Beiträge aus November, 2005
Unfallgegner vor Gericht – am besten mit Verkehrsrechtsschutzversicherung
Nicht immer herrscht nach einem Unfall Einigkeit über die Schuldfrage. Mitunter wird eine Klärung erst vor Gericht herbeigeführt – und dabei fallen unter Umständen erhebliche Kosten an.
Auf der sicheren Seite ist, wer rechtzeitig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung hilft sowohl bei der Durchsetzung eigener Ansprüche (z.B. auf Schadenersatz) gegenüber dem Unfallgegner als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite.
Zudem trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für die Verteidigung vor Gericht in Strafverfahren. Auch wenn gegen ein unberechtigtes Bußgeld Widerspruch eingelegt wird und das Verfahren vor dem Richter landet, hilft die Versicherung dem Autofahrer.
Es gilt jedoch wie bei jeder Rechtsschutzversicherung: Bevor Klage eingereicht wird, muss zunächst die Versicherung ihr Einverständnis zur Kostenübernahme erklären. Nach den Versicherungsbedingungen wird sie das regelmäßig dann tun, wenn ausreichende Aussichten auf Erfolg bestehen.
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Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist gilt nicht immer
Jedes Jahr im November ist der Wettbewerb der Kfz-Versicherungen um neue Kunden besonders intensiv. Der Grund: Die Laufzeit von Kfz-Versicherungsverträgen beginnt fast immer am 1. Januar, die Kündigungsfrist beträgt zumeist einen Monat.
Wer also im neuen Jahr sein Auto bei einer anderen Gesellschaft versichern möchte, muss bis spätestens 30. November kündigen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen die üblichen Fristen nicht gelten. Zum einen ermöglicht der Kauf eines anderen Autos den fristlosen Wechsel der Versicherung. Dasselbe gilt beim Eintritt eines Schadensfalls. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht zudem jederzeit, wenn der Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt.
Keine KommentareInsassenunfallversicherung: Notwendig oder nicht?
Viele Kfz-Versicherungen bieten ihren Kunden zusätzlich zur Haftpflicht- und Teil- bzw. Vollkaskoversicherung noch eine Insassenunfallversicherung. Doch macht ein solcher Vertrag wirklich Sinn?
Versichert sind damit Unfälle, die der Fahrer oder der Beifahrer während der Fahrt, aber auch beim Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen, erleiden. Doch in vielen Fällen sind diese Risiken auch ohne zusätzliche Insassenunfallversicherung abgedeckt.
Wird der Unfall nicht vom Fahrer selbst verursacht, sondern vom Unfallgegner, so zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für Schmerzensgeld, Schadenersatz bei Invalidität usw. Trifft hingegen den Fahrer selbst die schuld, werden mögliche Zahlungen an die Beifahrer von der eigenen Haftpflichtversicherung geleistet.
Der Fahrer allerdings geht leer aus, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat. In diesem Fall würde eine Insassenunfallversicherung einspringen. Deren Abschluss macht aber nur Sinn, wenn nicht bereits eine Unfallversicherung besteht. Diese würde nämlich ebenfalls zahlen.
Keine KommentareKfz-Versicherung: Teilkasko oder Vollkasko?
Kein Auto darf in Deutschland ohne Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs sein. Das ist gesetzliche geregelt. Die Wahl haben Autofahrer hingegen bei der Frage, ob zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll.
Die Teilkasko-Variante ist günstiger, deckt aber auch entsprechend weniger Schäden ab.
Als Faustregel gilt: Wer einen Gebrauchtwagen ab einem Alter von etwa vier bis fünf Jahren sein eigen nennt, ist mit einer Teilkasko-Versicherung gut bedient. Für Besitzer jüngerer Autos oder von Neuwagen sollte es eine Vollkasko-Versicherung sein.
Wird das Auto mit einem Kredit bezahlt oder geleast, bleibt dem Käufer ohnehin kaum eine Wahl: Die meisten Banken und Leasinggesellschaften legen vertraglich fest, dass eine Vollkasko-Versicherung für den finanzierten Pkw abgeschlossen werden muss.
Keine KommentareRisikolebensversicherung: Maximaler Schutz bei minimalen Beiträgen
Eine ‚"klassische" Lebensversicherung erfüllt zwei Aufgaben: Zum einen bietet sie schon während der Ansparphase finanziellen Schutz für die Angehörigen, falls dem Versicherten etwas zustößt. Zum anderen ist die Lebensversicherung ein Instrument der Vermögensbildung, weil mit den langjährigen Beitragszahlungen ein ansehnliches finanzielles Polster fürs Alter geschaffen werden kann.
Eine Risikolebensversicherung hingegen ist nicht kapitalbildend. Der Versicherte erhält keine Auszahlung am Ende, sondern sichert während der Laufzeit von zumeist 15 bis 20 Jahren ‚"nur" seine Familie finanziell ab.
Risikolebensversicherungen eignen sich deshalb vor allem für solche Versicherte, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und deshalb nicht in der Lage sind, regelmäßig in eine kapitalbildende Lebensversicherung einzuzahlen.
Mit der Risikolebensversicherung läßt sich die Absicherung der Hinterbliebenen mit sehr niedrigen monatlichen Beiträgen erreichen.
Keine KommentareLebensversicherung: Verkaufen ist besser als kündigen
Lebensversicherungen laufen über einen langen Zeitraum. Mit der Zeit können sich jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen ändern, zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder außerordentliche Belastungen.
Auf der Suche nach Einsparpotenzialen gerät dann oft die Lebensversicherung in den Blick. Werden fortan keine Beiträge mehr gezahlt, ergibt sich eine monatliche Entlastung. Zudem kann sich der Versicherte die Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen, indem er sie kündigt.
Für den Versicherungskunden ist das jedoch in den meisten Fällen ein schlechtes Geschäft, denn er erhält weit weniger Geld zurück als er eingezahlt hat. Auch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes fordert lediglich, dass mindestens die Hälfte der gezahlten Beiträge bei vorzeitiger Kündigung zurückerstattet werden muss.
Eine echte Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung ist deshalb deren Verkauf. Eine wachsende Zahl von Anbietern hat sich auf den Ankauf ‚"gebrauchter" Policen spezialisiert. Der Preis, den der Versicherte auf diesem Wege erzielen kann, liegt zumeist um einige Prozentpunkte über dem Rückkaufwert, den die Versicherung ermittelt. Zudem bleibt der Hinterbliebenenschutz erhalten, da der Aufkäufer den Vertrag weiterführt.
Keine KommentareGlasversicherung ergänzt die Hausratversicherung
Für ‚"normal" ausgestattet Wohnungen reicht eine Standard-Hausratversicherung. Schäden an der Einrichtung z.B. durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbrüche sind damit abgedeckt.
Verfügt eine Wohnung jedoch über extrem große Fensterflächen, einen hochwertigen Wintergarten oder stehen im Wohnzimmer teure Möbel mit zahlreichen Glasflächen, dann gehen mögliche Schäden unter Umständen über die Versicherungssumme hinaus.
Damit der Versicherte in diesem Fall den Verlust nicht aus eigener Tasche bezahlen muss, ist der Abschluss einer Glasversicherung ratsam. Diese kann als Zusatztarif zur ohnehin bestehenden Hausratversicherung vereinbart werden.
Keine KommentareGewerbliche Haftpflichtversicherung schützt Firmen
Insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen sind nur unzureichend gegen mögliche Haftungsrisiken geschützt.
Muss die Firma z.B. Schadensersatz zahlen, sind die finanziellen Reserven mitunter schnell aufgebraucht. Bei Betrieben, die in der Rechtsform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt werden, bleibt als Ausweg nur die Insolvenz. Das Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro und das sonstige Firmenvermögen sind verloren.
Noch schlimmer kann es solchen Selbstständigen ergehen, die ihren Betrieb als Einzelfirma führen. Hier ist keine Haftungsbeschränkung vorgesehen, im Zweifel muss auch das private Vermögen verwertet werden.
Die Gründung einer GmbH ist für die meisten Kleinunternehmer wegen der hohen Kosten keine Alternative. Insbesondere für haftungsintensive Tätigkeiten sollte der Unternehmer deshalb eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Höhe der Beiträge hängt in erster Linie von der Branche ab, in der der Selbstständige aktiv ist. Das Geld ist aber in jedem Fall gut angelegt: Eine Schadenersatzforderung kann nun nicht länger die Existenz des gesamten Betriebes gefährden.
Keine KommentareRisiko-Lebensversicherung: Vorsorge für die Familie
In vielen Familien gilt noch die klassische Rollenverteilung: Der Vater ist der Hauptverdiener, die Mutter kümmert sich um die Kinder und geht vielleicht einer Teilzeitbeschäftigung nach.
Für den Familienvater empfiehlt es sich dringend, eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen, die seine Frau und seine Kinder absichert. Im Falles des Todes des Versicherten bekommt die Familie die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Risiko-Lebensversicherung bietet die Möglichkeit, mit überschaubaren monatlichen Beiträgen optimale finanzielle Vorsorge für die Angehörigen zu treffen. Dies ist umso wichtiger, wenn z.B. Kredite oder Hypotheken bestehen.
Keine KommentareBeruhigt in den Urlaub – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung
Die meisten Urlauber, die im Ausland krank werden, haben vor allem einen Wunsch: auf dem schnellsten Wege zurück in die Heimat zu kommen.
Mitunter ist der Rücktransport jedoch eine kostspielige Angelegenheit, und nicht immer zahlt die ‚"normale" Krankenversicherung. Auch bei der Übernahme von Behandlungskosten im Ausland gibt es oftmals Schwierigkeiten.
Wer beruhigt in die Ferien fahren möchte, sollte deshalb rechtzeitig eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Diese zahlt sowohl die notwendigen Behandlungen am Urlaubsort als auch die Mehrkosten für den Rücktransport nach Hause.
Wichtig: Übernommen werden nur die Kosten für solche Arztbesuche, die durch neu aufgetretene, akute Erkrankungen oder Verletzungen notwendig werden. Hingegen fallen Krankheiten, die schon vor Reisebeginn bestanden, nicht unter den Versicherungsschutz.
Keine KommentareUnfallversicherung: Gesetzlicher Schutz nur bei der Arbeit
Knapp sieben Millionen Unfallverletzte registrierten die Statistiker im vergangenen Jahr. Mehr als drei Mal so häufig wie am Arbeitsplatz geschahen Unfälle in der Freizeit.
Dieses Verhältnis unterstreicht die Bedeutung der privaten Unfallversicherung. Während nämlich für die Folgen einer Verletzung am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg zur Arbeitsstelle und nach Hause die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt, existiert kein genereller Schutz für Unfälle in der Freizeit.
Wer sich auch in diesem Bereich vor den finanziellen Folgen einer Verletzung schützen will, der muss deshalb eine private Unfallversicherung abschließen.
Keine KommentareHaftpflichtversicherung: Sturz bei Eis und Schnee
Immobilienbesitzer müssen dafür sorgen, dass die Bürgersteige vor ihrem Haus zu den vorgeschriebenen Zeiten von Schnee und Eis befreit sind. Vermieter können diese Pflicht mit Hilfe von Mietvertrag und Hausordnung auf die Mieter übertragen.
Kommt der Mieter, der mit dem Schneeräumen an der Reihe ist, seiner Pflicht nicht nach, so haftet er für Unfälle, die ein Passant auf eisigem Grund erleidet. Je nach Schweregrad der Verletzung können hier hohe Kosten entstehen – insbesondere dann, wenn der Sturz eine zeitweise oder gar dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.
Normalerweise übernimmt solche Zahlungen die private Haftpflichtversicherung des Mieters, der den Bürgersteig hätte räumen müssen. Kann ihm jedoch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist der Versicherungsschutz ganz oder teilweise in Gefahr.
Keine KommentareAnsprüche ehemaliger Lebensversicherungs-Kunden
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen sind die Folgen noch völlig unklar.
Die Karlsruher Richter hatten entschieden: Versicherungskunden, die ihre Lebensversicherung in den Jahren 1994 bis 2001 gekündigt haben und weniger als die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt bekamen, haben Recht auf eine Nachzahlung.
Expertenschätzungen zufolge könnten davon rund 10 Millionen Kunden betroffen sein. Bislang allerdings scheinen sich noch relativ wenige Berechtigte bei den Lebensversicherern zu melden.
Verbraucherschützer jedoch raten zu raschem Handeln: Viele Ansprüche könnten bereits in Kürze verjähren.
Keine KommentareHausratversicherung: Schutz für Möbel, Computer & Co.
Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte – in den meisten Wohnungen ist eine ganze Reihe von Wertgegenständen zu finden.
Kommt dieses Eigentum durch Diebstahl abhanden oder wird es z.B. durch Feuer oder einen Wasserschaden vernichtet, springt die Hausratversicherung ein. Diebstahl oder Zerstörung des Wohnungsinventars können auf diese Weise preiswert abgesichert werden. Schmuck, Kunstwerke und Bargeld lassen sich ebenfalls mit einer Hausratversicherung schützen.
Zu den versicherten Risiken gehören in der Regel auch Explosionen, Vandalismus sowie Sturmschäden.
Keine KommentareKrankentagegeldversicherung für Selbstständige
Viele Kleinunternehmer sind als ‚"Einzelkämpfer" aktiv: Sie werben neue Kunden, erledigen tagsüber die Aufträge und abends die Buchhaltung.
Fällt der Selbstständige krankheitsbedingt aus, sind oft keine Mitarbeiter vorhanden, die einspringen könnten. Die Folge: Liegt der Kleinunternehmer z.B. mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus, kann er kein Geld verdienen. Sind nun keine ausreichenden Ersparnisse vorhanden, droht schnell eine finanzielle Schieflage.
Gegen dieses Risiko können sich Selbstständige und Freiberufler jedoch absichern, indem sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Die Höhe des Tagegeldes und der Zeitpunkt, an dem die Zahlung einsetzt, kann mit dem Versicherer individuell vereinbart werden. Das Krankentagegeld darf allerdings nicht höher ausfallen als das nachweisbare Einkommen.
Die Höhe des gewünschten Krankentagegeldes und der Zeitraum der Zahlung bestimmen auch die Beitragshöhe. Weitere Faktoren sind das Eintrittsalter und das Geschlecht des Versicherten.
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