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Beiträge aus November, 2005

Riester-Rente noch in diesem Jahr abschließen

Die Versicherungswirtschaft rechnet bis Silvester mit einem ‚"Endspurt" bei der Riester-Rente. Wer nämlich bis zum 31. Dezember einen Vertrag abschließt, kann sich damit noch die staatlichen Zulagen für 2005 sichern – und 2006 gleich wieder kassieren.

Da Riester-Verträge langfristig angelegt sind und der Zinsen-Zins-Effekt über Jahrzehnte wirken kann, steigern einige hundert Euro mehr zu Vertragsbeginn die Auszahlung am Ende erheblich.

Verbraucher-Organisationen raten deshalb jedem, der ohnehin etwas für seine Altersvorsorge tun möchte, die Riester-Rente noch in diesem Jahr abzuschließen.

Bislang, so schätzen Experten, haben von den etwa 30 Millionen Berechtigten, die staatliche Förderungen für die Riester-Rente erhalten könnten, erst rund 5 Millionen diese Möglichkeit genutzt.


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Haftung für vereisten Parkplatz

Gewerbetreibende, die für ihre Kunden Parkplätze vorhalten, sollten über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.

Sind die Stellflächen nämlich bei winterlichen Bedingungen nicht ausreichend gestreut und verletzt sich ein Kunde bei einem Sturz auf dem Weg zum Auto, so steht ihm unter Umständen Schmerzensgeld zu. Mehrere Oberlandesgerichte haben in diesem Sinn geurteilt.

Je nach Schwere des Sturzes und der daraus resultierenden Verletzungen können sich die Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen auf mehrere zehntausend Euro addieren.

Eine Haftpflichtversicherung bewahrt den Gewerbetreibenden vor diesem finanziellen Schaden – vorausgesetzt, der Parkplatzbesitzer hat nicht grob fahrlässig gehandelt. Das wäre etwa dann der Fall, wenn er trotz erkennbarer Rutschgefahr keine Maßnahmen zum Schutz seiner Kunden getroffen hätte.

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Geringes Reifenprofil: Versicherungsschutz in Gefahr

Ein Reifenprofil von 1,6 Millimetern entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Kommt es zu einem Unfall, kann die Kfz-Versicherung trotzdem die Zahlung verweigern.

Das gilt dann, wenn dem Autofahrer ‚"grobe Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall hatte das Landgericht Itzehoe über einen Unfall zu verhandeln, der auf regennasser Fahrbahn geschah. Der Pkw-Lenker hatte auf der Autobahn Gas gegeben und bei mehr als 120 km/h die Kontrolle über seinen Wagen verloren.

In der Kombination aus geringer Profiltiefe und hoher Geschwindigkeit trotz starken Regens sah das Gericht den Tatbestand der ‚"grobe Fahrlässigkeit" erfüllt und gab der Kfz-Versicherung Recht, die die Schadensregulierung verweigert hatte.

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Mitversicherung in der Krankenversicherung endet mit Ehescheidung

Hunderttausende Deutsche sind nicht krankenversichert. Häufig können vor allem Kleinunternehmer, deren Geschäfte schlecht laufen, die Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr aufbringen.

Doch es gibt noch viele weitere Gründe für den Verlust des Versicherungsschutzes. Einer davon ist Unwissenheit.

So endet beispielsweise mit einer Ehescheidung die Mitversicherung über den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Verheirateten ist ein nicht berufstätiger Partner über den berufstätigen Partner (ebenso wie Kinder) mitversichert.

Während der Trennungsphase bleibt dieser Zustand noch bestehen, mit der rechtskräftigen Scheidung jedoch läuft die Mitversicherung aus. Der betroffene Partner (in den meisten Fällen die Frau) muß sich dann selbst krankenversichern.

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Haftpflichtversicherung für Tiere

Futter, Tierarzt und vieles mehr - ein Tier zu halten, kann ein teures Hobby sein. Noch weitaus teurer wird es allerdings, wenn der Hund den Nachbarn beißt oder das Pferd auf der Weide durchgeht.

Für Schäden, die der Vierbeiner anrichtet, haftet der Besitzer. Das ist eindeutig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Insbesondere dann, wenn ein Mensch ernsthaft verletzt wird und womöglich gar bleibende Schäden davonträgt, addieren sich Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen schnell zu hohen Summen.

Damit der Tierhalter in einem solchen Fall nicht in den Ruin getrieben wird, sollte er rechtzeitig eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen, die diese Zahlung im Ernstfall übernimmt. Für jedes Tier gibt es das passende Angebot – am gängigsten sind die Hunde- und die Pferdehaftpflicht.

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Finanzieller Spielraum durch Beleihung der Lebensversicherung

Wer regelmäßig Monat für Monat einen bestimmten Betrag in eine Lebensversicherung einzahlt, spart über die Jahre eine ansehnliche Summe an.

Kommt es während der Ansparphase zu einem finanziellen Engpaß, denkt so mancher Versicherungskunde an eine Kündigung seiner Versicherung, um an die Ersparnisse zu kommen. In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung jedoch mit großen finanziellen Einbußen verbunden.

Vorteilhafter ist eine Beleihung des Vertrages. Der Versicherungskunde bekommt einen Kredit, bei dem das angesparte Guthaben in der Lebensversicherung als Sicherheit dient. Die Beleihung ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes der Police möglich. Diesen Wert teilt die Versicherung dem Kunden einmal im Jahr mit.

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Betriebliche Altersvorsorge: Auch bei Insolvenz geschützt

Wer von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung profitieren möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Geld nicht direkt beim Arbeitgeber, sondern in einer rechtlich selbstständigen Einheit verwaltet wird.

Nur durch eine solche Regelung ist das fürs Alter angesparte Vermögen geschützt, wenn der Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und Insolvenz anmelden muss.

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14 Tage Widerrufsrecht nach Abschluss einer Versicherung

Das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen lesen viele Kunden erst, wenn der Versicherungsvertreter längst wieder weg ist. Unterschrieben haben sie dann bereits.

Wer jetzt eine Klausel entdeckt, die ihm nicht zusagt, der hat die Möglichkeit, den Vertragsabschluss zu widerrufen. Bei Versicherungen gilt dieses Widerrufsrecht generell 14 Tage lang. Der Versicherungsvertreter muss den Kunden auch darauf hinweisen. Tut er es nicht, so sagt die gültige Rechtsprechung, gilt das Widerrufsrecht unbegrenzt. Der Nachweis dürfte allerdings schwierig werden, denn zumeist bestätigt der Versicherungskunde mit der Unterschrift, über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.

Am besten sollte man also erst einmal alles in Ruhe lesen und erst dann unterschreiben. Eine Ausnahme vom 14tägigen Widerrufsrecht gibt es nur, wenn der Versicherungsschutz auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten mit sofortiger Wirkung beginnt.

Und: Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, gilt nur für Privatleute. Wer als Kaufmann für sein Unternehmen eine Versicherung abschließt, der ist an seine Unterschrift gebunden.

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Gebäudehaftpflichtversicherung ist wichtig für Vermieter

Im Winter lauert Unheil nicht nur auf verschneiten und vereisten Wegen – auch aus der Luft droht Gefahr. Eis- und Schneeklumpen, die von Hausdächern stürzen, können Passanten ernsthaft verletzen. Dasselbe gilt für Dachziegel, die bei einem kräftigen Herbststurm durch die Luft gewirbelt werden.

Vermieter sind deshalb gut beraten, sich mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen möglicher Unfälle zu schützen.

Besitzer von Eigenheimen, die ihr Haus ausschließlich selbst nutzen und nicht – auch nicht teilweise – vermieten, brauchen hingegen keine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen. Mögliche Schäden sind bereits durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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Hausrat: Vorsicht vor Unterversicherung!

Wer seinen Hausrat gegen die wichtigsten Risiken wie Feuer, Wasserschäden, Einbruch-Diebstahl usw. schützen möchte, schließt eine Hausratversicherung ab.

Für das Ausfüllen des Versicherungsantrages sollte man sich auf jeden Fall genügend Zeit nehmen und besondere Wertgegenstände akribisch auflisten. Das kann zu einer Anhebung der Versicherungssumme führen.

Macht der Versicherte hingegen nur unzureichende Angaben, droht eine Unterversicherung. Denn Schäden werden von der Versicherung nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Sind die tatsächlichen Verluste zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand jedoch höher, muss der Versicherte für diesen Schaden aus eigener Tasche aufkommen.

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Kaufmännische Krankenkasse hält Beitrag bei 13,2 Prozent

Trotz vielfältiger Klagen der Krankenkassen über gestiegene Arzneimittelkosten kommt von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) mit Sitz in Hannover eine gute Nachricht: Auch im kommenden Jahr wird die KKH ihren Beitrag bei 13,2 Prozent stabil halten.

Die Kaufmännische Krankenkasse ist mit rund 1,9 Millionen Mitgliedern die viertgrößte bundesweit tätige Krankenkasse – und sie wächst weiter: Angelockt von den vergleichsweise günstigen Beitragssätzen, kamen im laufenden Jahr bereits mehr als 30.000 neue Mitglieder zur KKH.

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Betriebliche Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung

‚"Die Renten sind sicher." Dieser einst von Ex-Minister Norbert Blüm (CDU) geprägte Satz gilt so schon lange nicht mehr. Seit Jahren müssen sich die Rentner mit ‚"Nullrunden" zufrieden geben, während ihre Ausgaben steigen. So schmälert z.B. die Praxisgebühr, aber auch die geplante Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 die tatsächlich verfügbare Rente. Zudem sorgt die Inflation für eine faktische Rentenkürzung.

Daher ist es besonders wichtig, dass die eigene Altersversorgung auf mehreren Säulen ruht und nicht allein aus der staatlichen Rente besteht. Vor allem die heute 20- bis 40jährigen werden aus der Rentenkasse wohl kaum mehr erhalten als eine Grundsicherung.

Ratsam ist daher die Vorsorge durch private Vermögensbildung. Ein Baustein dabei kann die betriebliche Altersversorgung sein. Bei dieser freiwilligen Sozialleistung des Arbeitgebers können Teile des Gehaltes steuerbegünstigt in eine Versicherung fließen. Zumeist handelt es sich hierbei um eine kapitalbildende Lebensversicherung, in der dann am Ende des Arbeitslebens ein beruhigendes finanzielles Polster für den Lebensabend vorhanden ist.

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Lebensversicherungen bleiben steuerlich interessant

Auch nach den gesetzlichen Änderungen, die seit Anfang 2005 gelten, sind Lebensversicherungen noch unter steuerlichen Aspekten interessant.

Zwar ist nun die Auszahlung am Vertragsende nicht mehr steuerfrei – doch die Beiträge, die der Versicherte einzahlt, kann er nach wie vor steuerlich geltend machen.

Bis zur gesetzlich geregelten Höchstgrenze können die Einzahlungen in die Lebensversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

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Auch gesetzliche Versicherte können Beiträge sparen

Wer gut verdient, hat die Wahl: Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse oder Wechsel zu einer privaten Versicherung?

Doch auch gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die weniger als 3.900 Euro monatlich verdienen und deshalb nicht in eine private Krankenversicherung wechseln können, haben die Möglichkeit, einige hundert Euro im Jahr zu sparen.

Für sie lohnt nämlich der Vergleich der Beitragssätze, die von Kasse zu Kasse deutliche Unterschiede aufweisen. Niedrigere Sätze schlagen sich direkt auf dem Konto nieder, weil ein höherer Anteil des Bruttogehaltes überwiesen wird.

Fazit: Es kann also nicht nur ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung Sinn machen, sondern auch der ‚"Umzug" von einer gesetzlichen Kasse zu einer anderen.

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Mehr Rendite mit fondsgebundene Lebensversicherungen

Mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verpflichtet sich der Kunde, in der Regel monatlich einen festen Betrag an die Versicherung zu überweisen. Die Gesellschaft wiederum hat die Aufgabe, dieses Geld möglichst gewinnbringend anzulegen. Zu dem gesetzlich geregelten Garantiezins kommt dann im Idealfall eine Überschussbeteiligung.

Was genau die Versicherung mit den eingezahlten Beiträgen tut, bleibt dem Kunden normalerweise verborgen. Er muss darauf vertrauen, dass die Gesellschaft lukrative Anlagemöglichkeiten sucht und findet.

Wer selbst entscheiden möchte, in welche Töpfe seine Beitragszahlungen fließen, der sollte sich für eine fondsgebundene Lebensversicherung entscheiden. Hierbei hat der Kunde die Möglichkeit, die Anlage in bestimmte Fonds zu beauftragen. Das kann deutlich mehr Rendite bringen als eine ‚"klassische" Lebensversicherung. Damit dem Renditeplus aber nicht ein Minus bei der Sicherheit gegenübersteht, muss die Wahl der Fonds gut überlegt sein – am ruhigsten schläft man mit Garantiefonds, die mindestens den Erhalt des Kapitals zusichern.

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