanten durch herunterfallende Dachziegel erleiden.

Feuer-, Wasser- und Sturmschäden sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt in diesen Fällen die Reparatur oder – wenn die Gebäudesubstanz etwa durch einen Brand praktisch zerstört wurde – auch den Neubau. Nicht versichert sind jedoch die Einnahmeausfälle, die in einem solchen Fall entstehen. Wenn die Immobilie abgerissen oder vollständig saniert werden muss, können die Mieter während dieser Zeit nicht im Haus wohnen, sie zahlen also auch keine Miete. Über einen Zeitraum von einigen Monaten können sich dadurch für den Eigentümer beträchtliche Einnahmeausfälle ergeben.

Dieses Risiko kann jeder Vermieter durch eine Mietverlustversicherung ausschließen. Die Versicherung zahlt im Falle der Unbewohnbarkeit des Hauses für einen vorher festgelegten Zeitraum die Mieten, die der Eigentümer normalerweise von den Bewohnern bekommen würde. So gerät auch im Schadensfall das Finanzierungskonzept des Hauseigentümers nicht ins Wanken.

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Für Paare reicht eine Haftpflichtversicherung

In der Liste der wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte, steht neben der Krankenversicherung die private Haftpflichtversicherung ganz oben. Sie springt dann ein, wenn der Versicherte für Schäden haften muss. Teuer wird es vor allem dann, wenn es um Personenschäden geht. Schmerzensgeld– oder gar dauerhafte Rentenzahlungen (wenn der Versicherte die Erwerbsunfähigkeit eines anderen verschuldet hat) können für den Verursacher den finanziellen Ruin bedeuten, wenn er nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Denn Zahlungen in sechs- oder gar siebenstelliger Höhe bedeuten lebenslange Schulden.

Eine Haftpflichtversicherung ist trotz ihrer großen Bedeutung aber nicht teuer: Schon für rund 50 Euro bekommt man einen umfassenden Schutz mit einer ausreichend hohen Deckungssumme.

Paare, die bisher in zwei Haushalten lebten und nun eine gemeinsame Wohnung beziehen, sollten nach dem Einzug übrigens ihren Versicherungsschutz überprüfen und an die neuen Umstände anpassen. So reicht normalerweise eine Haftpflichtversicherung für beide. Die meisten Versicherungen bieten auf Nachfrage entsprechende Partnertarife an.

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Rürup-Rente vor allem für Selbstständige interessant

Ein weiterer staatlich geförderter Baustein in der privaten Altersvorsorge ist neben der Riester-Rente die neue Rürup-Rente. Diese Basisrente ist nach dem Wissenschaftler Bert Rürup benannt, der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) berät.

Wie bei der Riester-Rente gibt es auch für den Abschluss einer Rürup-Rente Anreize vom Staat. Allerdings handelt es sich hier nicht um direkte Zahlungen, sondern um steuerliche Erleichterungen.

Die Beiträge des Versicherten fließen in eine private Rentenversicherung. Ein steigender Anteil der jährlichen Zahlungen (beginnend mit einem Satz von 60 Prozent im Jahr 2005) kann direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Diese Regelung bezüglich der so genannten Vorsorgeaufwendungen macht die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige interessant. Sie können schon heute Seuern sparen und zugleich für später vorsogen.

Eine weitere Besonderheit der Rürup-Rente besteht darin, dass der Versicherte mit Erreichen des Rentenalters auf jeden Fall Anspruch auf eine lebenslange Rente erhält. Anders als bei Riester-Verträgen kann er sich nicht für die Auszahlung des Betrags in einer Summe entscheiden, der Versicherte hat also kein Kapitalwahlrecht.

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Haftpflichtversicherung: Kinder sind über Eltern versichert

Wenn Kinder den Fußball in den Wintergarten der Nachbarn schießen oder die Scheibe eines parkenden Autos zertrümmern, dann müssen die Eltern für den Schaden geradestehen. Verfügen sie über eine private Haftpflichtversicherung, dann sind die vom Nachwuchs verursachten Schäden mit abgedeckt.

Der Versicherungsschutz über die Eltern bleibt unter Umständen auch dann noch erhalten, wenn die Kinder bereits volljährig sind. Dazu muss der Sohn oder die Tochter allerdings direkt nach dem Ende der Schulzeit eine Ausbildung beginnen oder ein Studium aufnehmen.

Ist die Ausbildungszeit beendet und verdient der junge Erwachsene das erste Geld, erlischt der Versicherungsschutz über die Eltern - eine eigene private Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

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Spezialtarife in der Kfz-Versicherung für Fahranfänger

Junge Erwachsene gelten bei den Kfz-Versicherern als besondere Risikogruppe – zurecht, wie ein Blick in die Statistik zeigt. Die 18- 25jährigen sind überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt. Gründe sind neben Selbstüberschätzung auch Alkohol am Steuern und ganz generell mangelnde Erfahrung hinterm Steuer.

Hier setzen einige Versicherungen an und bieten jungen Kunden finanzielle Anreize. Wer beispielsweise beim Volkswagen Versicherungsservice ein so genanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (abgekürzt: FSF) erfolgreich absolviert, bekommt eine Bescheinigung. Diese wiederum ermöglicht den Eintritt in einen Spezialtarif, in dem nur 115 Prozent in der Vollkaskoversicherung gezahlt werden. Der Satz in der Kfz-Haftpflicht liegt bei 140 Prozent – normalerweise sind für Anfänger 230 Prozent üblich.

Mit der Teilnahme am Fortbildungsseminar tut der junge Autofahrer also nicht nur etwas für seine Sicherheit (und die der anderen Verkehrsteilnehmer), sondern er spart auch eine Menge Geld.

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Lebenserwartung unterschätzt: Zu wenig Altersvorsorge

Die Deutschen werden im Durchschnitt deutlich älter als sie denken. Das ist erfreulich, führt aber mitunter zu einem finanziellen Problem: Wie eine Umfrage im Auftrag der Allianz ergab, schätzen die Menschen mit der eigenen Lebenserwartung auch ihre Rentenbezugsdauer zu niedrig ein. Das wiederum führt dazu, dass dem Thema Altersvorsorge zu geringes Interesse beigemessen wird.

So konnte bei der Befragung nur ein kleiner Prozentsatz einigermaßen präzise Angaben zur Höhe der staatlichen Zuschüsse machen, die es für die Riester-Rente gibt. Weniger als zehn Prozent der befragten jungen Berufstätigen hatten bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, und nur etwa ebenso wenige Befragte fühlten sich ausreichend informiert.

Die Versicherungswirtschaft geht aber davon aus, dass die Attraktivität der staatlichen Zulagen zur Riester-Rente in den nächsten Jahren zusehends bekannter wird. Von 114 Euro Grundzulage im Jahr 2006 steigt die jährliche Förderung bereits im Jahr 2008 auf 154 Euro. Darauf wollen die Versicherungen ih ihrer Werbung künftig noch deutlicher hinweisen.

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Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit überprüfen

Mit den Lebensumständen ändern sich auch die Anforderungen an einen umfassenden Versicherungsschutz. Ein Student zum Beispiel benötigt ganz andere Versicherungsprodukte als ein junger Familienvater. Deshalb raten Experten, von Zeit zu Zeit den aktuellen Versicherungsschutz zu überprüfen. Für einen kritischen Blick auf bestehende Verträge eignet sich zum Beispiel der Jahreswechsel.

Insbesondere viele frisch verheiratete Paare und junge Familien nehmen das Thema Versicherungsschutz häufig nicht ernst genug. Dabei ist die gerade die Gründung einer Familie ein einschneidender Schnitt mit Auswirkungen auf den Versicherungsbereich. Ein allein lebender Single braucht sicher keine Risikolebensversicherung. Für einen Familienvater oder eine Mutter gehört eine solche Versicherung jedoch zur ‚"Grundausstattung". Schließlich sorgt die Risikolebensversicherung finanziell für die Angehörigen, wenn dem Versicherungsnehmer etwas zustößt.

Wichtig ist die Familienplanung auch im Bereich der Krankenversicherung: Wer gut verdient und Kinder haben möchte, sollte freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Denn hier gibt es – anders als bei der privaten Krankenversicherung, die zunächst mit niedrigeren Beiträgen lockt – eine kostenlose Mitversicherung der Angehörigen.

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